Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 17.02.2014 - 3 W 39/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 187 Abs 1 BGBEG, § 22 GBO, § 29 GBO
Grundbuchsache: Erhaltung der Wirksamkeit einer vor dem 1. Januar 1900 bestehenden Grunddienstbarkeit ohne Grundbucheintragung; Fortgeltung einer altrechtlichen Dienstbarkeit eines im damaligen Königreich Preußen gelegenen Grundstücks - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- notar-drkotz.de
Wirksamkeit einer vor 1.1.1900 bestehenden Grunddienstbarkeit ohne Grundbucheintragung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit vor dem 01.01.1900 bestehender, nicht im Grundbuch eingetragener Grunddienstbarkeiten
- rechtsportal.de
EGBGB Art. 184 ; EGBGB Art. 187 Abs. 1
Wirksamkeit vor dem 01.01.1900 bestehender, nicht im Grundbuch eingetragener Grunddienstbarkeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.2011 - V ZR 10/11
Grundbuchverfahrensrecht: Erlöschen einer im Servitutenbuch einer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.2014 - 3 W 39/12
Er verweist auf die Entscheidung des BGH vom 21. Oktober 2011 (Az. V ZR 10/11) und vertritt die Auffassung, dass die Dienstbarkeiten - analog dem Servitutenbuch einer Württembergischen Gemeinde - gem. § 46 Abs. 2 GBO als gelöscht gelten.Die von dem Rechtspfleger zur Begründung seiner Auffassung herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in dem Urteil vom 21. Oktober 2011 (Az. V ZR 10/11) findet vorliegend keine Anwendung, da sich das Urteil auf die im damaligen Königreich Württemberg und dem heutigen Bundesland Baden-Württemberg geltende Gesetzeslage bezieht, die für den hier zur Entscheidung stehenden Fall nicht einschlägig ist.