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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 10 S 24.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 10 S 24.09 (https://dejure.org/2009,4556)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.2009 - 10 S 24.09 (https://dejure.org/2009,4556)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 2009 - 10 S 24.09 (https://dejure.org/2009,4556)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 31 Abs. 2, 212a Abs. 1; BauOBIn § 63 Abs. 2 Nr. 1 a)
    Keine aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen isolierte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine im Verfahren der Genehmigungsfreistellung erteilte Befreiung oder Ausnahme; Bauaufsichtliche Zulassung durch die Bewirkung der Genehmigungsfreistellung im Hinblick auf erforderliche Befreiungen und Ausnahmen

  • Judicialis

    BauGB § 19 Abs. 4 Satz 2; ; BauGB § ... 23 Abs. 5; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; BauGB § 212 a Abs. 1; ; BauO Bln § 6 Abs. 4 Satz 1; ; BauO Bln § 6 Abs. 4 Satz 2; ; BauO Bln § 6 Abs. 5 Satz 1; ; BauO Bln § 63 Abs. 2 Nr. 1 a); ; BauO Bln § 63 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine im Verfahren der Genehmigungsfreistellung erteilte Befreiung oder Ausnahme; Bauaufsichtliche Zulassung durch die Bewirkung der Genehmigungsfreistellung im Hinblick auf erforderliche Befreiungen und Ausnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigungsfreistellung und Widerspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 951
  • BauR 2010, 206
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - 10 S 5.05

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 10 S 24.09
    In besonders gelagerten Fällen kann somit ein Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme zur Unzulässigkeit eines Bauvorhabens führen, obwohl es die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften nicht verletzt (vgl. grundsätzlich: BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, BRS 62 Nr. 102 sowie zusammenfassend unter Anführung von Fallbeispielen: NdsOVG, Beschluss vom 15. Januar 2007, BRS 71 Nr. 88 und vom 18. Februar 2009, BauR 2009, 954; zu unzumutbaren Einsichtnahmemöglichkeiten von einem über 30 m hohen Aussichtsturm neben einem Wohnhaus: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVGE 10 S 5.05 -, OVGE 27, 53).

    Vielmehr beschränkt sich dies auf Extremfälle, die der Schaffung einer "Hinterhofsituation" vergleichbar sind und dem Nachbargrundstück gleichsam die "Luft zum Atmen nehmen" oder - wie in dem vom Senat entschiedenen Fall (Beschluss vom 10. März 2006, a. a. O.) - ein Nachbargrundstück aus großer Höhe und nahezu jedem Blickwinkel den Einsichtnahmemöglichkeiten Dritter ausgesetzt ist.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 10 S 24.09
    Dem Grundsatz, dass bauplanungsrechtliche Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung keinen nachbarschützenden Charakter haben, steht jedoch nicht entgegen, dass sich ausnahmsweise aus der Entstehungsgeschichte oder der Begründung eines Bebauungsplans oder auch anderen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung etwas anderes ergeben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, NVwZ 1987, 409; OVG NW, Urteil vom 22. August 2005, BRS 69 Nr. 91).

    Erforderlich ist vielmehr eine qualifizierte Störung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, NVwZ 1987, 409; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Juli 2007 - OVG 2 S 54.07 - Beschluss vom 1. September 2009 - OVG 10 S 19.09 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 10 S 24.09
    In besonders gelagerten Fällen kann somit ein Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme zur Unzulässigkeit eines Bauvorhabens führen, obwohl es die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften nicht verletzt (vgl. grundsätzlich: BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, BRS 62 Nr. 102 sowie zusammenfassend unter Anführung von Fallbeispielen: NdsOVG, Beschluss vom 15. Januar 2007, BRS 71 Nr. 88 und vom 18. Februar 2009, BauR 2009, 954; zu unzumutbaren Einsichtnahmemöglichkeiten von einem über 30 m hohen Aussichtsturm neben einem Wohnhaus: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVGE 10 S 5.05 -, OVGE 27, 53).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - 10 B 616/08

    Unterschreitung des Mindestabstands

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 10 S 24.09
    Die zum Teil in der Rechtsprechung (vgl. OVG NW, Beschluss vom 29. Mai 2008, NVwZ-RR 2008, 757) vertretene restriktive Auslegung des § 212 a Abs. 1 BauGB, auf die sich der Antragsteller in seiner Beschwerdebegründung bezieht und die den Begriff der "bauaufsichtlichen Zulassung eines Vorhabens" in § 212 a Abs. 1 BauGB nur auf präventive Kontrollentscheidungen zur Freigabe eines Bauvorhabens beschränken und nicht auf die in der Reichweite ihres Prüfungsumfangs reduzierten Abweichungsentscheidungen der Behörde erstrecken will, zumal sie die Rechtsposition des auf eine Abweichung angewiesenen Bauherrn als deutlich schwächer ansieht und ihm deshalb grundsätzlich ein Abwarten des Klageverfahrens zumuten will, überzeugt nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 10 S 19.09

