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   OVG Berlin, 31.05.2005 - 4 N 64.04   

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https://dejure.org/2005,25953
OVG Berlin, 31.05.2005 - 4 N 64.04 (https://dejure.org/2005,25953)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2005 - 4 N 64.04 (https://dejure.org/2005,25953)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 4 N 64.04 (https://dejure.org/2005,25953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung wegen fehlender ausreichender Vorbereitungszeit für eine Wiederholungsprüfung

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; 2. LehrerPO § 11 Abs. 1; ; 2. LehrerPO § 11 Abs. 3; ; 2. LehrerPO § 11 Abs. 4; ; 2. LehrerPO § 12 Abs. 3; ; 2. LehrerPO § 12 Abs. 3 Satz 1; ; 2. LehrerPO § 12 Abs. 3 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 20.12.1985 - 7 CE 85 A.2936
    Auszug aus OVG Berlin, 31.05.2005 - 4 N 64.04
    Unterstellt man, sog. Ausbildungsmängel - um diese würde es der Sache nach gehen - der geltend gemachten Art könnten die Prüfungsentscheidung rechtswidrig machen, was keineswegs selbstverständlich ist (dazu etwa, überwiegend in concreto dagegen: BVerwG in BVerwGE 73, 376, 378 sowie im Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr., 19 [S. 53], Nr. 305 [S. 220] und 237.5 § 22 HeLBG Nr. 1 [S. 6]; VGH München DÖV 1986, 478), und sie lägen vor (strittig), könnte der Kläger sich auf jene, wie das Verwaltungsgericht zutreffend bemerkt hat, nicht berufen.

    (BVerwG Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 19 [S. 53 f], Nr. 305 [S. 222]; VGH München DÖV 1986, 478; Zimmerling/Brehm a.a.O. Rdnrn. 131, 791 [Fn. 2156]).

  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78

    Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie

    Auszug aus OVG Berlin, 31.05.2005 - 4 N 64.04
    Unterstellt man, sog. Ausbildungsmängel - um diese würde es der Sache nach gehen - der geltend gemachten Art könnten die Prüfungsentscheidung rechtswidrig machen, was keineswegs selbstverständlich ist (dazu etwa, überwiegend in concreto dagegen: BVerwG in BVerwGE 73, 376, 378 sowie im Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr., 19 [S. 53], Nr. 305 [S. 220] und 237.5 § 22 HeLBG Nr. 1 [S. 6]; VGH München DÖV 1986, 478), und sie lägen vor (strittig), könnte der Kläger sich auf jene, wie das Verwaltungsgericht zutreffend bemerkt hat, nicht berufen.
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 2 ME 143/10

    Familiäre Belastungen als Rechtfertigungsgrund eines nachträglichen Rücktritts

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Geltendmachung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit, sondern für alle die Prüfungsfähigkeit mindernden Umstände (BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992 - BVerwG 6 B 36.92 -, juris Langtext Rdnr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.5.2005 - 4 N 64.04 -, juris Langtext Rdnr. 8, jeweils m. w. N.).
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