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   OLG Zweibrücken, 08.12.2010 - 3 W 175/10   

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https://dejure.org/2010,10986
OLG Zweibrücken, 08.12.2010 - 3 W 175/10 (https://dejure.org/2010,10986)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.12.2010 - 3 W 175/10 (https://dejure.org/2010,10986)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 3 W 175/10 (https://dejure.org/2010,10986)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 PStG, Art 11 BGBEG, Art 13 Abs 3 S 1 BGBEG
    Personenstandsrecht: Anerkennung einer in Pakistan geschlossenen "Handschuhehe"

  • Deutsches Notarinstitut

    PStG § 34 Abs. 1
    "Handschuhehe" nach pakistanischem Recht in das deutsche Eheregister einzutragen - Stellvertretung bei Eheschließung unschädlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer in Pakistan geschlossenen sog. Handschuhehe in Deutschland

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bräutigam kann sich bei seiner eigenen Trauung vertreten lassen; § 34 PStG

  • ra.de
  • beck.de PDF

    § 341 PStG; Art. 11, 13 EGBGB
    Handschuhehe" aus Pakistan und Beurkundung im deutschen Eheregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer in Pakistan geschlossenen sog. Handschuhehe in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Heirat per Telefon

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pakistanische "Handschuhehe" ist in Deutschland anzuerkennen, weil sie nach pakistanischem Recht zulässig ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 725
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87

    Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2010 - 3 W 175/10
    Die Beurkundung im Eheregister setzt dabei das Bestehen einer Ehe voraus, weshalb der Standesbeamte zu prüfen hat, ob eine nach materiellem Recht wirksame Ehe zustande gekommen ist (BGH FamRZ 1991, 300).
  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 309/21

    Beurkundung einer Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung beim

    Grundlegend missbilligenswert ist dieses Ergebnis nicht, auch nicht im Hinblick auf das Zustandekommen durch Stellvertretung und die fehlende Verbindung der Beteiligten zum Ort der Eheschließung (vgl. bereits BGHZ 29, 137 = FamRZ 1959, 143; BayObLGZ 2000, 335, 338; OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 725; KGR Berlin 2004, 326; MünchKommBGB/Coester 8. Aufl. Art. 13 EGBGB Rn. 23, 148; BeckOGK/Rentsch EGBGB Art. 13 Rn. 264; jurisPK-BGB/Mäsch [Stand: 5. Oktober 2020] Art. 13 EGBGB Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 9 LA 259/21

    Im Willen; anerkannt; Ehe; Familienasyl; Handschuhehe; Imam; ordre public;

    Eine derartige Stellvertretung "im Willen", bei der einer dritten Person die Entscheidung über das "Ob" der Eheschließung und die Auswahl des Ehepartners überlassen bleibt, verstößt gegen die Menschenwürde sowie die Grundrechte auf Eheschließungsfreiheit und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.1.2020 - 12 W 63/19 (PS) - juris Rn. 16; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.12.2010 - 3 W 175/10 - juris Rn. 7).

    Der ordre public ist aber dann nicht verletzt, wenn feststeht, dass die Handschuhehe unter Beteiligung des Stellvertreters gerade mit der Person geschlossen wird, welcher die/der vertretene Verlobte aufgrund eigenen Willensentschlusses tatsächlich zu diesem Zeitpunkt heiraten will (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.12.2010, a. a. O., Rn. 7; BayOLG, Beschluss vom 28.11.2000 - 1Z BR 59/00 - juris Rn. 9; Mäsch in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a. a. O., Art. 13 EGBGB Rn. 46).

    Ob das konkrete Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts aus der Sicht des deutschen Rechts zu missbilligen ist, hängt demnach davon ab, ob im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Stellvertretung im Willen bei der Beschließung der Handschuhehe vorliegen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.12.2010 - 3 W 175/10 - juris Rn. 7).

