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   OLG Zweibrücken, 20.06.2008 - 6 U 43/06   

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https://dejure.org/2008,37250
OLG Zweibrücken, 20.06.2008 - 6 U 43/06 (https://dejure.org/2008,37250)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.06.2008 - 6 U 43/06 (https://dejure.org/2008,37250)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 6 U 43/06 (https://dejure.org/2008,37250)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2008 - 6 U 43/06
    Dass die Gegenseitigkeit gewährleistet sei, ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 1996, BGHZ 118, 312 ff. Schließlich greife der Einwand des Prozessbetruges nicht durch.

    Hiervon ist jedoch eine Ausnahme zu machen, wenn höherwertige Interessen bzw. Rechtsgüter eine Durchbrechung dringend erfordern (BGHZ 118, 312, 330 = NJW 1992, 3096, 3101; Geimer aaO Rdnrn. 152).

    In seiner bereits zitierten Entscheidung vom 4. Juni 1992 (BGHZ 118, 312, 333 = NJW 1992, 3096, 3101) hat der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang zur Forderung eines Erfolgshonorars nach amerikanischem Recht ausgeführt, dass die Höhe eines Honorars die Anerkennung nicht hindert, wenn es dem nach amerikanischen Verhältnissen üblichen Rahmen entspricht.

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juni 1992 (BGHZ 118, 312, 326 =NJW 1992, 3096, 3100) im Verhältnis zu Kalifornien bereits entschieden.

  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2008 - 6 U 43/06
    Das deutsche Recht billigt demnach fremden Staaten den gleichen Jurisdiktionsbereich zu, den es für die deutschen Gericht in Anspruch nimmt, aber auch nur diesen; die internationale Zuständigkeit des Erststaates ist danach zu bejahen, wenn bei Anwendung der deutschen Zuständigkeitsvorschriften irgendein Gericht des Erststaates zuständig wäre (sog. Spiegelbildprinzip, vgl. BGHZ 120, 334, 337 f.; Geimer, Internationales Prozessrecht 5. Aufl. Rn. 2896; Schütze, Deutsches internationales Zivilprozessrecht 2. Aufl. Rn. 330).

    Wenn danach der Gerichtsort des Erfüllungsorts gemäß § 29 Abs. 1 ZPO grundsätzlich geeignet ist, die internationale Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts zu begründen (BGHZ 120, 334, 347) ist allerdings umstritten, wie der Erfüllungsort zu bestimmen ist, ob nach deutschem materiellem Recht als lex fori des Zweitstaates oder nach dem Recht des Erststaates (vgl. Schütze aaO Rn. 332).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang offen gelassen (BGHZ 120, 334, 347).

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2008 - 6 U 43/06
    Für die internationale Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte kommt es dabei gemäß § 723 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 328 Abs. 1 Nr. 1 ZPO allein darauf an, ob irgendein Gericht innerhalb der gesamten USA zuständig ist (BGHZ 141, 286, 289 ff).

    Mithin stellt sich nur die Frage, ob das ausländische Gericht bei seiner Entscheidung seine internationale Zuständigkeit aus deutscher Sicht mit Recht annehmen durfte (BGHZ 141, 286, 290 f.).

  • BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 194/68

    Auf Widerklage ergangenes Versäumnisurteil eines dafür unzuständigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2008 - 6 U 43/06
    Denn dies allein hindert sie nicht daran, sich auf die Unzuständigkeit des ausländischen Gerichts zu berufen (BGHZ 52, 30, 37 f.; 124, 237, 246).
  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2008 - 6 U 43/06
    Dies wird bei Verfahrensverstößen nur angenommen, wenn die Entscheidung auf einem Verfahren beruht, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem Maße abweicht, dass es nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einer geordneten, rechtsstaatlichen Weise ergangen angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1990, 2201, 2202 f.).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2008 - 6 U 43/06
    Denn dies allein hindert sie nicht daran, sich auf die Unzuständigkeit des ausländischen Gerichts zu berufen (BGHZ 52, 30, 37 f.; 124, 237, 246).
  • BGH, 31.01.1991 - III ZR 150/88

    Anwalthonoraransprüche - Gerichtsstand des Erfüllungsorts - Ort der Kanzlei -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2008 - 6 U 43/06
    Dass dieser Gerichtsstand im Anwendungsbereich des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft nicht anwendbar ist (BGH NJW 1991, 3095; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. § 34 Rn. 1; Geimer aaO Rn. 1541), ist es ohne Belang, da die besonderen Vorschriften des europäischen Rechts gegenüber den US-Staaten, die nicht Vertragspartner sind, nicht eingreifen.
  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03

    Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2008 - 6 U 43/06
    Hier vermag der Senat der Entscheidung des Erstgerichts bereits nicht zu folgen, soweit es den Gerichtsstand des Erfüllungsorts (§ 29 ZPO) unter Hinweis auf die in NJW 2004, 54, 56 veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. November 2003 abgelehnt hat.
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