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   OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18 (20/18)   

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https://dejure.org/2018,19343
OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18 (20/18) (https://dejure.org/2018,19343)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18 (20/18) (https://dejure.org/2018,19343)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 1 Ausl (A) 18/18 (20/18) (https://dejure.org/2018,19343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Fall Carles Puigdemont: Die Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder ist zulässig, eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion ist unzulässig. Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß

  • zeit.de (Pressemeldung, 12.07.2018)

    Kataloniens Ex-Regierungschef Carles Puigdemont soll ausgeliefert werden

  • zeit.de (Pressebericht, 12.07.2018)

    Eine Auslieferung als Grund zur Freude

  • lto.de (Pressebericht, 12.07.2018)

    Auslieferung für zulässig erklärt: Lässt Spanien nun von Puigdemont ab?

  • archive.fo (Pressebericht, 12.07.2018)

    Auslieferung Puigdemonts zulässig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fall Carles Puigdemont: Die Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder ist zulässig, eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion ist unzulässig. Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auslieferung Puigdemonts wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder zulässig - Auslieferung wegen Rebellion ist allerdings unzulässig

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.06.2018)

    Separatistenführer Carles Puigdemont: Auslieferung erneut beantragt

Besprechungen u.ä. (3)

  • taz.de (Pressekommentar, 13.07.2018)

    Doch keine Rebellion

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Fall Puigdemont: Warum eine katalanische Rebellion kein deutscher Hochverrat sein soll

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Puigdemont wird so bald nicht ausgeliefert

Sonstiges

  • archive.org PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 01.06.2018)

    Die Generalstaatsanwaltschaft erachtet die Auslieferung des Verfolgten Carles Puigdemont für zulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18
    Was eine Strafbarkeit wegen Hochverrats gemäß § 81 StGB anbelangt, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 5. April 2018 darauf hingewiesen, dass der in § 105 StGB und § 81 StGB gleichermaßen verwendete Gewaltbegriff ein qualifiziertes Niveau an Gewalt voraussetzt, welches in seiner beabsichtigten Wirkung geeignet ist, die Staatsgewalt dazu zu zwingen, auf die Forderungen der Täter einzugehen (so im Anschluss an BGHSt 32, 165 ff - "Startbahn West").

    Daher kommt es bei der Abschätzung der Wirkung eingesetzter Zwangsmittel gerade auch auf die Pflichtenstellung des Staates und seiner Institutionen sowie die Eignung der eingesetzten Zwangsmittel zur Folgenverursachung an; diese - im Sinne eines potentiellen Gewalterfolgs positive - Bewertung ist nicht nur faktische, sondern normative Tatbestandsvoraussetzung (BGHSt 32, 165, 174).

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu u.a. in der bereits erwähnten "Startbahn West"-Entscheidung ausgeführt (BGHSt 32, 165, 179): "Allerdings darf derjenige, der ernsthaft zu einer friedlichen Demonstration aufruft, nicht schon deswegen als Täter eines Landfriedensbruchs bestraft werden, weil sich der Veranstaltung gewalttätige Gruppen anschließen und zwar auch dann nicht, wenn er schon bei seinem Aufruf mit deren Auftreten gerechnet hat, er aber die Veranstaltung, um deren von der Rechtsordnung gedeckten Ziele willen auf jeden Fall, also auch unter Hinnahme von Ausschreitungen durchführen wollte." Dies ist auch der Standpunkt des Senats.

    Danach erfasst die Strafbarkeit wegen Landfriedensbruch auch den "ortsabwesenden Befehlsgeber, Organisator oder geistigen Anführer" der Gewalttätigkeiten, jedenfalls dann, "wenn und soweit aus der Menge verübte Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen seinem Tatwillen entsprechen und unter seiner Tatherrschaft begangen werden, ihm also nach allgemeinen Grundsätzen als eigene Tat zuzurechnen" sind (BGHSt 32, 165, 178 f.).

    Dieses Ziel hatte er seinen Anhängern mit beschwörenden Worten gewiesen" (BGHSt 32, 165, 180).

