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   OLG Zweibrücken, 10.01.2008 - 3 W 94/07   

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https://dejure.org/2008,3520
OLG Zweibrücken, 10.01.2008 - 3 W 94/07 (https://dejure.org/2008,3520)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.01.2008 - 3 W 94/07 (https://dejure.org/2008,3520)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 3 W 94/07 (https://dejure.org/2008,3520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 47
    Bezeichnung des ehelichen Gemeinschaftsverhältnissesbei Grundbucheintragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch gemäß dem gesetzlichen Güterstand des Rechtes des Staates Türkei; Notwendigkeit einer zweifelsfreien Bezeichnung des Gemeinschaftsverhältnisses

  • Judicialis

    GBO § 47; ; GBO § 79; ; GBO § 80 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 47; GBO § 79; GBO § 80 Abs. 1 Satz 3
    Zweifelsfreie Bezeichnung eines ehelichen Gemeinschaftsverhältnisses nach türkischem Recht bei Grundbucheintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    GBO § 47
    Bezeichnung des ehelichen Gemeinschaftsverhältnisses bei Grundbucheintragung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Gemeinschaftsverhältnis bei Auslandsgüterstand

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    GBO § 47
    Bezeichnung des ehelichen Gemeinschaftsverhältnisses bei Grundbucheintragung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1609
  • DNotZ 2008, 529
  • FGPrax 2008, 147
  • FamRZ 2008, 1366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 11.09.1996 - 11 T 282/96

    Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses bei ausländischen Ehegatten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.01.2008 - 3 W 94/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des Landgerichts Köln (Beschluss vom 11. September 1996 - 11 T 282/96 -).
  • LG Duisburg, 19.05.2003 - 7 T 65/03

    Eintragung türkischer Eheleute als Bruchteilseigentümer in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.01.2008 - 3 W 94/07
    Beiden Güterständen ist es eigen, dass die Eheleute während der Ehe getrenntes Vermögen erwerben und eine gesamthänderische Verbundenheit nicht besteht (vgl. DNotI-Report aaO; Seker in FamRZ 2007, 1779; LG Duisburg, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 7 T 65/03 -, zit. n. juris).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.01.2008 - 3 W 94/07
    Die Beschwerdebefugnis der Antragsteller ergibt sich bereits daraus, dass die Erstbeschwerde vor dem Landgericht erfolglos geblieben ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; Senat, etwa Beschluss vom 23. Mai 2005 - 3 W 75/05 - BayObLGZ 1980, 203, 301 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.2015 - 3 W 115/15

    Grundbuchsache: Anwendbares Recht bei Eintragung einer Bruchteilsgemeinschaft von

    Jedenfalls wäre die "Errungenheitsgemeinschaft nach italienischem Recht', nicht aber die beantragte Bruchteilsgemeinschaft nach § 47 Abs. 1 GBO in das Grundbuch als das "für die Gemeinschaft maßgebliche Rechtsverhältnis' einzutragen (Senat, Beschluss vom 10. Januar 2008, Az. 3 W 94/07, nach Juris; Schöner / Stöber , Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2013, Rn. 3422).
  • OLG München, 16.02.2009 - 34 Wx 95/08

    Grundbuchverfahren: Eintragung von Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand nach

    Er leitet daraus aber nur ab, dass sie nicht "in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts", sondern besser "im gesetzlichen Güterstand des niederländischen Rechts" eingetragen werden solle (bei FN 23; ähnlich jüngst Süß MittBayNot 2009, 44/45).

    Mit welcher schlagwortartigen Kennzeichnung der ausländische Güterstand regelmäßig hinreichend und bestimmt umrissen ist (dazu Döbereiner MittBayNot 2001, 264/266; Süß MittBayNot 2009, 44/45), kann an dieser Stelle auf sich beruhen.

  • OLG München, 24.06.2013 - 34 Wx 117/13

    Grundbuchverfahren: Form der Eintragung einer Eigentumsvormerkung für Ehegatten

    Dennoch genügt in solchen Fällen nicht der bloße Hinweis, dass die eingetragenen Personen Eigentümer "nach dem gesetzlichen Güterstand" einer näher bezeichneten ausländischen Rechtsordnung sind (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2008, 147).
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