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   OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05   

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https://dejure.org/2005,3774
OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05 (https://dejure.org/2005,3774)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.04.2005 - 3 W 76/05 (https://dejure.org/2005,3774)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. April 2005 - 3 W 76/05 (https://dejure.org/2005,3774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen gegen den Nießbraucher im Rahmen eines Klauselerteilungsverfahrens; Klauselumschreibung bei testamentarisch vermachtem Nießbrauch an einem Nachlass; Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung an den ...

  • Judicialis

    BGB § 1089; ; ZPO § 738

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1089; ZPO § 738
    Zur Frage der Klauselumschreibung bei testamentarisch vermachtem Nießbrauch an einem Nachlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Klauselerteilung - Klauselumschreibung bei testamentarisch vermachtem Nießbrauch am Nachlass

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 612
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 245/04

    Klauselerteilungsverfahren für eine Rechtsschutzversicherung: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05
    Allein der Umstand, dass sich die zu dem Klauselerteilungsantrag gehörte Antragsgegnerin nicht geäußert hat, genügt nicht, die Annahme des Vermächtnisses durch sie als nach § 138 Abs. 3 ZPO zugestanden und damit nicht mehr nachweisbedürftig anzusehen; denn das bloße Schweigen auf die Gewährung rechtlichen Gehörs reicht mangels einer Einlassungs- und Erklärungslast der Antragsgegnerin für die Klauselerteilung nicht aus (vgl. in diesem Zusammenhang: Senat, NJW-RR 1991, 638 f; OLG Stuttgart, RPfleger 2005, 207; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., § 16 V 3; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Komm. Zum Achten Buch der ZPO, Bd. I, 3. Aufl., § 726 Rdnr. 11 und § 727 Rdnr. 32, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.1990 - 3 W 103/90

    Nachweis; Rechtsnachfolge; Stillschweigendes Zugeständnis; Klauselerteilung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05
    Allein der Umstand, dass sich die zu dem Klauselerteilungsantrag gehörte Antragsgegnerin nicht geäußert hat, genügt nicht, die Annahme des Vermächtnisses durch sie als nach § 138 Abs. 3 ZPO zugestanden und damit nicht mehr nachweisbedürftig anzusehen; denn das bloße Schweigen auf die Gewährung rechtlichen Gehörs reicht mangels einer Einlassungs- und Erklärungslast der Antragsgegnerin für die Klauselerteilung nicht aus (vgl. in diesem Zusammenhang: Senat, NJW-RR 1991, 638 f; OLG Stuttgart, RPfleger 2005, 207; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., § 16 V 3; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Komm. Zum Achten Buch der ZPO, Bd. I, 3. Aufl., § 726 Rdnr. 11 und § 727 Rdnr. 32, jew. m.w.N.).
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