    Aufstockung einer Wohnsiedlung; Befreiung von der höchstzulässigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 10 S 24.09
    Erforderlich ist vielmehr eine qualifizierte Störung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, NVwZ 1987, 409; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Juli 2007 - OVG 2 S 54.07 - Beschluss vom 1. September 2009 - OVG 10 S 19.09 -).
  • VGH Bayern, 15.12.1999 - 26 ZS 99.820
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 10 S 24.09
    Sie stellt inhaltlich eine Art Restbestand der ansonsten im Verfahren der Genehmigungsfreistellung nicht mehr erforderlichen Baugenehmigung dar (vgl. OVG Saar, Beschluss vom 5. Juli 2007, BRS 71 Nr. 173; VGH BW, Beschluss vom 9. Mai 2006, BRS 70 Nr. 180; BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 26 ZS 99.820 - und Beschluss vom 15. Mai 2000, BRS 63 Nr. 199; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, § 212 a RNr. 1; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, RNr. 1282).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2006 - 3 S 906/06

    Sofortige Vollziehbarkeit von bauaufsichtlichen Zulassungen; Festsetzungen eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 10 S 24.09
    Sie stellt inhaltlich eine Art Restbestand der ansonsten im Verfahren der Genehmigungsfreistellung nicht mehr erforderlichen Baugenehmigung dar (vgl. OVG Saar, Beschluss vom 5. Juli 2007, BRS 71 Nr. 173; VGH BW, Beschluss vom 9. Mai 2006, BRS 70 Nr. 180; BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 26 ZS 99.820 - und Beschluss vom 15. Mai 2000, BRS 63 Nr. 199; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, § 212 a RNr. 1; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, RNr. 1282).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Einwendungen gegen Bebauungsplan: Zählen E-Mails nicht?

    aa) Zwar ist davon auszugehen, dass Terrassen, die einen Zugang zum Hauptgebäude besitzen, nur unselbstständig nutzbarer Teil der Hauptanlage und keine Nebenanlage sind (vgl. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 14 BauNVO, Rn. 36a; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2009 - 10 S 24.09 -, NVwZ-RR 2009, 951 und juris, Rn. 13).
  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635

    Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans -

    Insoweit kommt es auf Ermessenfehler bei der Erteilung einer Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen nicht an (BayVGH, B.v. 16.8.2005 - 1 CS 05.1421 - juris Rn. 23; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 2.9.2009 - OVG 10 S 24.09 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811

    Erfolglose Drittanfechtung (Eilrechtschutz) gegen die Erteilung eines Dispenses

    Unter den Begriff "bauaufsichtliche Zulassung" fällt nicht nur die Baugenehmigung, sondern auch für das Vorhaben erteilte (isolierte) Ausnahme- oder Befreiungsentscheidungen (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.1999 - 26 ZS 99.820 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 2.9.2009 - 10 S 24/09 - juris), so dass eine hiergegen erhobene Klage keine aufschiebende Wirkung entfaltet.
  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 78.18

    Nachbarstreit um Umnutzung einer Lungenklinik in eine Gemeinschaftsunterkunft für

    Diese Wertung gilt auch bei Befreiungen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2009 - 10 S 24/09).
  • VG Berlin, 27.11.2019 - 19 L 539.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauvorhaben des Nachbarn

    Der Antrag ist zwar gemäß §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1, 1. Var., Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 212a Abs. 1 BauGB zulässig, insbesondere statthaft; die der Beigeladenen zum Zweck der Genehmigungsfreistellung gemäß § 62 BauO Bln mit dem Bescheid Nr. 2017 / 1476 vom 8. März 2018 des Antragsgegners vom 8. März 2018 erteilten isolierten Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und die mit dem weiteren Bescheid Nr. 2017 / 1476 vom 9. März 2018 ausgereichte isolierte Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Nr. 2 BO 58 stellen bauaufsichtliche Zulassungen im Sinne des § 212a Abs. 1 BauGB dar mit der Folge, dass der Widerspruch der Antragstellerinnen keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. Januar 2012 - OVG 2 S 50.10 -, juris Rn. 3, und vom 2. September 2009 - OVG 10 S 24.09 -, NVwZ-RR 2009, 951; VG Berlin, Beschlüsse vom 12. April 2016 VG 19 L 46.16 -, S. 5 f. d. amtl. Abdr., und vom 6. Juni 2014 - VG 19 L 83.14 -, S. 5 d. amtl. Abdr.).
  • OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 514/09

    Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot

    Insoweit kann der Nachbar im Rahmen der zu würdigenden nachbarlichen Belange nur geltend machen, dass die Erteilung der Befreiung für ihn rücksichtslos ist (so im Ergebnis wohl auch OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 2.9.2009 - 10 S 24.09 - zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 12.09.2019 - 19 L 334.19

    Baugenehmigung bei Abweichung von den Abstandsflächen

    Zum einen haben die Antragsteller (bzw. ihr Rechtsvorgänger) die erteilten Abweichungen von nicht nachbarschützenden Vorschriften (zur überbaubaren Grundstücksfläche, Geschossflächenzahl und Anzahl der Vollgeschosse) nicht angegriffen, sodass diese aktuell wegen § 212a BauGB jedenfalls vollziehbar sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2009 - OVG 10 S 24/09 -, LKV 2010, 34).
  • VG Berlin, 16.03.2018 - 19 L 644.17

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Erteilung einer Befreiung im Wege des

    Das Gericht hat keine Veranlassung, entgegen der in § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck kommenden gesetzlichen Wertung, die auch bei Befreiungen gilt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2009 - 10 S 24/09 -, LKV 2010, 34), die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen.
  • VG Berlin, 02.11.2021 - 13 L 214.21
    Diese Wertung gilt auch bei Befreiungen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2009 - 10 S 24/09).
  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 232.18
    Diese Wertung gilt auch bei Befreiungen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2009 - 10 S 24/09).
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