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   OLG Dresden, 20.08.2019 - 4 U 665/19   

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https://dejure.org/2019,29836
OLG Dresden, 20.08.2019 - 4 U 665/19 (https://dejure.org/2019,29836)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.08.2019 - 4 U 665/19 (https://dejure.org/2019,29836)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. August 2019 - 4 U 665/19 (https://dejure.org/2019,29836)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    Schlüsselverlust

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Neu für Alt"-Abzug: Schadensersatz bei verlorenen Schlüssel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Schadenersatzanspruch wegen Nichtrückgabe von überlassenen Schlüsseln

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz für Schlüsselverlust durch Handlanger der Verwaltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schlüsselverlust und die Schadensersatzpflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechte beim Schlüsselverlust einer Wohnungsanlage

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Schlüsselverlust durch einen Dienstleister

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlüsselverlust: Auch Kosten einer provisorischen Schließanlage sind bei konkreter Missbrauchsgefahr zu erstatten - Abzug "neu für alt" bei Schadensersatzanspruch wegen Einbau neuer Schließanlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei Schlüsselverlust umfasst auch provisorische Sicherungsmaßnahmen! (IMR 2019, 501)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Paderborn, 25.09.2017 - 4 O 139/17

    Forderungsanspruch auf Grundlage eines Vertrags über die Durchführung von

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2019 - 4 U 665/19
    Grundsätzlich entsteht ein ersatzfähiger Schaden bereits dann, wenn sich der Geschädigte aus objektiver Sicht unter den konkret gegebenen Umständen zur Beseitigung einer fortbestehenden Missbrauchsgefahr veranlasst sehen darf, die Schließanlage zu ersetzen und diesen Austausch auch tatsächlich vornimmt (vgl. BGH, Urteil vom 05. März 2014 - VIII ZR 205/13 -, Rn. 14, juris m.w.N.; so auch zuletzt LG Paderborn, Urteil vom 25. September 2017 - 4 O 139/17 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2019 - 4 U 665/19
    Grundsätzlich entsteht ein ersatzfähiger Schaden bereits dann, wenn sich der Geschädigte aus objektiver Sicht unter den konkret gegebenen Umständen zur Beseitigung einer fortbestehenden Missbrauchsgefahr veranlasst sehen darf, die Schließanlage zu ersetzen und diesen Austausch auch tatsächlich vornimmt (vgl. BGH, Urteil vom 05. März 2014 - VIII ZR 205/13 -, Rn. 14, juris m.w.N.; so auch zuletzt LG Paderborn, Urteil vom 25. September 2017 - 4 O 139/17 -, Rn. 19, juris).
  • LG München I, 18.06.2020 - 31 S 12365/19

    Ersatz der Kosten für den Austausch einer Schließanlage

    Der Kläger hat keine Umstände dargelegt, die es im hiesigen Einzelfall rechtfertigen, wegen des Schlüsselverlusts des Klägers die gesamte Schließanlage auszutauschen (vgl. hingegen z.B. OLG Dresden Urt. v. 20.8.2019 - 4 U 665/19: Diebstahl von beschrifteten Schlüsseln aus einem geparkten Pkw).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22

    Schadensersatz des Wohnungseigentümers gegenüber der

    Für den Zurechnungszusammenhang reicht es dementsprechend aus, dass auch bei schon fehlenden Schlüsseln die Gefahr eines Missbrauchs durch die Entwendung eines zuordenbaren Schlüssels begründet wird und das Risiko eines Schadens durch eine solche Entwendung deutlich erhöht wird (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19; Flatow, NZM 2011, 660, beck-online).

    Wird eine gebrauchte Sache durch eine neue ersetzt, kann dies zu einer Wertsteigerung führen, die die Schadensersatzpflicht mindert, soweit hierdurch eine messbare Vermögensmehrung eingetreten ist und sich diese Werterhöhung für den Geschädigten wirtschaftlich günstig auswirkt (OLG Dresden, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19).

    Diese Sicherungsfunktion nimmt bei einer Schließanlage für eine größere Wohnanlage, bei der es aufgrund von Mieter- und Nutzeranzahl zu häufigerem Wechsel der Bewohner kommt und es damit auch zu einem Verlust von Schlüsseln kommen kann, im Laufe der Zeit ab (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19 -, Rn. 9, juris).

    Der Senat hat insoweit im Ausgangspunkt keinen Anlass, von der Auffassung anderer Gerichte abzuweichen, wonach im Grundsatz jedenfalls bei einer älteren Anlage die Abnutzung einer Schließanlage auf der einen Seite mit etwa 4-5% pro Jahr unter Einschluss der Abnutzung der Sachsubstanz bemessen werden kann (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19 -, Rn. 9; LG Bonn, Urteil vom 27. September 2005 - 7 O 425/03 -, Rn. 40, juris), auf der anderen Seite aber, solange die Anlage noch funktionsfähig ist und ihr eine Sicherungsfunktion zukommt die Abnutzung auch nicht 100% erreicht (vgl. AG Hamburg-Altona, Urteil vom 16. März 2021 - 316 C 263/20, BeckRS 2021, 23527 Rn. 17, beck-online).

  • AG Bautzen, 11.09.2020 - 20 C 207/19

    Wann darf Vermieter komplette Schließanlagen austauschen?

    (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19).
  • AG Eilenburg, 23.02.2021 - 14 C 468/20

    Rückgabeprotokoll ist deklaratorisches Schuldanerkenntnis

    Soweit sich die Beklagten auf das Urteil des OLG Dresden vom 20.08.2019 (Az. 4 U 665/19) berufen, welches bei einer Ersatzschließung einen Abzug "Neu für Alt" von 4% pro Nutzungsjahr vornimmt, fehlt es am Vortrag zu vergleichbaren Voraussetzungen.
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