  • OLG Oldenburg, 30.01.2020 - 12 W 63/19

    Änderung eines Eintrages in einem Geburtenbuch; Wirksamkeit einer

    Die Zulässigkeit einer derartigen Stellvertretung "in der Erklärung", ist eine Frage der im Rahmen einer Eheschließung einzuhaltenden Form, die sich gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB nach dem Heimatrecht der Verlobten bzw. dem Recht des Staates beurteilt, in dem die Eheschließung vorgenommen wird (vgl. BayObLGZ 2000, 335, hier zit. aus juris RN 9; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 725, juris RN 7; KG Berlin, KG-Report 2004, 326 (327), LG Kassel, StAZ 1990, 169 (171); MüKo/v.Hein, EGBGB (7. Aufl.) Art. 6 RN 258; Rohe, StAZ 2006, 93 (97f)); Staudinger/Voltz, EGBGB (2013) Art. 6, RN 173).
  • AG Lüdenscheid, 13.01.2016 - 5 F 1442/14

    Zahlung der restlichen Brautgabe als ehevertragliche Zusage des Ehemannes

    Eine solche Vertretung im Willen läge vor, wenn der Vertreter eine eigene Willenserklärung abgeben würde, er insbesondere über das Ob der Abgabe der Willenserklärung zu entscheiden hätte oder ihm die Auswahl des Ehegatten überlassen wäre (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 3 W 175/10 -, juris).
  • VG Münster, 28.02.2018 - 8 L 198/18

    Abschiebungsanordnung; Dublin-III-VO; Duldung; Handschuhehe; Somalia

    Die Eheschließung wird nach dem deutschen internationalen Privatrecht als formgültig anerkannt, wenn die Formvorschriften des Rechts des Staats der Staatsangehörigkeit der Eheschließenden gewahrt sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Dezember 1958 - IV ZR 87/58 -, a. a. O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 3 W 175/10 -, juris, Rn. 7 = NJW-RR 2011, 725; Mäsch in: Herberger/Martinek/Rüßmann u. a., jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, Art. 13 EGBGB, Rn. 46).
  • VG Ansbach, 20.11.2019 - AN 17 S 19.51066

    Dublin III-Verfahren: Abschiebungsanordnung nach Rumänien

    Etwas anderes wäre allenfalls bei einer "Vertretung im Willen", etwa einer Zwangsverheiratung anzunehmen (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, B.v. 8.12.2010 - 3 W 175/10 - NJW-RR 2011, 725; KG Berlin, B. v. 22.4.2004 - 1 W 173/03 - NJOZ 2004, 2138), für die im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte bestehen.
  • VG Ansbach, 10.03.2021 - AN 17 E 21.50060

    Familiennachzug im Dublin-Verfahren

    Die beschriebene Stellvertretung im Willen verstößt insbesondere gegen den Grundsatz der Selbstbestimmung in höchstpersönlichen Angelegenheiten und degradiert den Akt der Eheschließung zu einem bloßen Handelsgeschäft (vgl auch: AG Gießen, B.v. 31.1.2000 - 22 III 81/99 - juris; AG Lüdenscheidt, B.v. 13.1.2016 - 5 F 1442/14 - juris; OLG Zweibrücken, B.v. 8.12.2010 - 3 W 175/10 - juris; VG Düsseldorf; B.v. 22.20.2018 - 22 L 1774/18.A - unveröffentlicht; siehe jedoch https://www.keienborg.de/2018/10/23/vg-duesseldorf-zu-dublin-auch-stellvertreter-ehe-ist-ehe/; Andrae in Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack BGB, AT/EGBGB, 4. Aufl. 2021, Art. 13 EGBGB Rn. 142 ff., Götz Schulze in Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack BGB, AT/EGBGB, 4. Aufl. 2021, Art. 6 EGBGB Rn. 61 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Berlin, 10.09.2014 - 24 K 140.14

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug

    Die formellen und materiellen Voraussetzungen des pakistanischen Ortsrechts sind eingehalten worden (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 5. April 2013 - 11 K 3419/12 - zit. nach juris, Rn. 29; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 3 W 175/10 - zit. nach juris m.w.N.).
  • VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417

    Ersatz von Unterhaltsleistungen; Wiederverheiratung

    Etwas anderes wäre allenfalls bei einer "Vertretung im Willen", etwa einer Zwangsverheiratung anzunehmen (vgl. z.B. OLG Zweibrücken vom 8.12.2010 3 W 175/10, NJW-RR 2011, 725; KG Berlin vom 22.4.2004 1 W 173/03, juris), für die im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte bestehen.
  • VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1416

    Ersatz von Unterhaltsleistungen; Wiederverheiratung

    Etwas anderes wäre allenfalls bei einer "Vertretung im Willen", etwa einer Zwangsverheiratung anzunehmen (vgl. z.B. OLG Zweibrücken vom 8.12.2010 3 W 175/10, NJW-RR 2011, 725; KG Berlin vom 22.4.2004 1 W 173/03, juris), für die im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte bestehen.
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