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   OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 2 U 61/11   

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OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 2 U 61/11 (https://dejure.org/2011,29665)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21.12.2011 - 2 U 61/11 (https://dejure.org/2011,29665)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 2 U 61/11 (https://dejure.org/2011,29665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 377 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 97
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Anders OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 97 - Scharniere auf Hannover Messe und im Anschluss daran LG Braunschweig 9 O 1362/17, Urt. v. 29.09.2017 - juris).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 80/22
    Es ist deshalb zu fragen, ob ein über durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügender Fachmann, wie er auf dem technischen Gebiet der Erfindung in einschlägig tätigen Unternehmen am Prioritätstag typischerweise mit Entwicklungsaufgaben betraut wurde und dem unterstellt wird, dass ihm der gesamte am Prioritätstag öffentlich zugängliche Stand der Technik bei seiner Entwicklungsarbeit zur Verfügung stand, in der Lage gewesen wäre, den Gegenstand der Erfindung aufzufinden, ohne eine das durchschnittliche Wissen und Können einschließlich etwaiger Routineversuche übersteigende Leistung erbringen zu müssen (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

    Welche Mühe es macht, den Stand der Technik aufzufinden oder heranzuziehen, ist unbeachtlich (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

  • LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17

    Patentverletzung; Rasierklingen

    Es kann nicht verlangt werden, dass das Patent in jedem Fall bereits ein Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren (sog. kontradiktorisches Verfahren) erfolgreich überstanden hat (vgl. OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 97 - Scharniere auf Hannover Messe).

    Soweit das Patent angegriffen ist, muss sich das Verletzungsgericht daher mit den Argumenten auseinandersetzen und prüfen, ob ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Verfügungspatent keinen Bestand haben wird (LG Braunschweig 9 O 842/11 Urteil vom 01, 06.2011; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012 97 - Scharniere auf Hannover Messe).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 79/22

    S1P-Rezeptormodulator

    Es ist deshalb zu fragen, ob ein über durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügender Fachmann, wie er auf dem technischen Gebiet der Erfindung in einschlägig tätigen Unternehmen am Prioritätstag typischerweise mit Entwicklungsaufgaben betraut wurde und dem unterstellt wird, dass ihm der gesamte am Prioritätstag öffentlich zugängliche Stand der Technik bei seiner Entwicklungsarbeit zur Verfügung stand, in der Lage gewesen wäre, den Gegenstand der Erfindung aufzufinden, ohne eine das durchschnittliche Wissen und Können einschließlich etwaiger Routineversuche übersteigende Leistung erbringen zu müssen (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

    Welche Mühe es macht, den Stand der Technik aufzufinden oder heranzuziehen, ist unbeachtlich (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 86/22
    Es ist deshalb zu fragen, ob ein über durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügender Fachmann, wie er auf dem technischen Gebiet der Erfindung in einschlägig tätigen Unternehmen am Prioritätstag typischerweise mit Entwicklungsaufgaben betraut wurde und dem unterstellt wird, dass ihm der gesamte am Prioritätstag öffentlich zugängliche Stand der Technik bei seiner Entwicklungsarbeit zur Verfügung stand, in der Lage gewesen wäre, den Gegenstand der Erfindung aufzufinden, ohne eine das durchschnittliche Wissen und Können einschließlich etwaiger Routineversuche übersteigende Leistung erbringen zu müssen (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

    Welche Mühe es macht, den Stand der Technik aufzufinden oder heranzuziehen, ist unbeachtlich (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 84/22
    Es ist deshalb zu fragen, ob ein über durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügender Fachmann, wie er auf dem technischen Gebiet der Erfindung in einschlägig tätigen Unternehmen am Prioritätstag typischerweise mit Entwicklungsaufgaben betraut wurde und dem unterstellt wird, dass ihm der gesamte am Prioritätstag öffentlich zugängliche Stand der Technik bei seiner Entwicklungsarbeit zur Verfügung stand, in der Lage gewesen wäre, den Gegenstand der Erfindung aufzufinden, ohne eine das durchschnittliche Wissen und Können einschließlich etwaiger Routineversuche übersteigende Leistung erbringen zu müssen (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

