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   OLG Zweibrücken, 30.10.2008 - 4 U 41/08   

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https://dejure.org/2008,7660
OLG Zweibrücken, 30.10.2008 - 4 U 41/08 (https://dejure.org/2008,7660)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.2008 - 4 U 41/08 (https://dejure.org/2008,7660)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 4 U 41/08 (https://dejure.org/2008,7660)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahn- und im nachfolgenden Vollstreckungsbescheid

  • Judicialis

    ZPO §§ 690 ff; ; ZPO § 699

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 690; ZPO § 699
    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahn- und im nachfolgenden Vollstreckungsbescheid

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unwirksamkeit eines Mahnbescheids bei Forderungsmehrheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Mahnverfahren - Gläubiger müssen präzise vorgehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 285
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2008 - 4 U 41/08
    Der Anspruch muss deshalb so bezeichnet sein, dass er dem Antragsgegner eine Grundlage gibt, um zu entscheiden, ob er sich gegen diesen geltend gemachten Anspruch zur Wehr setzen will (vgl. BGH NJW-RR 2006, 275, 276; MDR 2001, 346, jew. m.w.N.).

    Wird eine Mehrzahl von Forderungen geltend gemacht, so ist grundsätzlich jede Einzelforderung bestimmt zu bezeichnen (vgl. Zöller/Vollkommer, aaO; BGH MDR 2001, 346, 347).

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2008 - 4 U 41/08
    Die Berufung auf die Unwirksamkeit des Titels ist dagegen kein materieller Einwand (vgl. BGHZ 118, 229 ff.; BGHZ 124, 164 ff.; LG Traunstein, RPfl. 2004, 366; Vollkommer, RPfl. 2004, 336, 337).

    Die Anwendung der Präklusionsnormen des § 767 Abs. 2 ZPO bzw. § 796 Abs. 2 ZPO kommt bei der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO nicht in Betracht, da sie einen der materiellen Rechtskraft fähigen Titel voraussetzen, was ein unwirksamer Titel aber nicht ist (BGHZ 124, 164, 172 m.w.N.).

  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 8/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid; Pflichten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2008 - 4 U 41/08
    Der Anspruch muss deshalb so bezeichnet sein, dass er dem Antragsgegner eine Grundlage gibt, um zu entscheiden, ob er sich gegen diesen geltend gemachten Anspruch zur Wehr setzen will (vgl. BGH NJW-RR 2006, 275, 276; MDR 2001, 346, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung im Bauträgervertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2008 - 4 U 41/08
    Vielmehr ist die Unwirksamkeit des Titels mit einer prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 Abs. 1 ZPO geltend zu machen, die gegenüber einer Vollstreckungsabwehrklage einen anderen Streitgegenstand hat (vgl. BGH aaO; PfOLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 548, jew.m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2008 - 4 U 41/08
    Die Berufung auf die Unwirksamkeit des Titels ist dagegen kein materieller Einwand (vgl. BGHZ 118, 229 ff.; BGHZ 124, 164 ff.; LG Traunstein, RPfl. 2004, 366; Vollkommer, RPfl. 2004, 336, 337).
  • LG Traunstein, 16.09.2003 - 4 T 3311/03
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2008 - 4 U 41/08
    Die Berufung auf die Unwirksamkeit des Titels ist dagegen kein materieller Einwand (vgl. BGHZ 118, 229 ff.; BGHZ 124, 164 ff.; LG Traunstein, RPfl. 2004, 366; Vollkommer, RPfl. 2004, 336, 337).
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