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   OLG Köln, 04.12.2020 - III-1 RBs 347/20   

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https://dejure.org/2020,41543
OLG Köln, 04.12.2020 - III-1 RBs 347/20 (https://dejure.org/2020,41543)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.2020 - III-1 RBs 347/20 (https://dejure.org/2020,41543)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - III-1 RBs 347/20 (https://dejure.org/2020,41543)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Handy zwischen Ohr und Schulter kann zu Bußgeld führen

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Besser kein Handy zwischen Ohr und Schulter

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: "Einklemmen” des Mobiltelefons zwischen Ohr und Schulter

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zwischen Schulter und Ohr eingeklemmtes Handy ist ein "Halten" des Handys

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Autofahren - mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt - Handyverstoß?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Handy zwischen Ohr und Schulter kann zu Bußgeld führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy zwischen Ohr und Schulter kann zu Bußgeld führen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist das Telefonieren auch ohne Hände eine Ordnungswidrigkeit ?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bußgeld - Handy zwischen Schulter und Ohr geklemmt - Handyverstoß!

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Handy zwischen Ohr und Schulter kann zu Bußgeld führen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy zwischen Schulter und Kopf geklemmt: ordnungswidriges Halten?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Telefonieren während der Fahrt mit zwischen Kopf und Schulter eingeklemmtem Handy

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Bußgeld wegen Handy am Ohr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handyverstoß auch bei Einklemmen zwischen Ohr und Schulter möglich

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.11.2020 - 4 RBs 345/20

    Elektronisches Gerät, Scanner, Paketauslieferungsfahrer

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2020 - 1 RBs 347/20
    Mag sie auch in erster Linie der Verhinderung solcher Verhaltensweisen dienen, die dazu führen, dass der Fahrzeugführer nicht mehr beide Hände zum Lenken des Fahrzeugs zur Verfügung hat und/oder seinen Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden muss (OLG Karlsruhe DAR 2020, 520; OLG Hamm DAR 2019, 632; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke- Heß , Straßenverkehrsrecht, 26. Auflage 2020, § 23 StVO Rz. 22a; zur Vorgängerfassung unter Bezugnahme auf die seinerzeitige Verordnungsbegründung Hermann, NStZ-RR 2011, 65 [67]), besteht dieser doch allgemeiner darin, solche nicht mit dem Führen des Fahrzeugs in Zusammenhang stehende Tätigkeiten zu verhindern, die sich abträglich auf die Notwendigkeit der Konzentration auf das Verkehrsgeschehen auswirken (OLG Hamm B. v. 03.11.2020 - 4 RBs 345/20 - bei Juris; Hentschel/König/Dauer- König , Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 23 StVO Rz. 14, 30).
  • BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21

    Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons bei Ablegen auf Oberschenkel

    Demnach liegt ein Halten nicht nur dann vor, wenn ein Gegenstand mit der Hand ergriffen wird, sondern etwa auch dann, wenn ein elektronisches Gerät bei der Nutzung zwischen Schulter und Ohr (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.12.2020 - 1 RBs 347/20 = NZV 2021, 275; AG Coesfeld, Urt. v. 20.04.2018 - 3b OWi - 89 Js 2030/17-306/17 = DAR 2018, 640) bzw. zwischen Oberschenkel und Lenkrad fixiert wird (König DAR 2020, 362, 372).

    Wenngleich die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO damit in erster Linie auf die Verhinderung solcher Verhaltensweisen abzielt, die dazu führen, dass der Fahrzeugführer nicht mehr beide Hände zum Lenken seines Fahrzeugs zur Verfügung hat und/oder seinen Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden muss, so besteht der Sinn der Vorschrift darüber hinaus gehend darin, solchen nicht mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs in Zusammenhang stehenden Verhaltensweisen entgegenzuwirken, die sich abträglich auf die Notwendigkeit der Konzentration auf das Verkehrsgeschehen auswirken (OLG Köln a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2020 - 4 RBs 345/20 = NJW 2021, 99 = ZfS 2021, 53 = DAR 2021, 107; König a.a.O. § 23 StVO Rn. 14, 30).

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