Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 4 U 101/11 Lw |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 2 ZPO, § 8 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 1 Nr 1a LwVfG, § 48 Abs 1 S 1 LwVfG
Zulässigkeit der Berufung in Landwirtschaftssachen: Beschwerdewert bei Verteidigung gegen ein Räumungsurteil mit einem angeblich bestehendem Pachtverhältnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Herausgabe eines verpachteten Grundstücks
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Berufung mit Blick auf den Erwachsenheitswert nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO i. V. m. §§ 1 Nr. 1 a, 48 Abs. 1 Satz 1 LwVG
- rechtsportal.de
BGB § 511 Abs. 2 Nr. 1
Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Herausgabe eines verpachteten Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Montabaur, 10.05.2011 - 9 Lw 1/09
- AG Montabaur, 19.05.2011 - 9 Lw 1/09
- OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 4 U 101/11 L
- BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.02.2003 - VIII ZR 205/02
Erfordernis eines Tatbestandes bei Durchführung des Berufungsverfahrens nach den …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 4 U 101/11
Dieser zusätzliche Urteilsausspruch ist für die Ermittlung der Beschwer nach § 8 ZPO unmaßgeblich, denn für die vom Kläger mit seinen Anträgen verfolgte Räumung und die Herausgabe eines verpachteten Grundstückes ist allein die Wertberechnung nach § 8 ZPO bestimmend (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1739; NJW-RR 1994, 256 und BGH-Report 2003, 757). - BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09
Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 4 U 101/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss allerdings das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600, 00 EUR übersteigt, aber das Gericht des zweiten Rechtszuges diesen Wert nicht für erreicht hält (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09 = MDR 2011, 559 m. w. N. ) . - BGH, 06.04.2001 - LwZR 6/01
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 4 U 101/11
Auch die weiteren von der Beklagten angeführten wirtschaftlichen Nachteile, die ihr durch eine vorzeitige Beendigung des Pachtverhältnisses entstehen, spielen bei der Bemessung der Beschwer keine Rolle (BGH, Beschluss vom 6. April 2001 - LwZR 6/01 -, BeckRS 2001, 03313).
- BGH, 10.05.2000 - XII ZR 335/99
Bemessung der Beschwer bei Räumungsklage
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 4 U 101/11
Dieser zusätzliche Urteilsausspruch ist für die Ermittlung der Beschwer nach § 8 ZPO unmaßgeblich, denn für die vom Kläger mit seinen Anträgen verfolgte Räumung und die Herausgabe eines verpachteten Grundstückes ist allein die Wertberechnung nach § 8 ZPO bestimmend (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1739; NJW-RR 1994, 256 und BGH-Report 2003, 757). - BGH, 15.06.2005 - XII ZR 104/02
Streitwert bei Verurteilung zur Räumung und zum Abriss von Gebäuden
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 4 U 101/11
Soweit sich die Beklagte für ihre gegenteilige Auffassung auf die Entscheidung des 12. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 2005 - XII ZR 104/02 (NZM 2005, 677) beruft, ist dem nicht zu folgen. - BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04
Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 4 U 101/11
Der Senat als Berufungsgericht ist an eine erstinstanzliche Streitwertfestsetzung nicht gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB/04, BGH NJW-RR 2005, 219 unter II. 2. a m. w. N.). - BGH, 14.10.1993 - LwZB 6/93
Bemessung des Gegenstandswerts bei Räumung und Herausgabe eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 4 U 101/11
Dieser zusätzliche Urteilsausspruch ist für die Ermittlung der Beschwer nach § 8 ZPO unmaßgeblich, denn für die vom Kläger mit seinen Anträgen verfolgte Räumung und die Herausgabe eines verpachteten Grundstückes ist allein die Wertberechnung nach § 8 ZPO bestimmend (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1739; NJW-RR 1994, 256 und BGH-Report 2003, 757).