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   OLG Brandenburg, 12.04.2017 - (1) 53 Ss 17/17 (13/17)   

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OLG Brandenburg, 12.04.2017 - (1) 53 Ss 17/17 (13/17) (https://dejure.org/2017,10970)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2017 - (1) 53 Ss 17/17 (13/17) (https://dejure.org/2017,10970)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. April 2017 - (1) 53 Ss 17/17 (13/17) (https://dejure.org/2017,10970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 130 Abs. 3; StGB § 56 Abs. 3
    Erfüllung des Tatbestandes der Volksverhetzung durch Zeigen einer Tätowierung; Begriff der Verteidigung der Rechtsordnung im Sinne von § 56 Abs. 3 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 130 Abs. 3 ; StGB § 56 Abs. 3
    Erfüllung des Tatbestandes der Volksverhetzung durch Zeigen einer Tätowierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zeit.de (Pressebericht, 20.04.2017)

    NPD-Politiker muss für KZ-Tattoo in Haft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nazi-Tattoo im Schwimmbad: Haftstrafe für NPD-Politiker bleibt bestehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zeigen eines Tattoos des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau als Volksverhetzung

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht, 20.04.2017)

    NPD-Politiker Marcel Zech muss wegen KZ-Tattoo ins Gefängnis

  • purrucker-partner.de (Kurzinformation)

    Straftatbestand Volksverhetzung durch Tattoo

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 206
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
    Mit den verschiedenen Handlungsmodalitäten, die mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 in die Vorschrift des § 130 StGB eingefügt wurden, wollte der Gesetzgeber alle insoweit denkbaren Facetten agitativer Hetze wie auch verbrämter diskriminierender Missachtung erfassen und zu erwartenden Bemühungen um eine Nuancierung, Verfeinerung und Anpassung der Äußerungen an die neue Gesetzeslage vorbeugen (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000, 1 StR 502/99, in: BGHSt 46, 36, 40; BGH Urteil vom 10. April 2002, 5 StR 481/01; in: BGHSt 47, 278, 280; OLG Rostock, Beschluss vom 23. Juli 2007, 1 Ss 80/06 I 42/06, StraFo 2007, 426 unter Hinweis auf: Leutheusser-Schnarrenberger, BT-Verhandlungen 12/227, S. 19671 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Oktober 2015, 1 RVs 66/15, zit. n. juris; LK-von Bubnoff, StGB, 11. Aufl. § 130, Rdn. 46, 51; König/Seitz NStZ 1995, 1, 3).

    Wegen deren gefährlicher Auswirkungen auf das politische Klima sollte die Anwendung des § 130 StGB in der Praxis erleichtert und die generalpräventive Wirkung der Strafvorschrift der Volksverhetzung erhöht werden, namentlich im Blick auf die Diffamierung und Diskriminierung jüdischer Mitbürger (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000, 1 StR 502/99, in: BGHSt 46, 36, 48; mit Hinweis auf: Gesetzentwurf BT-Drucks. 12/6853 S 23/24; Rechtsausschussbericht BT-Drucks. 12/8588, S. 8).

    Wenn auch allein in der bildlichen Darstellung möglicherweise noch keine Billigung im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB liegen könnte (Fischer, StGB, 62. Aufl., § 140 Rdn. 7), ist die bildliche Darstellung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau mit dem sich darunter befindlichen, in Frakturschrift gesetzten Kommentar "Jedem das Seine", der sich ebenfalls über die gesamte Breite des Rückens erstreckt (Bl. 9 UA), für jeden verständigen Betrachter nicht anders zu verstehen als eine Billigung des an den Juden begangenen Völkermordes unter der nationalsozialistischen Herrschaft, der historisch eindeutig belegt und damit offenkundig ist (st. Rspr., statt vieler: BVerfGE 90, 241, 249; BGHZ 75, 160; BGHSt 40, 97, 99; BGHSt 46, 36, 46 f.; BGHSt 46, 212, 216; BGHSt 47, 278, 280).

  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
    Mit den verschiedenen Handlungsmodalitäten, die mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 in die Vorschrift des § 130 StGB eingefügt wurden, wollte der Gesetzgeber alle insoweit denkbaren Facetten agitativer Hetze wie auch verbrämter diskriminierender Missachtung erfassen und zu erwartenden Bemühungen um eine Nuancierung, Verfeinerung und Anpassung der Äußerungen an die neue Gesetzeslage vorbeugen (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000, 1 StR 502/99, in: BGHSt 46, 36, 40; BGH Urteil vom 10. April 2002, 5 StR 481/01; in: BGHSt 47, 278, 280; OLG Rostock, Beschluss vom 23. Juli 2007, 1 Ss 80/06 I 42/06, StraFo 2007, 426 unter Hinweis auf: Leutheusser-Schnarrenberger, BT-Verhandlungen 12/227, S. 19671 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Oktober 2015, 1 RVs 66/15, zit. n. juris; LK-von Bubnoff, StGB, 11. Aufl. § 130, Rdn. 46, 51; König/Seitz NStZ 1995, 1, 3).

