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   OLG Zweibrücken, 23.11.1989 - 3 W 35/89 RE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3425
OLG Zweibrücken, 23.11.1989 - 3 W 35/89 RE (https://dejure.org/1989,3425)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.11.1989 - 3 W 35/89 RE (https://dejure.org/1989,3425)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. November 1989 - 3 W 35/89 RE (https://dejure.org/1989,3425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Verlängerung der Kündigungsfrist auf sechs Monate in einem Formularmietvertrag über Wohnraum; Wirksamkeit einer vertraglichen Verkürzung der Kündigungsfrist

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularmietvertrag; Kündigungsfrist; Verlängerung

  • rechtsportal.de

    AGBG §§ 1, 9, 10, 11 ; BGB § 565

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AGBG § 9; BGB § 565 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.1989 - 3 W 35/89
    Der Senat ist jedoch an diese Formulierung nicht gebunden, sondern kann die Vorlagefrage berichtigen, ergänzen oder sonst neu fassen, wenn dies zweckmäßig erscheint und die Frage nicht in ihrem rechtlichen Kern verändert wird (vgl. BGH NJW 1984, 2466; BayObLGZ 1987, 260, 263; 1988, 109, 115).
  • BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.1989 - 3 W 35/89
    Der Senat ist jedoch an diese Formulierung nicht gebunden, sondern kann die Vorlagefrage berichtigen, ergänzen oder sonst neu fassen, wenn dies zweckmäßig erscheint und die Frage nicht in ihrem rechtlichen Kern verändert wird (vgl. BGH NJW 1984, 2466; BayObLGZ 1987, 260, 263; 1988, 109, 115).
  • BayObLG, 08.04.1988 - REMiet 1/88

    Zulässigkeit; Vorlage; Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Schwerpunkt; Mietrecht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.1989 - 3 W 35/89
    Der Senat ist jedoch an diese Formulierung nicht gebunden, sondern kann die Vorlagefrage berichtigen, ergänzen oder sonst neu fassen, wenn dies zweckmäßig erscheint und die Frage nicht in ihrem rechtlichen Kern verändert wird (vgl. BGH NJW 1984, 2466; BayObLGZ 1987, 260, 263; 1988, 109, 115).
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.1989 - 3 W 35/89
    Dabei ist der Senat mit der weitaus überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum der Meinung (vgl. BayObLGZ 1987, 36, 38 und die dortigen Nachweise), daß es insoweit darauf ankommt, welche Rechtsauffassung das Landgericht im Vorlagebeschluß vertritt sowie welche Tatsachenfeststellung und -würdigung es zugrunde legt, es sei denn, sie wäre unhaltbar; der Senat macht sich insoweit die Begründung des BayObLG zu eigen und nimmt hierauf Bezug.
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