Rechtsprechung
OVG Berlin, 31.05.1991 - 2 B 11.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungsrecht, Gewerbegebiet, Baugrenzen, Pflanzgebot, Lagerplatz, Befreiung, Beseitigungsanordnung, - Pflanzgebot im Gewerbegebiet (Bplan XII-41; Inzidentkontrolle
- rechtsportal.de
BauGB § 178
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bepflanzung; Streifen; Gewebegebiet; Wohngebiet; Einschränkung; Gewerbliche Tätigkeit; Ersatzvornahme
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 69 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
Auszug aus OVG Berlin, 31.05.1991 - 2 B 11.89
Abgesehen davon sollen die Planverwirklichungsgebote ganz generell schon durch ihre bloße Existenz wirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990, BVerwGE 84, 335, 341). - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
Auszug aus OVG Berlin, 31.05.1991 - 2 B 11.89
Zwar wird für die Durchsetzung eines Baugebots nach § 176 BauGB in aller Regel nur die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes in Betracht kommen (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990, BVerwGE 84, 354). - BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89
Genehmigung von Spielhallen
Auszug aus OVG Berlin, 31.05.1991 - 2 B 11.89
"Härte" im Sinne des § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB ist nur eine grundstückbezogene Härte, die sich gerade aus den boden- und planungsrechtlichen Besonderheiten des zu beurteilenden Grundstücks ergibt; das Interesse an einer besseren wirtschaftlichen Nutzung genügt nicht (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990, ZfBR 1990, 245, 247).
- VG Saarlouis, 29.03.2006 - 5 K 144/04
Bestimmtheit und Vollzug eines Pflanzgebotes nach § 178 BauGB
Dies ergibt sich hinreichend deutlich aus dem Bescheid vom 11.11.1999, so dass dieser dem Bestimmtheitserfordernis genügt (vgl. zu einer vergleichbaren Regelung in einem Pflanzgebot gemäß § 178 BauGB, OVG Berlin, Urteil vom 31.05.1991 - 2 B 11.89 - BRS 52 Nr. 24).