Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen gegen den Nießbraucher im Rahmen eines Klauselerteilungsverfahrens; Klauselumschreibung bei testamentarisch vermachtem Nießbrauch an einem Nachlass; Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung an den ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1089; ZPO § 738
Zur Frage der Klauselumschreibung bei testamentarisch vermachtem Nießbrauch an einem Nachlass - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Klauselerteilung - Klauselumschreibung bei testamentarisch vermachtem Nießbrauch am Nachlass
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 18.03.2005 - 1 O 359/94
- OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05
Papierfundstellen
- Rpfleger 2005, 612
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 245/04
Klauselerteilungsverfahren für eine Rechtsschutzversicherung: Anforderungen an …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05
Allein der Umstand, dass sich die zu dem Klauselerteilungsantrag gehörte Antragsgegnerin nicht geäußert hat, genügt nicht, die Annahme des Vermächtnisses durch sie als nach § 138 Abs. 3 ZPO zugestanden und damit nicht mehr nachweisbedürftig anzusehen; denn das bloße Schweigen auf die Gewährung rechtlichen Gehörs reicht mangels einer Einlassungs- und Erklärungslast der Antragsgegnerin für die Klauselerteilung nicht aus (vgl. in diesem Zusammenhang: Senat, NJW-RR 1991, 638 f; OLG Stuttgart, RPfleger 2005, 207;… Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., § 16 V 3;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Komm. Zum Achten Buch der ZPO, Bd. I, 3. Aufl., § 726 Rdnr. 11 und § 727 Rdnr. 32, jew. m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 26.10.1990 - 3 W 103/90
Nachweis; Rechtsnachfolge; Stillschweigendes Zugeständnis; Klauselerteilung; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05
Allein der Umstand, dass sich die zu dem Klauselerteilungsantrag gehörte Antragsgegnerin nicht geäußert hat, genügt nicht, die Annahme des Vermächtnisses durch sie als nach § 138 Abs. 3 ZPO zugestanden und damit nicht mehr nachweisbedürftig anzusehen; denn das bloße Schweigen auf die Gewährung rechtlichen Gehörs reicht mangels einer Einlassungs- und Erklärungslast der Antragsgegnerin für die Klauselerteilung nicht aus (vgl. in diesem Zusammenhang: Senat, NJW-RR 1991, 638 f; OLG Stuttgart, RPfleger 2005, 207;… Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., § 16 V 3;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Komm. Zum Achten Buch der ZPO, Bd. I, 3. Aufl., § 726 Rdnr. 11 und § 727 Rdnr. 32, jew. m.w.N.).