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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07 (https://dejure.org/2007,10126)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2007 - 12 B 11.07 (https://dejure.org/2007,10126)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 12 B 11.07 (https://dejure.org/2007,10126)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Einsicht in die einer Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vorgelegten Kalkulationsunterlagen zur Genehmigung der Wassertarife für das Jahr 2004; Privatrechtlich handelnde juristische Person öffentlichen Rechts als auskunftsverpflichtete ...

  • Judicialis

    IFG Bln § 2; ; IFG Bln § 3; ; IFG Bln § 7; ; IFG Bln § 12

  • lda.brandenburg.de PDF

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Interessenabwägung

  • bbu.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationsfreiheitsgesetz Berlin: Wassertarife 2004; im Genehmigungsverfahren vorgelegte Kalkulationsunterlagen; fiskalisch handelnde Anstalt öffentlichen Rechts als auskunftsverpflichtete öffentliche Stelle; Geschäftsgeheimnis; Anstalt öffentlichen Rechts als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07
    Selbst die vom Kammergericht in der zitierten Entscheidung zur Substanziierung der Billigkeit einer Preisbestimmung für erforderlich gehaltene Offenlegung der Preiskalkulation beinhaltet nicht zwingend die Pflicht des Versorgungsträgers, seine betriebswirtschaftliche Kalkulation im Einzelnen vorzutragen oder Einblick in die Tarifkalkulation zu geben (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991, MDR 1992, 346; Urteil vom 10. Oktober 1991, BGHZ 115, 311).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07
    Selbst die vom Kammergericht in der zitierten Entscheidung zur Substanziierung der Billigkeit einer Preisbestimmung für erforderlich gehaltene Offenlegung der Preiskalkulation beinhaltet nicht zwingend die Pflicht des Versorgungsträgers, seine betriebswirtschaftliche Kalkulation im Einzelnen vorzutragen oder Einblick in die Tarifkalkulation zu geben (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991, MDR 1992, 346; Urteil vom 10. Oktober 1991, BGHZ 115, 311).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07
    bb) Unter einem Geschäftsgeheimnis ist allgemein jede auf die kaufmännische Seite eines Unternehmens bezogene Tatsache zu verstehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich ist und an deren Geheimhaltung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006, BVerfGE 115, 205 ff.).
  • KG, 15.02.2005 - 7 U 140/04

    Vertragsverhältnis zwischen den Berliner Wasserbetrieben und ihren Kunden:

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07
    Zwar muss die Beklagte im Rahmen der sie zivilprozessual treffenden Darlegungs- und Beweislast schlüssig und substanziiert die Höhe ihrer Entgelte darlegen, an die Darlegungslast sind aber keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. KG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 7 U 140/04 -).
  • VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99

    Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07
    Denn bei der Bemessung der Tarife gilt nach den Regelungen des Teilprivatisierungsgesetzes lediglich das Kostendeckungsgebot, sodass auch ein höherer Tarif rechtlich, insbesondere verfassungsrechtlich, zulässig sein kann, sofern die einen gewissen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum einräumenden Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit eingehalten sind (vgl. BerlVerfGH, Urteil vom 21. Oktober 1999, NVwZ 2000, 794 ff.).
  • VK Brandenburg, 08.12.2003 - VK 75/03

    Vergabeausschluss bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07
    Gegenteiliges ist weder dem Vergaberecht noch dem vom Kläger angeführten § 7 Nr. 6 der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) vom 17. September 2002 (Bundesanzeiger Nummer 216a), Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) zu entnehmen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2004, juris; Vergabekammer des Landes Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2003 - VK 75/03 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 9.05

    Keine Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07
    Erfasst sind jedoch allein der materiellen Verwaltungstätigkeit zuzuordnende Vorgänge mit Bezug zu einer konkreten Verwaltungsangelegenheit, wie sie in den Verwaltungsvorgängen dokumentiert sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - OVG 7 B 9.05 -).
  • VG Neustadt, 07.04.2014 - 4 K 726/13

    Nahwärme Haßloch: Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH muss offen gelegt

    Diese Informationen stellen Kalkulationsgrundlagen dar, die nach der Rechtsprechung, der sich die Kammer vorliegend anschließt, als Informationen anzusehen sind, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb maßgeblich bestimmt werden (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006, a.a.O., OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 -, juris).

