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   OLG Zweibrücken, 19.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20   

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https://dejure.org/2021,860
OLG Zweibrücken, 19.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20 (https://dejure.org/2021,860)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20 (https://dejure.org/2021,860)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20 (https://dejure.org/2021,860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer verbotenen Vermummung im Sinne des Versammlungsgesetzes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schal über Mund und Nasenrücken während Fußballspiels zwecks Verhinderung der Identitätsfeststellung stellt verbotene Vermummung dar - Straftat trotz temporärer Vermummung

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 243
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 23.09.2013 - 2 OLG 21 Ss 693/13

    Verbot der Vermummung bei einer Demonstration (hier Überziehen einer Sturmmaske);

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20
    Weitere Merkmale enthält der Tatbestand nicht (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. September 2017 - III - 4 Rvs 97/17, juris Rn 17; OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 2013 - 2 OLG 21 Ss 693/13, juris).

    Entgegen der Auffassung des Angeklagten ist es nicht alleiniger Schutzzweck des § 27 Absatz 2 Nr. 2 VersammlG die Identifizierung zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung zu ermöglichen, sondern die Vorschrift dient in erster Linie der Eindämmung gewalttätiger Ausschreitungen (vgl. Bt-Drucks. 11/2834 S. 1 unter Zielsetzung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2017 - III - 3 Rvs 17/17, juris Rn 2; OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 2013 a.a.O.).

    Der Gesetzgeber ging hierbei von der Annahme aus, dass beim Auftreten von Vermummten oder passiv bewaffneten Personen ein unfriedlicher Verlauf der Versammlung zu erwarten sei und die Vermummung in aller Regel eine Vorstufe zum Gewaltausbruch darstelle (vgl. BT-Drucks. 11/834, S. 12; OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 2013, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2017 - 3 RVs 17/17
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20
    Entgegen der Auffassung des Angeklagten ist es nicht alleiniger Schutzzweck des § 27 Absatz 2 Nr. 2 VersammlG die Identifizierung zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung zu ermöglichen, sondern die Vorschrift dient in erster Linie der Eindämmung gewalttätiger Ausschreitungen (vgl. Bt-Drucks. 11/2834 S. 1 unter Zielsetzung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2017 - III - 3 Rvs 17/17, juris Rn 2; OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 2013 a.a.O.).
  • KG, 11.12.2012 - 161 Ss 198/12

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20
    Es genügt hingegen nicht, wenn die Verhüllung aus gänzlich anderen Motiven erfolgt (vgl. KG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - (4) 161 Ss 198/12, juris Rn 8f.).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 2 Rv 34 Ss 789/21

    Reichweite des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots

    a) Wie das Kammergericht (Urteil vom 7.10.2008 - (4) 1 Ss 486/07 = StV 2010, 637 und Beschluss vom 11.12.2012 - (4) 161 Ss 198/12 (310/12) = NStZ 2013, 178) und das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 23.9.2013 - 2 OLG 21 Ss 693/13, juris) - ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.1.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20 = NStZ 2022, 243 - unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Systematik überzeugend dargelegt haben, ist § 17a Abs. 2 Nr. 1 VersG vom Gesetzgeber bewusst als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet worden, weil das Auftreten Vermummter die Bereitschaft zur Gewalt und zur Begehung von Straftaten indiziere und provoziere, Vermummte bei einer Demonstration regelmäßig den Kern der Gewalttäter stellten und diejenigen Demonstrationsteilnehmer, die ohnehin zur Anwendung von Gewalt neigten, in ihrer Gewaltbereitschaft bestärkten (BT-Drs. 11/4359 S. 14).
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