    Wenn auch allein in der bildlichen Darstellung möglicherweise noch keine Billigung im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB liegen könnte (Fischer, StGB, 62. Aufl., § 140 Rdn. 7), ist die bildliche Darstellung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau mit dem sich darunter befindlichen, in Frakturschrift gesetzten Kommentar "Jedem das Seine", der sich ebenfalls über die gesamte Breite des Rückens erstreckt (Bl. 9 UA), für jeden verständigen Betrachter nicht anders zu verstehen als eine Billigung des an den Juden begangenen Völkermordes unter der nationalsozialistischen Herrschaft, der historisch eindeutig belegt und damit offenkundig ist (st. Rspr., statt vieler: BVerfGE 90, 241, 249; BGHZ 75, 160; BGHSt 40, 97, 99; BGHSt 46, 36, 46 f.; BGHSt 46, 212, 216; BGHSt 47, 278, 280).

  • OLG Karlsruhe, 19.10.1995 - 3 Ss 9/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
    Ist eine politisch motivierte Straftat in hohem Maße geeignet, die Sorge in der Bevölkerung über den Fortbestand des öffentlichen Friedens zu verstärken, so kann die Aussetzung einer erkannten Freiheitsstrafe zur Bewährung im Hinblick auf die Verteidigung der Rechtsordnung gemäß § 56 Abs. 3 StGB nur dann gewährt werden, wenn der Fall Besonderheiten aufweist, die zugunsten des Täters sprechen (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 1995, 3 Ss 9/95, in: NStZ-RR 1996, 58-59).

    9 Nach § 56 Abs. 3 StGB ist Strafaussetzung zu versagen, wenn sie im Hinblick auf die schwerwiegenden Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 1995, 3 Ss 9/95, NStZ-RR 1996, 58 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 1993, 3 Ss 170/92, StV 1994, 188 mwN.).

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
    Wenn auch allein in der bildlichen Darstellung möglicherweise noch keine Billigung im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB liegen könnte (Fischer, StGB, 62. Aufl., § 140 Rdn. 7), ist die bildliche Darstellung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau mit dem sich darunter befindlichen, in Frakturschrift gesetzten Kommentar "Jedem das Seine", der sich ebenfalls über die gesamte Breite des Rückens erstreckt (Bl. 9 UA), für jeden verständigen Betrachter nicht anders zu verstehen als eine Billigung des an den Juden begangenen Völkermordes unter der nationalsozialistischen Herrschaft, der historisch eindeutig belegt und damit offenkundig ist (st. Rspr., statt vieler: BVerfGE 90, 241, 249; BGHZ 75, 160; BGHSt 40, 97, 99; BGHSt 46, 36, 46 f.; BGHSt 46, 212, 216; BGHSt 47, 278, 280).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02

    Billigen von Straftaten; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
    Das ist der Fall, wenn der Täter die Gewalttaten als richtig, akzeptabel oder notwendig hinstellt, sich hinter die Willkürmaßnahmen stellt oder seine zustimmende Befriedigung äußert (vgl. BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1200, 1201; LK-Bubnoff, StGB, 11. Aufl., § 130 Rdn. 44; Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 140 Rdn. 5; MK- Schäfer a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.1993 - 3 Ss 170/92

    Bewährung; Strafaussetzung; Verkehrsdelikt; Trunkenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
    9 Nach § 56 Abs. 3 StGB ist Strafaussetzung zu versagen, wenn sie im Hinblick auf die schwerwiegenden Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 1995, 3 Ss 9/95, NStZ-RR 1996, 58 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 1993, 3 Ss 170/92, StV 1994, 188 mwN.).
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 182/07

