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   OLG Zweibrücken, 22.01.2018 - 6 WF 251/17   

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https://dejure.org/2018,49211
OLG Zweibrücken, 22.01.2018 - 6 WF 251/17 (https://dejure.org/2018,49211)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.01.2018 - 6 WF 251/17 (https://dejure.org/2018,49211)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Januar 2018 - 6 WF 251/17 (https://dejure.org/2018,49211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 38 S 1 GNotKG, § 40 Abs 1 GNotKG, § 40 Abs 5 GNotKG, § 102 Abs 1 GNotKG, § 103 Abs 1 GNotKG
    Familiengerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft: Verfahrenswertbemessung bei Nachlassüberschuldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenswert der familiengerichtlichen Genehmigung zur Ausschlagung einer Erbschaft bei Überschuldung des Nachlasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenswert der familiengerichtlichen Genehmigung zur Ausschlagung einer Erbschaft bei Überschuldung des Nachlasses

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1084
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 06.11.2012 - 4 WF 1441/12
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.01.2018 - 6 WF 251/17
    Der Verfahrenswert der familiengerichtlichen Genehmigung zur Ausschlagung einer Erbschaft ist auch nach Inkrafttreten des 2. KostRMoG vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) unter Abzug der Verbindlichkeiten in voller Höhe zu bestimmen, so dass bei Nachlassüberschuldung der Wert mit Null anzusetzen ist (im Anschluss an OLG München, 6. November 2012, 4 WF 1441/12, FamRZ 2013, 904 zur KostO).

    Dies gilt auch für die Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft zu Gunsten eines Minderjährigen (noch zu § 46 Abs. 4 KostO OLG München, Beschluss vom 06. November 2012 - 4 WF 1441/12 -, juris abgedruckt in FamRZ 2013, 904; zur Ausschlagung selbst Diehn in: Korintenberg/Bormann, a.a.O., § 103 Rn. 15; a.A. Thiel in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl. 2016, Rn. 7695, wonach der (Mindest-) Verfahrenswert mit bis zu 500, 00 EUR festzusetzen sei), so dass der Verfahrenswert auch hier mit 0, 00 EUR anzusetzen ist.

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1994 - 3 Wx 303/94

    Geschäftswert für Erbschein-Einziehungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.01.2018 - 6 WF 251/17
    Zu den Erblasserschulden gehören alle Verbindlichkeiten des Erblassers, die bereits bei seinem Tode entstanden waren, einschließlich Hypotheken, Grund- und Rentenschulden in Höhe ihrer Valutierung (dazu OLG Celle DNotZ 1962, 48; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 102; Korintenberg/Bormann, GNotKG, 20. Aufl. 2017, § 38 Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2022 - 13 WF 194/22

    Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung; Verfahrenswert der familiengerichtlichen

    Es kann dahinstehen, ob mit Rücksicht auf eine gegebenenfalls vorzunehmende Wertaddition nach § 33 Abs. 1 FamGKG bzw. § 35 Abs. 1 GNotKG bei mehreren Ausschlagungserklärungen, der Verfahrenswert trotz Fehlens eines wirtschaftlichen Wertes mit 500, 00 EUR zu bemessen ist (so Thiel in Schneider/Herget a.a.O.; anders Diehn in: Korintenberg/Bormann, a.a.O., § 103 Rn. 15), da auch der Verfahrenswert 0 die Gebühren der niedrigsten Wertstufe auslöst (vgl. Thiel in Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG 2. Aufl. 2014 § 36 Rn. 39; OLG Zweibrücken Beschl. v. 22.1.2018 - 6 WF 251/17, BeckRS 2018, 35246 Rn. 3-5, beck-online).
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