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   OVG Berlin, 11.12.2003 - 5 B 11.01   

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https://dejure.org/2003,15429
OVG Berlin, 11.12.2003 - 5 B 11.01 (https://dejure.org/2003,15429)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11.12.2003 - 5 B 11.01 (https://dejure.org/2003,15429)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 5 B 11.01 (https://dejure.org/2003,15429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebühr für die Verlängerung von arzneimittelrechtlichen Zulassungen; Verjährung der Gebührenforderung; Sogenannter Kurzantrag als verjährungsauslösender Antrag im Sinne des Verwaltungskostengesetzes; Beginn der Verjährungsfrist bei Nachzulassungsanträgen; Rückwirkung ...

  • Judicialis

    VwKostG § 11 Abs. 1; ; VwKostG § ... 20; ; VwKostG § 20 Abs. 1 Satz 1; ; VwKostG § 20 Abs. 1 Satz 3; ; VwKostG § 16; ; VwKostG § 20 Abs. 3; ; VwKostG § 14; ; VwKostG § 20 Abs. 1 Satz 2; ; VwKostG § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2; ; VwKostG § 11; ; AMG § 105 b; ; AMG § 105 Abs. 1; ; AMG § 105 Abs. 3; ; AMG § 33; ; AMG § 33 Abs. 1; ; AMG § 33 Abs. 3; ; AMG § 105 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 82 Abs. 2; ; Richtlinie 75/319/EWG Art. 39; ; AMNG Art. 3 § 7 Abs. 2; ; AMNG Art. 3 § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Berlin, 11.12.2003 - 5 B 11.01
    Denn Rückwirkung hat eine Norm nur, wenn sie eine im ursprünglichen Zeitraum geltende Rechtsfolgenlage nachträglich ändert (BVerfGE 72, 200 [253]), mit anderen Worten die früher maßgebliche Regelung nachträglich austauscht und der Vergangenheit fiktiv eine Regelung unterschiebt, die seinerzeit nicht gegolten hat und daher auch von niemandem beachtet werden konnte (Maurer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Band III, 2. Aufl. 1996, § 60 RdNr. 14).
  • BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00

    Abschlagszahlungen; Antrag; Chancengleichheit; endgültige Festsetzung;

    Auszug aus OVG Berlin, 11.12.2003 - 5 B 11.01
    Richtig ist vielmehr, dass bereits der sog. Kurzantrag alle verwaltungsverfahrensrechtlichen Merkmale eines Antrags enthält, nämlich die Bitte an eine Behörde um Vornahme einer hinreichend bestimmten Amtshandlung (vgl. Clausen in: Knack, VwVfG, 8. Aufl. 2004, § 22 Rn. 12; Gusy, BayVBl. 1985, 484 [485]; Obermayer, VwVfG, 3. Aufl. 1999, § 22 Rn. 83; Stelkens, NuR 1985, 213 [214]; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 22 Rn. 15: Antrag ist eine empfangsbedürftige verwaltungsrechtliche Willenserklärung; von Dreising, a.a.O. § 11 Anm. 1: Der Antrag muss, ohne dass es dieses Wortes bedarf, eindeutig das eine Amtshandlung auslösende Begehren erkennen lassen; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 1 C 1.00 - NJW 2000, 3728 [3729]: Annahme eines Antrags selbst dann, wenn das Begehren nur konkludent zu erschließen ist), hier um Verlängerung der Zulassung.
  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt - Nichteheliches Kind eines deutschen

    Auszug aus OVG Berlin, 11.12.2003 - 5 B 11.01
    Demgemäß muss der Wille des Gesetzgebers, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auch auf in der Vergangenheit liegende Vorgänge erstreckt werden solle, im Gesetz selbst zum Ausdruck kommen (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Januar 1997 - BVerwG 1 B 2.97 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 7).
  • VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14

    Luftverkehrsrecht, An- und Abfluggebühren

    Mit dem Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.Weder die dreijährige noch die vierjährige Verjährungsfrist sind abgelaufen.Hinsichtlich der Frage, ob eine Festsetzung von Kosten noch möglich ist, ist die Vierjahresfrist des § 20 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwKostG relevant (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 11.12.2003 - 5 B 11.01 -, Rn. 26 ff.; VG Darmstadt, Urteil vom 17.04.2008 - 3 E 395/07 -, Rn. 25, beide juris).

    Diese hat mit dem Zeitpunkt der Entstehung einen eigenständigen Anknüpfungspunkt für den Lauf der Verjährungsfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2005 - 3 C 38/04 -, BVerwGE 123, 92-101, Rn. 17 f.; OVG Berlin, Urteil vom 11.12.2003, a.a.O., Rn. 26 f.).

  • VGH Hessen, 06.10.2004 - 11 UE 2379/02

    Beginn der Verjährungsfrist nach § 20 Abs 1 S 1 VwKostG

    Dieser Hinweis dient indessen lediglich dazu, die Notwendigkeit einer klarstellenden Regelung über den Beginn der Verjährungsfrist für die Zukunft zu erläutern (vgl. zum Vorstehenden: OVG A-Stadt, Urteil vom 11. Dezember 2003 - OVG 5 B 11.01).
  • VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08

    Antrag; Aufhebung; Bestandskraft; Ermessensreduzierung; Gebührenbescheid;

    Hierfür spricht allerdings, dass die Beklagte mit bestandskräftigem Bescheid vom 14. Oktober 1991 gemäß § 16 VwKostG eine anteilige Vorschusszahlung in Höhe von 792, 50 Euro geltend gemacht hat und die Verjährung hinsichtlich dieses Anteils gemäß § 20 Abs. 3 bis Abs. 5 VwKostG unterbrochen haben dürfte (vgl. hierzu OVG Berlin, U. v. 11.12.2003 - 5 B 11.01 -, juris Rn. 40).
  • VG Darmstadt, 17.04.2008 - 3 E 395/07

    Gebührenrecht: Arzneimittelzulassung - Festsetzung einer Gebühr für die

    Da die dreijährige Verjährungsfrist in § 20 Abs. 1 Satz 1 VwKostG keinen eigenen Anknüpfungspunkt hat und die vierjährige Frist bereits nach Satz 1 mit der Entstehung des Anspruchs zu laufen beginnt, muss sich der in § 20 Abs. 1 Satz 2 VwKostG genannte Fälligkeitszeitpunkt auf die dreijährige Verjährungsfrist beziehen (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 11.12.2003 - 5 B 11.01 -, Med R 2004, 261).

    Bleibt aber die Gebührenentscheidung aus, so verjährt der Anspruch jedenfalls mit Ablauf des vierten Jahres nach der Entstehung (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 11.12.2003, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - 9 A 1573/12

    Zulässigkeit der Erhebung von Zeitgebühren zum Zeitpunkt der Beendigung der

    vgl. zu den Anforderungen an die Anordnung einer Rückwirkung auch OVG Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 5 B 11.01 -, Pharma Recht 2004, 117 und juris, unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1976 - 1 BvL 19/75 u.a. -, BVerfGE 42, 263 und juris.
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