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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21   

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OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21 (https://dejure.org/2021,4631)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2021 - 11 S 19.21 (https://dejure.org/2021,4631)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2021 - 11 S 19.21 (https://dejure.org/2021,4631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 1 S 1 CoronaV6EindV BB, § 47 Abs 6 VwGO, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 Abs 1 S 1 CoronaV6EindV BB, § 47 Abs 6 VwGO, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Corona; Schließungsanordnung; Einzelhandel; nicht-privilegiert; Berufsausübungsfreiheit; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Verhältnismäßigkeit; Ungleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2020 - 11 S 104.20

    SARS-CoV-2-Virus; Rechtsverordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21
    Die auf diese Rechtsgrundlagen gestützte 6. SARS-CoV-2-EindV ist voraussichtlich nicht wegen eines Verstoßes gegen den Gesetzesvorbehalt rechtswidrig (vgl. zur 5. SARS-CoV-2-EindV vom 22. Januar 2021 Senatsbeschluss vom 11. Februar 2021 - OVG 11 S 11/21 - juris Rn. 52 ff. und zur SARS-CoV-2-EindV vom 30. Oktober 2020 Senatsbeschluss vom 18. November 2020 - OVG 11 S 104/20 -, juris Rn. 21 ff.).

    Mit Blick darauf, dass die Ursache von Infektionen mit dem Coronavirus derzeit nach wie vor in der Vielzahl der Fälle nicht feststellbar (vgl. RKI, Situationsbericht vom 1. März 2021, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Maerz_2021/2021-03-01-de.pdf?--blob=publicationFile), die Tatsachengrundlage daher nach wie vor unzureichend ist, hat der Antragsgegner mit der Annahme, umfassend angelegte Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten seien zur Pandemiebekämpfung geeignet und erforderlich (vgl. Begründung der 6. SARS-CoV-2-EindV S. 23, unter Ziffer II.), den ihm insofern zustehenden Einschätzungsspielraum (vgl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 18. November 2020 - OVG 11 S 104/20 - juris Rn. 34 ff. m.w.N.) aller Voraussicht nach nicht überschritten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 11 S 94.20

    Eilantrag eines Tattoo-Studios gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21
    Hygienemaßnahmen stellen somit zwar ein milderes, jedoch nicht gleich geeignetes Mittel dar (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - OVG 11 S 94/20 -, Rn. 45, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21
    Zur Angemessenheit der angefochtenen Regelung trägt überdies bei, dass der Betrieb nicht-privilegierter Einzelhandelsgeschäfte nicht vollständig untersagt ist, die Betriebsinhaber ihre Waren vielmehr im Rahmen eines Online-Handels anbieten sowie Abhol- und Lieferdienste einrichten können und damit andernfalls drohenden Umsatzeinbußen in gewissem Umfang abfedern können (vgl. hierzu auch VGH Mannheim, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 - juris Rn. 96).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - 11 S 11.21

    Aufenthalts- und Kontaktbeschränkung; Bestimmtheit; Wesentlichkeitsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21
    Die auf diese Rechtsgrundlagen gestützte 6. SARS-CoV-2-EindV ist voraussichtlich nicht wegen eines Verstoßes gegen den Gesetzesvorbehalt rechtswidrig (vgl. zur 5. SARS-CoV-2-EindV vom 22. Januar 2021 Senatsbeschluss vom 11. Februar 2021 - OVG 11 S 11/21 - juris Rn. 52 ff. und zur SARS-CoV-2-EindV vom 30. Oktober 2020 Senatsbeschluss vom 18. November 2020 - OVG 11 S 104/20 -, juris Rn. 21 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20

    Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, Rn. 4 - 7, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21
    Die angegriffene Schließungsanordnung begründet voraussichtlich auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der Antragstellerinnen auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und - gegebenenfalls - in ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG), das im Verhältnis hierzu keinen weiterreichenden Schutz gewährleistet (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 u.a., Rn. 258 ff., juris, sowie bereits Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2020 - OVG 11 S 124/20 -, Rn. 47, juris).
  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21
    Auch bezogen auf die 6. SARS-CoV-2-EindV ist insofern zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um ein Gesamtpaket handelt, dessen Effizienz von der Funktionsfähigkeit aller Bestandteile, mithin auch der hier angegriffenen Maßnahme abhängt (vgl. hierzu bereits BVerfG, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, Rn. 4 - 7, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 11 S 124.20