    Berufsverbot (berufstypischer Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Tat)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
    Mit den verschiedenen Handlungsmodalitäten, die mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 in die Vorschrift des § 130 StGB eingefügt wurden, wollte der Gesetzgeber alle insoweit denkbaren Facetten agitativer Hetze wie auch verbrämter diskriminierender Missachtung erfassen und zu erwartenden Bemühungen um eine Nuancierung, Verfeinerung und Anpassung der Äußerungen an die neue Gesetzeslage vorbeugen (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000, 1 StR 502/99, in: BGHSt 46, 36, 40; BGH Urteil vom 10. April 2002, 5 StR 481/01; in: BGHSt 47, 278, 280; OLG Rostock, Beschluss vom 23. Juli 2007, 1 Ss 80/06 I 42/06, StraFo 2007, 426 unter Hinweis auf: Leutheusser-Schnarrenberger, BT-Verhandlungen 12/227, S. 19671 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Oktober 2015, 1 RVs 66/15, zit. n. juris; LK-von Bubnoff, StGB, 11. Aufl. § 130, Rdn. 46, 51; König/Seitz NStZ 1995, 1, 3).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
    Wenn auch allein in der bildlichen Darstellung möglicherweise noch keine Billigung im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB liegen könnte (Fischer, StGB, 62. Aufl., § 140 Rdn. 7), ist die bildliche Darstellung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau mit dem sich darunter befindlichen, in Frakturschrift gesetzten Kommentar "Jedem das Seine", der sich ebenfalls über die gesamte Breite des Rückens erstreckt (Bl. 9 UA), für jeden verständigen Betrachter nicht anders zu verstehen als eine Billigung des an den Juden begangenen Völkermordes unter der nationalsozialistischen Herrschaft, der historisch eindeutig belegt und damit offenkundig ist (st. Rspr., statt vieler: BVerfGE 90, 241, 249; BGHZ 75, 160; BGHSt 40, 97, 99; BGHSt 46, 36, 46 f.; BGHSt 46, 212, 216; BGHSt 47, 278, 280).
  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
    Die Tathandlung des Billigens bedeutet - wie in § 140 Nr. 2 StGB - das ausdrückliche oder konkludente Gutheißen der betreffenden Ereignisse bzw. Gewalttaten (vgl. auch BGH Urteil vom 22. Dezember 2004, 2 StR 365/04, NStZ 2005, 378; BGHSt 22, 282, 287; LK-Hanack, StGB, 11. Aufl., § 140 Rdn. 7, 14, 17; MK-Schäfer, StGB, 3. Aufl., § 130 Rdn. 78, 79; Lenckner/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 130 Rdn. 18; NK-Ostendorf, StGB 2. Aufl. § 130 Rdn. 26; Fischer, StGB, 62 Aufl., § 140 Rdn. 7; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 130 Rdn. 8).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
    Wenn auch allein in der bildlichen Darstellung möglicherweise noch keine Billigung im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB liegen könnte (Fischer, StGB, 62. Aufl., § 140 Rdn. 7), ist die bildliche Darstellung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau mit dem sich darunter befindlichen, in Frakturschrift gesetzten Kommentar "Jedem das Seine", der sich ebenfalls über die gesamte Breite des Rückens erstreckt (Bl. 9 UA), für jeden verständigen Betrachter nicht anders zu verstehen als eine Billigung des an den Juden begangenen Völkermordes unter der nationalsozialistischen Herrschaft, der historisch eindeutig belegt und damit offenkundig ist (st. Rspr., statt vieler: BVerfGE 90, 241, 249; BGHZ 75, 160; BGHSt 40, 97, 99; BGHSt 46, 36, 46 f.; BGHSt 46, 212, 216; BGHSt 47, 278, 280).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04

    BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

  • BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94

    Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB,

  • OLG Rostock, 23.07.2007 - 1 Ss 80/06

    Volksverhetzung durch Schlachtrufe von Fußballfans

  • OLG Hamm, 01.10.2015 - 1 RVs 66/15

    Das Singen des sog. U-Bahn-Liedes kann den Tatbestand der Volksverhetzung

  • KG, 13.02.2023 - 2 Ss 44/22

    Volksverhetzung durch Verharmlosen der NS-Verbrechen im Zusammenhang mit der

    Es dürfte insbesondere auch nahezu unmöglich sein, die Formulierung "ARBEIT MACHT FREI" in dem (hier bildlich eindeutig hergestellten) Kontext ihrer Verwendung in den Konzentrationslagern abwandelnd aufzugreifen, ohne damit ihren historischen Hintergrund in das Bewusstsein eines verständigen Betrachters zu heben (vgl. auch ArbG Berlin, Urteil vom 12. September 2022 - 22 Ca 223/22 -, juris Rn. 118 m. w. N. auch zum historischen Kontext der Formulierung [vgl. dort auch Rn. 135]; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2017 - [1] 53 Ss 17/17 [13/17] -, juris Rn. 7 zu einer bildlichen Darstellung des Vernichtungslagers Ausschwitz-Birkenau mit dem sich darunter befindlichen, in Frakturschrift gesetzten Kommentar "Jedem das Seine").
  • KG, 13.02.2023 - 121 Ss 140/22

    Verharmlosung des Nationalsozialismus durch Aufschrift "Impfung macht frei";

    Es dürfte insbesondere auch nahezu unmöglich sein, die Formulierung "ARBEIT MACHT FREI" in dem (hier bildlich eindeutig hergestellten) Kontext ihrer Verwendung in den Konzentrationslagern abwandelnd aufzugreifen, ohne damit ihren historischen Hintergrund in das Bewusstsein eines verständigen Betrachters zu heben (vgl. auch ArbG Berlin, Urteil vom 12. September 2022 - 22 Ca 223/22 -, juris Rn. 118 m. w. N. auch zum historischen Kontext der Formulierung [vgl. dort auch Rn. 135]; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2017 - [1] 53 Ss 17/17 [13/17] -, juris Rn. 7 zu einer bildlichen Darstellung des Vernichtungslagers Ausschwitz-Birkenau mit dem sich darunter befindlichen, in Frakturschrift gesetzten Kommentar "Jedem das Seine").
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