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   OLG Zweibrücken, 27.08.2014 - 2 AR 14/14   

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https://dejure.org/2014,32461
OLG Zweibrücken, 27.08.2014 - 2 AR 14/14 (https://dejure.org/2014,32461)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.08.2014 - 2 AR 14/14 (https://dejure.org/2014,32461)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. August 2014 - 2 AR 14/14 (https://dejure.org/2014,32461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts im Umgangsverfahren

  • rechtsportal.de

    Örtliche Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts im Umgangsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fortdauer einer Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts in einem Umgangsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fortdauer einer Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts in einem Umgangsverfahren

Verfahrensgang

  • AG Rockenhausen - 3 F 370/14
  • AG Zweibrücken - 2 F 122/14
  • OLG Zweibrücken, 27.08.2014 - 2 AR 14/14

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 520
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 24.04.2012 - 2 SAF 10/12
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2014 - 2 AR 14/14
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich das verweisende Gericht über den Grundsatz der Fortwirkung der Zuständigkeit (§ 2 Abs. 2 FamFG ) hinwegsetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1233 ; OLG Hamm, Beschluss vom 24.4.2012, 2 SAF 10/12 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11

    Aussetzung des Versorgungsausgleichs über Anwartschaften in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2014 - 2 AR 14/14
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich das verweisende Gericht über den Grundsatz der Fortwirkung der Zuständigkeit (§ 2 Abs. 2 FamFG ) hinwegsetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1233 ; OLG Hamm, Beschluss vom 24.4.2012, 2 SAF 10/12 - juris).
  • OLG Hamm, 26.03.2015 - 2 SAF 3/15

    Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte in einer Kindschaftssache

    Diese Fortwirkung ist hier gegeben, weil sich nach § 152 Abs. 2 FamFG die örtliche Zuständigkeit in einer - vom Scheidungsverfahren isolierten - Kindschaftssache nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des minderjährigen Kindes richtet und das Kind im maßgeblichen Zeitpunkt, zu welchem das Gericht hiermit befasst wurde (vgl. Borth/Grandel, in: Musielak/Borth, FamFG, 4. Aufl. 2013, § 2 Rn. 2), seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Halle hatte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. August 2014 - 2 AR 14/14 - zitiert nach juris).
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