Rechtsprechung
   OVG Berlin, 18.05.2005 - 5 S 47.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,37650
OVG Berlin, 18.05.2005 - 5 S 47.04 (https://dejure.org/2005,37650)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.05.2005 - 5 S 47.04 (https://dejure.org/2005,37650)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 5 S 47.04 (https://dejure.org/2005,37650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,37650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.07.1993 - 1 BvR 960/93

    Äußerungsrecht konkurrierender Religionsgemeinschaften

    Auszug aus OVG Berlin, 18.05.2005 - 5 S 47.04
    Gegen Schärfen und Überspitzungen genießen sie nur denjenigen Schutz, der für Persönlichkeitsverletzungen anerkannt ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 960/93 -, NVwZ 1994, 159 [159 f.]).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OVG Berlin, 18.05.2005 - 5 S 47.04
    Das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen hat dagegen Vorrang, wenn die Herabsetzung seiner Person im Vordergrund steht (Schmähung) oder wenn erwiesenermaßen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen gegen ihn gerichtet werden (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 -, E 85, 1 [16 f.]).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus OVG Berlin, 18.05.2005 - 5 S 47.04
    Sie sind daher nicht zur Neutralität verpflichtet, wenn sie sich über andere Religionen und Religionsgemeinschaften äußern, und dürfen ihr Verhältnis zu ihnen nach ihrem eigenen religiösen Selbstverständnis gestalten, solange sie den verfassungsrechtlichen Ordnungsrahmen nicht beeinträchtigen (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 -, NJW 2001, 429 [432]).
  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 1919/95

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung,

    Auszug aus OVG Berlin, 18.05.2005 - 5 S 47.04
    Es entspricht einer verfassungsrechtlich unbedenklichen verwaltungsgerichtlichen Praxis, die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat, und für das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs maßgeblich auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache abzustellen (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1919/95 -, NJW 2003, 1305 [1306]).
  • OVG Berlin, 25.09.2003 - 5 B 26.00

    Benachteiligung einer Glaubensgemeinschaft durch Veröffentlichung in einer

    Auszug aus OVG Berlin, 18.05.2005 - 5 S 47.04
    Das hat der Senat bereits in dem Urteil vom 25. September 2003 - OVG 5 B 26.00 - (S. 10 bis 13 UA) näher ausgeführt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht