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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 6 N 96.15   

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https://dejure.org/2015,28267
OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 6 N 96.15 (https://dejure.org/2015,28267)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2015 - 6 N 96.15 (https://dejure.org/2015,28267)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 6 N 96.15 (https://dejure.org/2015,28267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 154 Abs 3 S 1 BauGB, § 162 BauGB
    Festsetzung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 154 Abs 3 S 1 BauGB, § 162 BauGB, § 211 Abs 2 aF BGB
    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Anfechtungsklage; ernstliche Richtigkeitszweifel; Besondere tatsächliche Schwierigkeiten; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Darlegungsanforderungen; Gleichbleiben der Berechnungsmethoden im Ausgangs- und im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 6 N 96.15
    Nach der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts obliegt es dem Gesetzgeber, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Erhebung von Beiträgen einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (a.a.O., Rn. 16 bei juris unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, BVerfGE 133, 143 ff.).

    Dies ergibt sich aus der von den Klägern fälschlich für ihre Auffassung reklamierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (BVerfGE 133, 143).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 6 N 96.15
    Das gilt auch dann, wenn die Gemeinde die Aufhebung der Sanierungssatzung rechtswidrig unterlässt, obwohl die Voraussetzungen der Aufhebung vorliegen (Anschluss an: BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11/13 -, BVerwGE 149, 211 ff., Rn. 14 bei juris).(Rn.10).

    Das gilt auch dann, wenn die Gemeinde die Aufhebung der Sanierungssatzung rechtswidrig unterlässt, obwohl die Voraussetzungen der Aufhebung vorliegen (BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11/13 -, BVerwGE 149, 211 ff., Rn. 14 bei juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 207/11

    Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Erlass des Ausgleichsbetragsbescheids

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 6 N 96.15
    Der Hinweis der Kläger auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30. April 2013 - 14 A 207/11 - (DVBl. 2013, S. 987 ff.) und die dieser Entscheidung zu Grunde liegende gegenteilige Argumentation, die sie sich zu eigen machen, rechtfertigt keine andere Einschätzung, weil diese Entscheidung durch das zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich dieser Rechtsauffassung ausdrücklich korrigiert wurde.
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