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   OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 62 PV 4.22   

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https://dejure.org/2023,9425
OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 62 PV 4.22 (https://dejure.org/2023,9425)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2023 - 62 PV 4.22 (https://dejure.org/2023,9425)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2023 - 62 PV 4.22 (https://dejure.org/2023,9425)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.03.2014 - 6 P 8.13

    Wahl des Personalratsvorstandes; stärkste Wahlvorschlagsliste.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 62 PV 4.22
    Das ist im Einklang mit dem Gesetzeswortlaut typischerweise die "Liste" mit der zweitgrößten Anzahl, möglicherweise aber auch diejenige mit der größten Anzahl an Stimmen (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - juris Rn. 13 ff.).

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung weiter entschieden, dass unter "Liste" gemäß § 33 Satz 2 BPersVG a.F. nicht die für die einzelnen Gruppen eingereichten Wahlvorschläge zu verstehen sind, sondern die gruppenübergreifende Zusammenfassung derjenigen Wahlvorschläge, welche dieselbe Bezeichnung tragen und damit eine einheitliche gewerkschaftliche, verbandspolitische oder - wie bei freien Listen - dienststelleninterne Interessenausrichtung erkennen lassen (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - juris Rn. 11).

    Immerhin dürfte der zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts so zu verstehen sein, dass zumindest eine der Teilwahlen eine Verhältniswahl (Listenwahl) sein müsse (Beschluss vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - juris Rn. 10).

    Die Norm bezweckt, starken Wahlminderheiten eine Vertretung in dem erweiterten Vorstand zu sichern, die wegen gemeinsamer Interessen über die Gruppengrenzen hinweg unter den weiteren Vorstandsmitgliedern vertreten sein sollen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 1979 - 6 P 39.78 - juris Rn. 19, vom 28. Februar 1979 - 6 P 81.78 - juris Rn. 14 und vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1979 - CB 12/78
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 62 PV 4.22
    Das Oberverwaltungsgericht Münster habe es in seinem Beschluss vom 9. April 1979 - CB 12/78 - (juris) nicht anders gesehen.

    Der bereits erstinstanzlich diskutierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 9. April 1979 - CB 12/78 - trifft in der hier interessierenden Frage ebenfalls keine Entscheidung.

  • BVerfG, 05.12.1990 - 2 BvR 1528/90

    Wahlgrundsätze bei Personalratswahl und Gleichheitssatz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 62 PV 4.22
    Der Gesetzgeber muss überhaupt nicht einen Minderheitenschutz bei der Wahl des erweiterten Vorstands garantieren (ausführlich BVerwG, Beschluss vom 27. September 1990 - 6 P 23.88 - juris Rn. 20 und daran anschließend BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 1990 - 2 BvR 1528/90 - juris).
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 33/19

    Unzulässige Beschwerde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 62 PV 4.22
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (BAG, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 1 ABR 33/19 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 28.02.1979 - 6 P 81.78

    Wahl des Personalrats - Pflicht von Personalratsmitgliedern zur Annahme eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 62 PV 4.22
    Die Norm bezweckt, starken Wahlminderheiten eine Vertretung in dem erweiterten Vorstand zu sichern, die wegen gemeinsamer Interessen über die Gruppengrenzen hinweg unter den weiteren Vorstandsmitgliedern vertreten sein sollen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 1979 - 6 P 39.78 - juris Rn. 19, vom 28. Februar 1979 - 6 P 81.78 - juris Rn. 14 und vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 6 P 23.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 62 PV 4.22
    Der Gesetzgeber muss überhaupt nicht einen Minderheitenschutz bei der Wahl des erweiterten Vorstands garantieren (ausführlich BVerwG, Beschluss vom 27. September 1990 - 6 P 23.88 - juris Rn. 20 und daran anschließend BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 1990 - 2 BvR 1528/90 - juris).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 6 P 39.78

    Sinn und Zweck des § 33 S. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 62 PV 4.22
    Die Norm bezweckt, starken Wahlminderheiten eine Vertretung in dem erweiterten Vorstand zu sichern, die wegen gemeinsamer Interessen über die Gruppengrenzen hinweg unter den weiteren Vorstandsmitgliedern vertreten sein sollen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 1979 - 6 P 39.78 - juris Rn. 19, vom 28. Februar 1979 - 6 P 81.78 - juris Rn. 14 und vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - juris Rn. 14).
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