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   OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2017 - 6 S 33.17   

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https://dejure.org/2017,32543
OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2017 - 6 S 33.17 (https://dejure.org/2017,32543)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.09.2017 - 6 S 33.17 (https://dejure.org/2017,32543)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. September 2017 - 6 S 33.17 (https://dejure.org/2017,32543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 5 Abs 1 S 1 SGB 8
    Kindertagesbetreuung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 1 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 5 Abs 1 S 1 SGB 8, § 24 SGB 8, § 86 Abs 1 S 1 SGB 8
    Kindertagesbetreuung; Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung in einem anderen Bundesland; Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Benutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17

    Anspruch auf Kitaplatz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2017 - 6 S 33.17
    Der Antragsgegner weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass es sich hierbei nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts um einen einklagbaren Leistungsanspruch der Kinder gegen den jeweils zuständigen örtlichen Jugendhilfeträger handelt, der nicht unter Kapazitätsvorbehalt gestellt ist (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13 -, BVerfGE 140, 65 ff., Rn. 43 bei juris; s. auch Senatsbeschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 -, Rn. 12 bei juris).

    Bei jener Entscheidung ging es um die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII im Rahmen eines behaupteten Kapazitätsmangels bei Vergabe von Betreuungsplätzen (vgl. zu einer solchen Konstellation auch Senatsbeschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 -).

  • VG Münster, 20.07.2017 - 6 L 1177/17

    Vergabe von Kita-Plätzen in Münster beanstandet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2017 - 6 S 33.17
    Soweit die Antragsteller im erstinstanzlichen Verfahren mit Schriftsatz vom 2. August 2017 auf Seite 4 unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 20. Juli 2017 - 6 L 1177/17 - geltend machen, es habe kein sachgerecht ausgestaltetes und durchgeführtes Verfahren zur Vergabe der städtischen Kindergartenplätze stattgefunden, verkennen sie den rechtlichen Ausgangspunkt.
  • BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13

    Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2017 - 6 S 33.17
    Der Antragsgegner weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass es sich hierbei nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts um einen einklagbaren Leistungsanspruch der Kinder gegen den jeweils zuständigen örtlichen Jugendhilfeträger handelt, der nicht unter Kapazitätsvorbehalt gestellt ist (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13 -, BVerfGE 140, 65 ff., Rn. 43 bei juris; s. auch Senatsbeschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 -, Rn. 12 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 6 B 13.17

    Landesübergreifende Kindertagesbetreuung In Berlin und Brandenburg

    Zugleich folgt daraus, dass sich auch die Aussage des Artikels 5 Abs. 1 Satz 2 StV, wonach eine Aufnahmeverpflichtung nicht besteht, auf die Fälle der (Neu-) Aufnahme von Kindern beschränkt (dazu Beschluss des Senats vom 1. September 2017 - OVG 6 S 33.17 - juris).
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