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   OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13   

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https://dejure.org/2015,11703
OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13 (https://dejure.org/2015,11703)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.02.2015 - 6 U 40/13 (https://dejure.org/2015,11703)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 6 U 40/13 (https://dejure.org/2015,11703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung des Vorbehalts einer Vertragsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 341 Abs. 3; ZPO § 543 Abs. 2
    Anforderungen an die Geltendmachung des Vorbehalts einer Vertragsstrafe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung fiktiv abgenommen: Anspruch auf Vertragsstrafe auch ohne Vorbehalt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorbehalt einer Vertragsstrafe kann bei Prozessaufrechnung entbehrlich ein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorbehalt einer Vertragsstrafe kann bei Prozessaufrechnung entbehrlich ein

  • esche.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe wegen Bauverzuges kann bei gravierenden Beeinträchtigungen komplett entfallen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung fiktiv abgenommen: Anspruch auf Vertragsstrafe auch ohne Vorbehalt? (IBR 2015, 475)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1543
  • BauR 2015, 1681
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZR 245/00

    Abnahme von EDV-Systemlösungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13
    Auch bei Übernahme des Werkes kann dabei ein Abnahmewillen nicht ohne weiteres unterstellt werden (BGH BauR 2004, 337 , [...] Rn. 27).

    Ist allerdings das Werk nicht vollständig erbracht, müssen gewichtige Umstände vorliegen, damit angenommen werden kann, der Auftraggeber habe das Werk trotzdem als vertragsgemäße Erfüllung anerkannt (BGH BauR 2004, 337 [...] Rn. 27).

  • BGH, 24.05.1974 - V ZR 193/72

    Vertragsstrafe: Vorbehalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13
    Des Vorbehalts bedarf es nicht mehr, wenn z.Zt. der Abnahme die Vertragsstrafe bereits eingeklagt ist und die Rechtshängigkeit noch bei der Annahme fortbesteht (BGH NJW 1974, 1324; Werner/ Pastor a.a.O., Rn. 2577).

    Der BGH (BGH NJW 1974, 1324, 1325) betont, der Gläubiger könne sich den Strafanspruch nicht deutlicher vorbehalten, als indem er um diesen Anspruch prozessiert.

  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 88/06

    Vertragsstrafeneinforderung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13
    Hinsichtlich des Anspruchs auf Ersatz solcher Anwaltskosten handelt es sich um einen ähnlichen Fall, wie er der o.a. Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2008, 2849 ; oben 14.) zugrunde lag.
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13
    Jedenfalls würde es sich auch bei einer Erweiterung des Zurückbehaltungsrechts um eine nachträglich eingetretene Tatsache handeln, die auch dann trotz § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen ist, wenn sie von der Parteien selbst geschaffen worden ist (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1687 ; Beck-OK, Edition 15 § 531 ZPO Rn. 19).
  • RG, 06.12.1918 - VII 211/18

    Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung neben Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13
    Eine nach Werktagen bemessene Bau-Vertragsstrafe ist gerade und nur auf den Verspätungsschaden ausgerichtet, der im Verzugszeitraum ausgelöst worden ist; sie ist daher auf den Mietausfall für die entsprechende Zeit anzurechnen (vgl. RGZ 94, 203, 206; Staudinger aaO. Rn. 67; Soergel, BGB 13. Aufl. § 341 Rn. 7; Kleine-Möller/ Merl, Handbuch des privaten Baurechts 4. Aufl. Rn. 16.473).
  • BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91

    Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13
    Nach höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung (etwa BGH, NJW 2001, 2167 ; NJW 1993, 2674 ; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 1421; OLG Dresden, 6 U 946/06 v. 13.12.06, [...] Rn. 75; zusammenfassend: Werner/Pastor, Handbuch des privaten Baurechts 15. Aufl. Rn. 2587 ff.) geltend insoweit folgende Grundsätze:.
  • BGH, 10.05.2001 - VII ZR 248/00

    Informationspflichten des Unternehmers bei schlüsselfertiger Errichtung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13
    Nach höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung (etwa BGH, NJW 2001, 2167 ; NJW 1993, 2674 ; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 1421; OLG Dresden, 6 U 946/06 v. 13.12.06, [...] Rn. 75; zusammenfassend: Werner/Pastor, Handbuch des privaten Baurechts 15. Aufl. Rn. 2587 ff.) geltend insoweit folgende Grundsätze:.
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 23 U 150/11

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Ansprüche des Auftraggebers aus einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13
    Nach höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung (etwa BGH, NJW 2001, 2167 ; NJW 1993, 2674 ; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 1421; OLG Dresden, 6 U 946/06 v. 13.12.06, [...] Rn. 75; zusammenfassend: Werner/Pastor, Handbuch des privaten Baurechts 15. Aufl. Rn. 2587 ff.) geltend insoweit folgende Grundsätze:.
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 43/15

    Bauvertrag über die schlüsselfertige Errichtung einer Doppelhaushälfte:

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BauR 2015, 1681 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Werklohnforderung sei in Höhe von 8.449,58 EUR aufgrund der von den Beklagten erklärten Aufrechnung mit der Vertragsstrafe gegen die fällige Rate 7 erloschen.
  • VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K

    Ortsgemeinde Nittel: Abnahme von Erschließungsanlagen

    Es gilt dabei der Grundsatz von Treu und Glauben, wobei es in erster Linie objektiv auf die allgemeine Verkehrsanschauung ankommt (OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Februar 2015 - 6 U 40/13 -, Rn. 87, juris).

    Soweit bei der Bewertung der Wesentlichkeit eines Mangels nach der Rechtsprechung ebenfalls zu berücksichtigen ist, ob dem Unternehmer etwaige besondere Interessen des Bestellers aus sonstigen Gründen bekannt waren oder bekannt sein mussten (OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Februar 2015 a.a.O., Rn. 87), kann dies jedenfalls nicht in der vorliegenden Fallkonstellation eines formbedürftigen Vertrags gelten.

  • OLG Köln, 30.10.2015 - 19 U 52/15

    GÜ bezahlt und Mängelansprüche verjährt: Keine Aufrechnung mit

    Nach einhelliger Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.2.2015 - 6 U 40/13 m.w.N. abrufbar bei juris), welcher der Senat folgt, entfällt der Anspruch auf die Vertragsstrafe insgesamt, wenn der gesamte Zeitplan durch Umstände völlig umgeworfen wird, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, und es hierdurch zu einer erheblichen zeitlichen Beeinträchtigung der Bauabwicklung kommt.
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