Rechtsprechung
OLG München, 08.02.2017 - 20 U 2486/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 242, § 249, § 253 Abs. 2, § 254 Abs. 1, § 823 Abs. 1; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
Anspruch auf Ersatz von materiellen und immateriellen Schäden aus Ansteckung mit dem HIV- Virus - rewis.io
Anspruch auf Ersatz von materiellen und immateriellen Schäden aus Ansteckung mit dem HIV- Virus
- ra.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- lto.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld reduziert: 71.000 Euro nach HIV-Infektion
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 08.02.2017)
Partnerin mit HIV infiziert: Mann muss 71 000 Euro zahlen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.02.2017)
71.000 Euro Schmerzensgeld für Partnerin nach HIV-Infektion
- spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.01.2017)
Mit HIV angesteckt: Frau fordert 160.000 Euro von Ex-Partner
- aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.01.2017)
HIV: 160 000 Euro Schmerzensgeld für Ansteckung gefordert
Verfahrensgang
- LG München I, 03.05.2016 - 23 O 14459/14
- LG München I, 18.01.2017 - 23 O 14459/14
- OLG München, 08.02.2017 - 20 U 2486/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG München I, 03.05.2016 - 23 O 14459/14
Partnerin mit HIV infiziert: Mann muss 115.000 Euro Schmerzensgeld zahlen
Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 20 U 2486/16
Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 03.05.2016, Az. 23 O 14459/14, in Ziffern 1, 2, 3 und 5 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Urteil des Landgerichts München I vom 13.04.2016 (Az. 23 O 14459/14) teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.
- BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05
Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene …
Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 20 U 2486/16
Im Hinblick auf die Bemessung des Schmerzensgeldes ist der Senat aufgrund eigenständiger Prüfung (vgl. BGH NJW 2006, 1589, juris Rn. 30), bei der die vom Landgericht unter Ziff. 1 e) des Urteils (Bl. 104/106 d.A.) angesprochenen Gesichtspunkte sowie eine Mitverschuldensquote der Klägerin von 1/3 zu berücksichtigen sind, der Ansicht, dass ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 76.000 EUR angemessen ist. - BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen
Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 20 U 2486/16
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dieses Verhalten vorliegend weder als haftungsausschließende Einwilligung, Haftungsverzicht oder als Haftungsfreistellung nach § 242 BGB angesehen werden; auch kommt die nur ausnahmsweise mögliche vollständige Überbürdung des Schadens auf die Klägerin hier nicht in Betracht (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 857; NJW-RR 2006, 672). - BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05
Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"
Auszug aus OLG München, 08.02.2017 - 20 U 2486/16
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dieses Verhalten vorliegend weder als haftungsausschließende Einwilligung, Haftungsverzicht oder als Haftungsfreistellung nach § 242 BGB angesehen werden; auch kommt die nur ausnahmsweise mögliche vollständige Überbürdung des Schadens auf die Klägerin hier nicht in Betracht (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 857; NJW-RR 2006, 672).