    Pflicht zur Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21
    Die angegriffene Schließungsanordnung begründet voraussichtlich auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der Antragstellerinnen auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und - gegebenenfalls - in ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG), das im Verhältnis hierzu keinen weiterreichenden Schutz gewährleistet (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 u.a., Rn. 258 ff., juris, sowie bereits Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2020 - OVG 11 S 124/20 -, Rn. 47, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: Senatsbeschluss vom 23. April 2020 - OVG 11 S 25/20 -, Rn. 4 - 7, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20

    Schleswig-Holsteinisches Beherbergungsverbot ist außer Vollzug gesetzt

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367

    Erfolgloser Eilantrag des Betreibers eines Möbelhauses auf vorläufige

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - 11 S 109.21

    Corona-Krise; 2G-Kontrollpflicht im Einzelhandel; Brandenburg

    Denn auch wenn derartige Angebote dazu führen, dass in den privilegierten Verkaufsstellen nicht nur notwendige Besorgungen erledigt werden, kommt es prinzipiell nicht zu einer Erhöhung der Kontakte, wie sie anzunehmen wäre, wenn für derartige Besorgungen eine weitere Verkaufsstelle aufgesucht würde (vgl. zu einer ähnlichen Regelung bereits Senatsbeschluss vom 3. März 2021 - 11 S 19/21 -, Rn. 33, juris).
  • LAG Düsseldorf, 08.06.2022 - 12 Sa 8/22

    Zusatzversorgung in der Brot- und Backwarenindustrie; Vertriebsgesellschaft

    Und auch die Coronaschutzverordnungen bezogen sich auf Verkaufsstellen in Abgrenzung zum Online-Handel (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg 03.03.2021 - 11 S 19/21, juris Rn. 3, 25, 28, OVG Schleswig-Holstein 07.04.2021 - 1 B 41/21, juris Rn. 30, 31).
  • OVG Bremen, 23.03.2021 - 1 B 95/21

    Schließung von Geschäften des Einzelhandels - Coronaverordnung; Coronavirus;

    Denn auch wenn derartige Angebote dazu führen, dass in den privilegierten Verkaufsstellen nicht nur notwendige Besorgungen erledigt werden, kommt es prinzipiell nicht zu einer Erhöhung der Kontakte, wie sie anzunehmen wäre, wenn für derartige Besorgungen eine weitere Verkaufsstelle aufgesucht würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.03.2021 - 11 S 19/21, juris Rn. 34; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.03.2021 - 11 S 22/21, juris Rn. 49).
  • OVG Bremen, 23.03.2021 - 1 B 89/21

    Schließung des Einzelhandels, Gemischtwarenladen - Click & Meet;

    Denn auch wenn derartige Angebote dazu führen, dass in den privilegierten Verkaufsstellen nicht nur notwendige Besorgungen erledigt werden, kommt es prinzipiell nicht zu einer Erhöhung der Kontakte, wie sie anzunehmen wäre, wenn für derartige Besorgungen eine weitere Verkaufsstelle aufgesucht würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.03.2021 - 11 S 19/21, juris Rn. 34; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.03.2021 - 11 S 22/21, juris Rn. 49).
  • VG Hamburg, 14.01.2022 - 19 E 5335/21

    Erfolgloser Eilantrag einer Betreiberin von Filialen des Textileinzelhandels

    Denn auch wenn derartige Angebote dazu führen, dass in den privilegierten Verkaufsstellen nicht nur notwendige Besorgungen erledigt werden, kommt es prinzipiell nicht zu einer Erhöhung der Kontakte, wie sie anzunehmen wäre, wenn für derartige Besorgungen eine weitere Verkaufsstelle aufgesucht würde (vgl. zu einer ähnlichen Regelung bereits Senatsbeschluss vom 3. März 2021 - 11 S 19/21 -, Rn. 33, juris).".
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