    Ein berechtigtes, d.h. objektiv schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 18/08 -, GewArch 2009, 374 zum insoweit vergleichbaren Anspruch aus § 9 Abs. 1 Nr. 3 Umweltinformationsgesetz; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007, a.a.O., ferner VG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 2013 - 7 K 3199/12.F; Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2009, § 6 Rn. 54; Rossi, a.a.O., § 6 Rn. 74 - 76).

    Entscheidend ist die Wettbewerbsrelevanz der Information (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 2012, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007, a.a.O.; Rossi, DVBl. 2010, 554, 561).

    Ob und inwieweit dies auf die jeweilige Information zutrifft, lässt sich insbesondere anhand der Frage beurteilen, ob die Kenntnis bestimmter Daten Rückschlüsse auf die Kundenstruktur, die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie oder die Kostenkalkulation zulässt (Rossi, DVBl. 2010, 554, 561; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007, a.a.O.).

    Denn auch wenn sich Ertrags- und Kostenstrukturen der Beigeladenen in den vergangenen Jahren geändert haben sollten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kalkulationsunterlagen zu Jahre 2011 Rückschlüsse auf aktuelle oder künftige Kostenkalkulationen der Beigeladenen zulassen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007, a.a.O.).

    Dieser Schluss ist nicht nur in der Literatur, sondern auch in mehreren Gerichtsentscheidungen gezogen worden (vgl. Rossi, DVBl. 2010, 554, 561.; Kloepfer/Greve, NVwZ 2011, 577, 583; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 2012, a.a.O., in denen der Beurteilung des berechtigten Interesses jeweils der explizite Hinweis voranging, es sei davon auszugehen, dass der Betroffene im Wettbewerb mit mehreren, anderen Konkurrenten stehe).

    Ausnahmen gelten insoweit für Fälle, in denen die Monopolstellung lokal oder zeitlich begrenzt ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007, a.a.O. für Daten des Umlandgeschäfts).

    Der Verweis der Beigeladenen auf das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 2. Oktober 2007 (a.a.O.), in dem das Gericht ausführte, auch eine privatrechtlich handelnde Person des öffentlichen Rechts könne sich im Grundsatz auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen, denn Folge des umfassenden Informationsanspruches sei die weite Auslegung des § 7 IFG Berlin (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen), steht dem nicht entgegen.

  • VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11

    Zum Anspruch einer kreisfreien Stadt auf Informationszugang im Zusammenhang mit

    Ob und ggf. welche Bedeutung eine Information für mögliche Konkurrenten hat oder inwieweit ihre Offenbarung die Marktposition des betroffenen Unternehmens zukünftig schwächen kann, lässt sich insbesondere anhand der Frage beurteilen, ob die Kenntnis bestimmter Daten Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie und/oder die Kostenkalkulation und Entgeltgestaltung des Unternehmens zulässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 -, juris, Rn. 26 ).
  • VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15

    Gewährung von Akteneinsicht

    Ob die von der Klägerin begehrten Informationen im Zusammenhang mit einem privatrechtlichen Handeln der Senatsverwaltung für Finanzen angefallen sind, kann dahinstehen, da das Berliner Informationsfreiheitsgesetz den Auskunftsanspruch auch bei privatrechtlichem Handeln der Behörde gewährt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 - Juris Rn. 18 m.w.N.).

    Zwar ist der Beklagte als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht vom Schutz des § 7 Satz 1 IFG Berlin ausgenommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 - Juris Rn. 24 f.).

  • VG Mainz, 30.03.2017 - 1 K 1480/15

    Transparenzanspruch auf kalkulierte Positionen eines Stromnetzbetreibers für

    Dem Kläger ist zwar zuzugestehen, dass eine Monopolstellung wegen des insoweit fehlenden Wettbewerbs in der Regel die Annahme rechtfertigt, dass die Offenbarung der Preiskalkulation wirtschaftliche Interessen des Monopolunternehmens nicht beeinträchtigen kann (OVG RP, Urteil vom 12. März 2015 - 10 A 10472/14 -, juris, Rn. 41; OVG BB, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 -, juris, Rn. 33 ff.).

    Auch ein Monopolist, der in seinem operativen Geschäft keinem Wettbewerb ausgesetzt ist, hat einen Anspruch auf Wahrung seiner Geschäftsgeheimnisse, soweit er daran ein berechtigtes Interesse hat (so ausdrücklich: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2007 - VI-3 Kart 289/06 (V), 3 Kart 289/06 (V) -, juris, Rn. 7; i.E. auch: OVG RP, Urteil vom 12. März 2015 - 10 A 10472/14 -, juris, Rn. 39 ff.; offengelassen: OVG BB, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 -, juris, Rn. 33, 37).

  • VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17

    Eine informationspflichtige Stelle kann dem Anspruch auf Zugang zu

    Soweit § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG dem materiellen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dient, kann auch eine grundsätzlich auskunftspflichtige Behörde ein anzuerkennendes berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung ihrer wirtschaftlichen Daten haben, wenn sie nicht im hoheitlichen Bereich tätig wird, sondern in gleicher Weise wie Private am Wirtschaftsverkehr teilnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Februar 2015 - OVG 12 B 13.12 - juris Rn. 37 und vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 - juris Rn. 24).

    Gleiches kann für Betriebsgrundstücke von Monopolbetrieben gelten, die sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen können, soweit ihnen durch die Bekanntgabe sonst ein wirtschaftlicher Schaden droht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 - juris Rn. 26 ff. zu § 7 IFG Bln).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2017 - 12 B 12.16

    Akteneinsichtsbegehren; Ausschlussgründe; laufendes Gerichtsverfahren;

    Das von ihm in Bezug genommene Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 - verhält sich zwar zu einem verwaltungsprivatrechtlich geprägten Sachverhalt; es kann aber nicht dahin missverstanden werden, dass sich der Informationszugang auf solche Fälle der privatrechtlichen Tätigkeit öffentlicher Stellen beschränkte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 12 B 13.12

    Informationszugang; Umweltinformationen; Umwandlung von Wald-flächen; Ausgleichs-

    Dies schließt die Berufung auf den einfachgesetzlich in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG normierten Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen jedoch nicht aus (vgl. zum Schutz einer Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 7 Satz 1 IFG Bln: Urteile des Senats vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 und OVG 12 B 12.07 - juris Rn. 24 bzw. Rn. 36; zum Geheimnisschutz juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach § 6 Satz 2 IFG des Bundes: Schoch, IFG, § 6 Rn. 47; auf die Grundrechtsträgerschaft abstellend dagegen Polenz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der öffentlichen Hand, DÖV 2010, 350 [352, 356]).
  • VG Köln, 07.04.2011 - 13 K 822/10

    Ablehnung der von einem Kläger begehrten Einsicht in die Akten der Veräußerung

    Wenn eine am privaten Wirtschaftsverkehr teilnehmende Behörde auch hinsichtlich ihrer fiskalischen Tätigkeit zur Auskunftserteilung verpflichtet sei, müsse sie jedenfalls grundsätzlich das Recht haben, ihre wirtschaftlichen Interessen in gleichem Umfang schützen zu können wie Private, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 12 B 11.07 - Rn. 24 bei juris.
  • VG Frankfurt/Oder, 15.07.2021 - 5 K 486/20
    Ob und gegebenenfalls welche Bedeutung eine Information für mögliche Konkurrenten hat oder inwieweit ihre Offenbarung die Marktposition des betroffenen Unternehmens zukünftig schwächen kann, lässt sich insbesondere anhand der Frage beurteilen, ob die Kenntnis bestimmter Daten Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie und/oder die Kostenkalkulation und Entgeltgestaltung des Unternehmens zulässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 -, juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2015 - 12 N 88.13

    Zulassungsbegehren; stattgebendes Urteil; Bundesstiftung; Aufarbeitung

    Der Umstand, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts wie die Beklagte grundsätzlich nicht Träger von Grundrechten sein können, sondern selbst grundrechtsverpflichtet sind, schließt es nicht aus, dass sie sich auf eine einfachgesetzlich eingeräumte Position wie den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen berufen können (vgl. zum Schutz einer Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 7 Satz 1 IFG Bln: Urteile des Senats vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 und OVG 12 B 12.07 - juris Rn. 24 bzw. Rn. 36; zum Geheimnisschutz juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach § 6 Satz 2 IFG des Bundes: Schoch, IFG, § 6 Rn. 47).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

  • VG Berlin, 13.11.2013 - 2 K 41.13

    Zur Frage des Anspruchs auf Informationszugang zu Dokumenten mit Bezug zu

  • VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19

    Informationsbegehren zu Sponseringausgaben einer kommunalen

  • VG Frankfurt/Oder, 15.12.2022 - 5 K 466/21
  • VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14

    Herausgabe ungeschwärzter Informationen über einen Vorschlag der Europäischen

  • VG Cottbus, 18.08.2020 - 8 K 1121/17

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

  • VG Berlin, 21.05.2015 - 2 K 43.14

    Begehren, gerichtet auf Versagung des Informationszugangs zu

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