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   OVG Berlin, 31.08.1978 - II L 13.78   

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https://dejure.org/1978,2590
OVG Berlin, 31.08.1978 - II L 13.78 (https://dejure.org/1978,2590)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31.08.1978 - II L 13.78 (https://dejure.org/1978,2590)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31. August 1978 - II L 13.78 (https://dejure.org/1978,2590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahl zum ehrenamtlichen Richter; Antrag auf Entlassung aus dem Amt des ehrenamtlichen Richters ; Gründe der Entlassung aus dem Richteramt; Weigerung zur Amtsübernahme zum ehrenamtlichen Richter; Rechtfertigung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1175
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2022 - 2 SHa-EhRi 7013/22

    Amtsenthebung - ehrenamtlicher Richter - ungebührliches Verhalten - grobe

    Grundsätzlich muss aber eine gewisse Beharrlichkeit der Pflichtverletzung vorliegen (vgl. dazu die Entscheidung des OVG Berlin 31.08.1978 - II L 13.78 - DRiZ 1978, 371 f.) oder die singuläre Pflichtverletzung so gewichtig sein, dass ein weiteres Festhalten am ehrenamtlichen Richterverhältnis der Wahrung des Ansehens der Rechtspflege entgegensteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2023 - 1 S 886/23

    Entbindung eines ehrenamtlichen Richters

    Liegt eine gröbliche Amtspflichtverletzung vor, bedarf es vor einer Entbindung keiner Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 33 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wenn ernstlich nicht zu erwarten ist, dass dies den ehrenamtlichen Richter zu einem amtspflichtgemäßen Verhalten anhalten würde (OVG LSA, Beschl. v. 10.10.2011, a.a.O. Rn. 8 m.w.N.; OVG Bln., Beschl. v. 31.08.1978 - II L 13/78 - NJW 1979, 1175; a.A. HambOVG, Beschl. v. 27.04.2015 - 3 AS 14/15 - juris Rn. 3; OVG Bln., Beschl. v. 14.11.1978 - IV E 11.78 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 1 P 147/11

    Entbindung eines ehrenamtlichen Richters gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 VwGO wegen

    Mit dem disziplinarischen Mittel des § 33 Abs. 1 VwGO sollen nämlich nicht Rechtsverletzungen geahndet werden, sondern soll erzieherisch auf den ehrenamtlichen Richter eingewirkt werden, um ihn für die Zukunft zu einer gewissenhaften Erfüllung seiner Amtspflichten anzuhalten ( vgl. etwa: OVG Berlin, Beschluss vom 31. August 1978 - II L 13.78 -, NJW 1979, 1175; Kopp/Schenke, 17. Auflage, § 33 Rn. 1; Eyermann/Fröhler, a. a. O., § 33 Rn. 1 ).
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