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OVG Berlin, 26.04.2005 - 2 S 60.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Beseitigung eines Schuppens wegen Unterschreitung der Abstandsflächen; Entfallen des Bestandschutzes durch Umbaumaßnahmen; Rechtswidrigkeit einer Abrißverfügung wegen Unverhältnismäßigkeit; Sinn und Zweck einer baurechtlichen Duldungsanordnung; ...
- Judicialis
BauO Bln § 70; ; BauO Bln § 70 Abs. 1; ; ASOG § 17
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an Teilbeseitigungsanordnung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.09.2004 - 19 A 151.04
- OVG Berlin, 26.04.2005 - 2 S 60.04
- OVG Berlin, 26.04.2005 - 2 L 54.04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.1996 - 8 S 1289/96
Ermessensfehlerhafte Abbruchanordnung
Auszug aus OVG Berlin, 26.04.2005 - 2 S 60.04
Diese gingen unter Verwendung neuer Wiederherstellungsmaterialien weit über die vom Bestandsschutz noch umfasste Beseitigung von Mängeln unter Wahrung der Identität des bestehenden Gebäudes hinaus, sodass praktisch ein neues Gebäude entstanden ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996, NVwZ-RR 1997, 521; VGH BW, Urteil vom 5. Juli 1996, NVwZ-RR 1997, 464, 465). - OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
Anfechtung einer Duldungsverfügung; Anordnung an einen Miteigentümer zur Duldung …
Auszug aus OVG Berlin, 26.04.2005 - 2 S 60.04
Hierbei handelt es sich nicht um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung, sondern um eine Ordnungsverfügung, deren Rechtsgrundlage § 70 Abs. 1 BauO Bln i.V.m. § 17 ASOG ist (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Februar 1997, BRS 59 Nr. 208 m.w.N.; OVG Saarlouis, Urteil vom 18. Juni 2002, NVwZ-RR 2003, 337, 338).
- OVG Berlin, 26.04.2005 - 2 L 54.04
Verpflichtung zur Beseitigung eines Schuppens wegen Unterschreitung der …
OVG 2 S 60.04 OVG 2 L 54.04. - VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11
Anforderungen an eine wasserrechtliche Duldungsanordnung
Anderenfalls verbliebe dem obligatorisch berechtigten Nutzer einer dem wasserrechtlichen Regime unterworfenen Anlage keine Möglichkeit, Rechtsschutz gegen Maßnahmen etwa zur Beseitigung der seinem Nutzungsrecht unterliegenden Anlage zu erlangen, die sich gemäß § 62 a Abs. 3 Satz 1 BWG gegen deren Eigentümer richten bzw. deren Eigentümer gemäß § 62 a Abs. 3 Satz 2 BWG nicht zu ermitteln ist (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 16. März 2012 - VG 10 K 40.10 - siehe entsprechend zur baurechtlichen Duldungsanordnung auch Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - OVG 2 S 60.04/ OVG 2 L 54.04 -). - VG Berlin, 16.03.2012 - 10 K 40.10
Unterlassung der Fortsetzung bzw. Durchführung von Abrissarbeiten an einer …
Anderenfalls verbliebe dem obligatorisch berechtigten Nutzer einer dem wasserrechtlichen Regime unterworfenen Anlage keine Möglichkeit, Rechtsschutz gegen Maßnahmen etwa zur Beseitigung der seinem Nutzungsrecht unterliegenden Anlage zu erlangen, die sich gemäß § 62 a Abs. 3 Satz 1 BWG gegen deren Eigentümer richten bzw. deren Eigentümer gemäß § 62 a Abs. 3 Satz 2 BWG nicht zu ermitteln ist (vgl. entsprechend zur baurechtlichen Duldungsanordnung Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - OVG 2 S 60.04/ OVG 2 L 54.04 -).