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   OLG Zweibrücken, 27.06.2013 - 3 W 19/13   

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https://dejure.org/2013,17522
OLG Zweibrücken, 27.06.2013 - 3 W 19/13 (https://dejure.org/2013,17522)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.06.2013 - 3 W 19/13 (https://dejure.org/2013,17522)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 3 W 19/13 (https://dejure.org/2013,17522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auslegung einer Satzungsbestimmung bzgl. der Zustimmungs- bzw. Genehmigungsrechte eines Dritten zu Vereinsbeschlüssen über Satzungsänderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 35; BGB § 38
    Eintragung einer Satzungsänderung; Erfordernis der Zustimmung eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZG 2013, 1271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 28.10.1988 - 3 W 121/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2013 - 3 W 19/13
    Die Beschwerde des weiteren Beteiligten ist gemäß §§ 395 Abs. 3, 393 Abs. 3, 58, 59 Abs. 1, 63, 64 FamFG zulässig, der Senat zur Entscheidung gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 a GerOrgG Rheinland-Pfalz berufen (vgl. Senat, ZIP 1989, 241; KG Berlin, Rpfleger 2012, 55).
  • KG, 12.10.1973 - 1 W 1332/71
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2013 - 3 W 19/13
    Die Zulässigkeit solcher Satzungsbestimmungen, wird in Rechtsprechung und Literatur als dem Vereinsrecht wesensfremd sehr restriktiv gehandhabt (vgl. etwa BayObLGZ 75, 435; KG Berlin, MDR 1975, 140 Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 10. Aufl. 2012, Rdnr. 911 mit ausführlichen weiteren Nachweisen; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl. 2010, Rdnr. 627, m.w.Nw.).
  • OLG Zweibrücken, 13.03.2001 - 3 W 15/01

    Amtslöschung gesetzwidriger Eintragung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2013 - 3 W 19/13
    Dieser liegt dann vor, wenn eine Eintragung dieser Art oder mit diesem Inhalt gesetzlich nicht gestattet ist oder wenn ausdrücklich für die Eintragung gesetzlich verlangte Erfordernisse fehlen, deren Nichtvorliegen die Beseitigung der Eintragung sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse von Beteiligten geboten erscheinen lässt (Senat, FG-Prax 2001, 125; Maass, in: Prütting/Helms, FamFG, § 395 Rdnr. 11).
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