    Dies ist für eine täterschaftliche Beteiligung die schon nach allgemeinen Grundsätzen erforderliche Tatherrschaft dahin, dass "die aus der Menge verübten Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen ..." dem Täter "nach allgemeinen Grundsätzen als eigene Tat zuzurechnen sind" (so gerade auch der BGH in der "Startbahn West"-Entscheidung BGHSt 32, 165, 178).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 2 AuslA 221/10

    Auslieferung: Entbehrlichkeit der Übersendung nationaler Vorschriften

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18
    Für die Klassifizierung eines Sachverhalts als Katalogtat gibt es weder eine genaue Definition noch eine einheitliche Begrifflichkeit (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 341).
  • OLG Celle, 28.05.2009 - 1 ARs 21/09

    Ablehnung der Auslieferung mangels Konkretisierung der Tat im Europäischen

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18
    So läge es nur, wenn - wie entschieden worden ist (OLG Celle NStZ-RR 2009, 313) - "die wesentlichen Bestandteile der Ausschreibung sich gleich einem Mosaik erst mühsam aus einem Konvolut von Mitteilungen erschließen" würden.
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2007 - 1 AK 72/06
    Auszug aus OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18
    Vielmehr beschränkt sich die Prüfung auf die Frage, ob die Zuordnung des Geschehens zu der entsprechenden Deliktsgruppe plausibel ist und allenfalls auf die weitere Frage, ob der geschilderte Geschehensablauf schlüssig ist (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2007, 376).
  • BGH, 06.05.1954 - StE 207/52
    Auszug aus OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18
    Deshalb hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits frühzeitig zwar den beabsichtigten "revolutionären Kampf" mit Opfern und der Verursachung chaotischer Zustände als Fall des Hochverrats angenommen (BGHSt 6, 336, 340), nicht aber etwa Demonstrationen, Boykottaufrufe oder Streiks schlechthin, sondern nur dann, wenn diese zur Lähmung des gesamten öffentlichen Lebens geführt hätten (BGHSt 8, 102, 106).
  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18
    Hierbei erweisen sich die strengen Maßstäbe etwa des deutschen Revisionsrechts im Falle der Überprüfung eines Urteils auf die Sachrüge hin als unbrauchbar für die Prüfung beiderseitiger Strafbarkeit, weil sie der dem Auslieferungsrecht eigenen Situation des Aufeinandertreffens unterschiedlicher Rechtsordnungen nicht gerecht werden (BGHSt 27, 168, 173).
  • BGH, 04.06.1955 - StE 1/52

    Josef Angenfort - Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18
    Deshalb hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits frühzeitig zwar den beabsichtigten "revolutionären Kampf" mit Opfern und der Verursachung chaotischer Zustände als Fall des Hochverrats angenommen (BGHSt 6, 336, 340), nicht aber etwa Demonstrationen, Boykottaufrufe oder Streiks schlechthin, sondern nur dann, wenn diese zur Lähmung des gesamten öffentlichen Lebens geführt hätten (BGHSt 8, 102, 106).
  • BGH, 09.09.2008 - 4 StR 368/08

    Landfriedensbruch (Beteiligung als Täter oder Teilnehmer; Grenzen der psychischen

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18
    Stets geht es vielmehr um die Frage, in welchem Verhältnis selbst ein bloßer Teilnehmer zu konkreten Gewalthandlungen stand (so etwa BGH NStZ 2009, 28 f; BGHSt 62, 178 ff.).
  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 414/16

    Landfriedensbruch (keine täterschaftliche Begehung von Gewalttätigkeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18
    Stets geht es vielmehr um die Frage, in welchem Verhältnis selbst ein bloßer Teilnehmer zu konkreten Gewalthandlungen stand (so etwa BGH NStZ 2009, 28 f; BGHSt 62, 178 ff.).
  • OLG Bamberg, 27.09.2018 - 1 AuslA R 30/18

    Umfang des geschützten diplomatischen Transitaufenthalts bei privater

    Ausreichend ist vielmehr eine genügend konkretisierte Schilderung des historischen Sachverhalts, der einen hinreichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten zur Last liegende Verhalten und bei einer Bezeichnung des Verhaltens als Katalogtat i.S.v. Art. 2 II RbEuHb einen hinreichenden Rückschluss auf dessen Einordnung ermöglicht (Böse, in Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 83a IRG Rn. 9; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.07.2018 - 1 Ausl [A] 18/18 [20/18] = SchlHA 2018, 299 = EuGRZ 2018, 504 = BeckRS 2018, 19152 und v. 05.04.2018 - 1 Ausl [A] 18/18 = NJW 2018, 1699 = SchlHA 2018, 184 = NStZ-RR 2018, 157 = DVBl 2018, 671 = EuGRZ 2018, 356; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 1 AK 90/14 [bei juris]).
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