    Welche Mühe es macht, den Stand der Technik aufzufinden oder heranzuziehen, ist unbeachtlich (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 81/22
    Es ist deshalb zu fragen, ob ein über durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügender Fachmann, wie er auf dem technischen Gebiet der Erfindung in einschlägig tätigen Unternehmen am Prioritätstag typischerweise mit Entwicklungsaufgaben betraut wurde und dem unterstellt wird, dass ihm der gesamte am Prioritätstag öffentlich zugängliche Stand der Technik bei seiner Entwicklungsarbeit zur Verfügung stand, in der Lage gewesen wäre, den Gegenstand der Erfindung aufzufinden, ohne eine das durchschnittliche Wissen und Können einschließlich etwaiger Routineversuche übersteigende Leistung erbringen zu müssen (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

    Welche Mühe es macht, den Stand der Technik aufzufinden oder heranzuziehen, ist unbeachtlich (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 83/22
    Es ist deshalb zu fragen, ob ein über durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügender Fachmann, wie er auf dem technischen Gebiet der Erfindung in einschlägig tätigen Unternehmen am Prioritätstag typischerweise mit Entwicklungsaufgaben betraut wurde und dem unterstellt wird, dass ihm der gesamte am Prioritätstag öffentlich zugängliche Stand der Technik bei seiner Entwicklungsarbeit zur Verfügung stand, in der Lage gewesen wäre, den Gegenstand der Erfindung aufzufinden, ohne eine das durchschnittliche Wissen und Können einschließlich etwaiger Routineversuche übersteigende Leistung erbringen zu müssen (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

    Welche Mühe es macht, den Stand der Technik aufzufinden oder heranzuziehen, ist unbeachtlich (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 85/22
    Es ist deshalb zu fragen, ob ein über durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügender Fachmann, wie er auf dem technischen Gebiet der Erfindung in einschlägig tätigen Unternehmen am Prioritätstag typischerweise mit Entwicklungsaufgaben betraut wurde und dem unterstellt wird, dass ihm der gesamte am Prioritätstag öffentlich zugängliche Stand der Technik bei seiner Entwicklungsarbeit zur Verfügung stand, in der Lage gewesen wäre, den Gegenstand der Erfindung aufzufinden, ohne eine das durchschnittliche Wissen und Können einschließlich etwaiger Routineversuche übersteigende Leistung erbringen zu müssen (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

    Welche Mühe es macht, den Stand der Technik aufzufinden oder heranzuziehen, ist unbeachtlich (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

  • LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 107/17

    Zusammensetzung für Tintenstrahlaufzeichnung I

    Es ist deshalb zu fragen, ob ein über durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügender Fachmann, wie er auf dem technischen Gebiet der Erfindung in einschlägig tätigen Unternehmen am Prioritätstag typischerweise mit Entwicklungsaufgaben betraut wurde und dem unterstellt wird, dass ihm der gesamte am Prioritätstag öffentlich zugängliche Stand der Technik bei seiner Entwicklungsarbeit zur Verfügung stand, in der Lage gewesen wäre, den Gegenstand der Erfindung aufzufinden, ohne eine das durchschnittliche Wissen und Können einschließlich etwaiger Routineversuche übersteigende Leistung erbringen zu müssen (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

    Welche Mühe es macht, den Stand der Technik aufzufinden oder heranzuziehen, ist unbeachtlich (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 97, 98).

  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 67/13

    Modularer Roboter

  • LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17

    Zusammensetzung für Tintenstrahlaufzeichnung

  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 65/13

    Multimodale Roboterbedeckung

  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 68/13

    Roboterarbeitsbereichbeschränkungssystem

  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 54/16

    Herzklappenpatente: Boston Scientific setzt sich mit Peterreins Schley vorerst

  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 82/22
  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 66/13

    Abdeckungsrobotermobilität

  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4a O 10/22
  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 74/16

    Patentverletzung betreffend eine Gehäusung mikromechanischer Systeme

  • LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 4a O 128/15

    Matratzenrahmenverbindungsmittel

  • LG Düsseldorf, 22.10.2020 - 4b O 34/19

    Stufenschaltgetriebe für Motofahrzeuge

  • LG Düsseldorf, 12.05.2016 - 4a O 48/15

    Zahnersatzeinfärbung (1)

  • LG Düsseldorf, 15.10.2015 - 4a O 89/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Feuerhemmendes

  • BPatG, 15.06.2012 - 7 W (pat) 17/11

    Patentbeschwerdeverfahren - "Authentifizierungssystem" - zu den formalen

  • LG Düsseldorf, 27.10.2016 - 4a O 169/15

    Polster

  • LG Düsseldorf, 16.11.2017 - 4a O 52/16

    Holzbearbeitungsanlage mit Wekstückauflage

  • LG Düsseldorf, 07.09.2017 - 4a O 87/16

    Energiemodul

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