Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16768
OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14 (https://dejure.org/2014,16768)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.03.2014 - 3 W 15/14 (https://dejure.org/2014,16768)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. März 2014 - 3 W 15/14 (https://dejure.org/2014,16768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,16768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit einer Richterin wegen Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags und "Überbeschleunigung" des Verfahrens

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Richterablehnung wegen "grundloser Beschleunigung" des Verfahrens!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schnelle Bearbeitung macht Richter nicht befangen! (IBR 2015, 1134)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bonn, 27.11.2015 - 3 O 478/13

    Zahlung von Zinsen für Privatkunden aufgrund einer Zinsvereinbarung i.R.e.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14
    Die ursprünglich vom Kläger getrennt geführten Mahnverfahren gegen jeweils einen der beiden Beklagten wurden nach Widerspruch gegen die jeweiligen Mahnbescheide durch das Mahngericht an das zuständige Landgericht Frankenthal (Pfalz) abgegeben und dort zunächst als getrennte Verfahren mit den Aktenzeichen 4 O 242/13 und 3 O 478/13 geführt.

    Ein Gesuch des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 19. November 2013 (noch zum früheren Aktenzeichen 3 O 478/13 auf die Verfügung vom 30. Oktober 2013) betreffend eine Fristverlängerung bis zum 12. Dezember 2013 wurde mit Beschluss vom 21. November 2013 unter Hinweis auf den anstehenden Verhandlungstermin (und die seit Zustellung des Mahnbescheides vergangene Zeit von mehreren Monaten) zurückgewiesen.

    Den Ablehnungsantrag begründen die Beklagten in erster Linie damit, dass die Beschlüsse und Verfügungen des Gerichts jeweils erst einige Tage nach Erlass bei ihrem Prozessbevollmächtigten eingegangen seien und sich die einzelnen Mitteilungen betreffend die Aufhebung des ursprünglich für das Verfahren 3 O 478/13 bestimmten Termins einerseits und die Verbindung der Verfahren sowie die Bestimmung des Verhandlungstermins in dem Verfahren 4 O 242/13 überschnitten hätten, bzw. das Fristverlängerungsgesuch abschlägig beschieden worden sei.

    Nachdem sie das Verfahren aus dem Referat 3 O (Aktenzeichen 3 O 478/13) übernommen und mit dem früher anhängig gewordenen Verfahren 4 O 242/13 verbunden hatte, hat sie mit dem Beschluss vom 14. November 2013 umgehend im Einklang mit § 272 Abs. 1 und 2 ZPO einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung (§ 275 ZPO) bestimmt, um in diesem umfassend vorbereiteten Termin - es wurden auch Zeugen hinzugeladen - den Rechtstreit nach Möglichkeit zu erledigen.

    Soweit in Folge der gerichtsinternen Abgabe des Verfahrens mit dem ursprünglichen Aktenzeichen 3 O 478/13, dem Neueintrag in das Referat 4 O und der Verbindung dieses Verfahrens mit dem früher anhängigen Verfahren 4 O 242/13 über einen kurzen Zeitraum Schreiben beim Prozessbevollmächtigten der Beklagten eingegangen sein sollten, die ohne genaue Aktenkenntnis nicht ohne weiteres verständlich gewesen sein mögen, spielt dies im Rahmen der hier zu prüfenden Richterablehnung ersichtlich keine Rolle.

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14
    Ist ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenshandlung nicht gegeben, soll ein solches nach dem Willen des Gesetzgebers auch nicht auf dem "Umweg" der Richterablehnung geschaffen werden (BGH, NJW 2002, 3396; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 W 42/2011 - Juris, m. w. N.; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2013, § 42, Rn. 28 m. w. N.).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14
    Hierauf kann nicht nur aus dem Inhalt des Ablehnungsgesuchs selbst, sondern auch indiziell aus dem übrigen prozessualen Verhalten des Ablehnenden geschlossen werden (OLG Köln, OLGR 2009, 362).
  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14
    Ist ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenshandlung nicht gegeben, soll ein solches nach dem Willen des Gesetzgebers auch nicht auf dem "Umweg" der Richterablehnung geschaffen werden (BGH, NJW 2002, 3396; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 W 42/2011 - Juris, m. w. N.; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2013, § 42, Rn. 28 m. w. N.).
  • OLG Köln, 21.03.2005 - 22 W 17/05

    Terminierung bei Einspruch gegen Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14
    Gemäß der Regelung in § 272 Abs. 3 ZPO hat sie insoweit so früh wie möglich, d.h., wie sich auch aus ihrer dienstlichen Stellungnahme ergibt, den nächsten freien Termin unter Einhaltung der Ladungsfrist (vgl. OLG Köln, OLGR 2005, 311; Geisler in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Auflage 2013, § 272 Rn. 6) ausgewählt und bestimmt.
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14
    Der Wert des Beschwerdeverfahrens richtet sich gemäß §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 48 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO nach dem Streitwert der Hauptsache (BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05 - Juris).
  • VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19

    Keine Gerichtsterminaufhebung wegen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmen

    Rechtsmissbräuchlich ist eine Richterablehnung dann, wenn das Verfahren verschleppt oder die Ablehnung als taktisches Mittel für verfahrensfremde Ziele genutzt werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 2006 - 1 BvR 2719/06 -, juris Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. März 2014 - 3 W 15/14 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16

    Beförderung eines nicht erprobten Richters am Verwaltungsgericht zum

    Rechtsmissbräuchlich ist eine Richterablehnung dann, wenn das Verfahren verschleppt oder die Ablehnung als taktisches Mittel für verfahrensfremde Ziele genutzt werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 2006 - 1 BvR 2719/06 -, juris Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. März 2014 - 3 W 15/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - L 7 SF 32/18
    Ist kein Rechtsmittel gegen die Verfahrenshandlung gegeben, soll ein solches nach dem Willen des Gesetzgebers auch nicht auf dem "Umweg" der Richterablehnung geschaffen werden (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. März 2014, 3 W 15/14 m.w.N., juris; OLG Naumburg, a.a.O., m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht