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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - 1 S 192.07   

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https://dejure.org/2008,24891
OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - 1 S 192.07 (https://dejure.org/2008,24891)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2008 - 1 S 192.07 (https://dejure.org/2008,24891)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2008 - 1 S 192.07 (https://dejure.org/2008,24891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Gutachtenaufforderung im Falle des Verdachts einer manipulierten theoretischen Fahrerlaubnisprüfung und einer nicht ordnungsgemäßen praktischen Fahrschulausbildung; Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Gutachtenaufforderung im Falle des Verdachts einer manipulierten theoretischen Fahrerlaubnisprüfung und einer nicht ordnungsgemäßen praktischen Fahrschulausbildung; Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Berlin, 12.09.2008 - 20 A 88.08

    Zweifel an der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Prüfungsmanipulation

    Die Entziehungsvorschriften sind nämlich unabhängig davon anwendbar, ob die tatsächlichen Umstände, die der Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegenstehen, nachträglich eingetreten sind oder bereits zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis vorlagen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2008 - OVG 1 S 192.07 - mit Nachweisen).

    Obwohl der Antragsteller damit die von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StVG verlangte formale Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis erfüllt hat, wonach die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen ist, können begründete Zweifel an seiner Befähigung bestehen (vgl. dazu ausführlich Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2008 - OVG 1 S 192.07 -, Seite 5 f. des Beschlussabdrucks).

    Darauf, ob der Fahrerlaubnisinhaber diese Umstände verschuldet hat, kommt es nicht an (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2008 - OVG 1 S 192.07 -, S. 8 f. des Beschlussabdrucks).

    Zweifel an der fahrpraktischen Befähigung, auf die eine diesbezügliche Begutachtungsaufforderung gestützt werden kann, können grundsätzlich nicht auf Fehler der theoretischen Prüfung gestützt werden, da einer solchen Betrachtung der Nachweis der praktischen Befähigung durch eine ordnungsgemäß abgelegte Fahrprüfung grundsätzlich entgegensteht (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2008 - OVG 1 N 2.08 - unter Hinweis auf Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2008 - OVG 1 S 192.07 -).

  • VG Freiburg, 16.08.2012 - 4 K 1363/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Widerruf eines Eignungsgutachtens durch die

    Ebenfalls kann es hier dahingestellt bleiben, ob der Antragsteller an den angeblichen Täuschungshandlungen der Eheleute K. bewusst mitgewirkt und somit schuldhaft gehandelt hat ( zur Bedeutungslosigkeit eines Schuldvorwurfs bei Täuschungshandlungen, die die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, siehe OVG Berl.-Brandenb. Beschluss vom 03.04.2008 - OVG 1 S 192.07 -, juris ), da selbst fehlendes Verschulden des Antragstellers nichts daran ändert, dass er derzeit über keine positive Begutachtung seiner Kraftfahreignung verfügt.
  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2013 - 9 L 1432/13

    Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Fahrerlaubnisprüfung; Anspruch auf

    vgl. zum materiellen Befähigungsbegriff: Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2007 - 11 CS 06.2244 - juris Rn 54 und vom 20. September 2007 - 11 CS 07.875, 11 C 07.876 - juris Rn 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2008 - OVG 1 S 192.07 - juris Rn 8.
  • VG Cottbus, 09.02.2012 - 1 K 1008/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Es ist insbesondere kein Grund dafür ersichtlich, die Fahrerlaubnisbehörde zu verpflichten, bei Umständen, die bereits im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis vorlagen, nach Ermessen über die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsakts zu entscheiden, und lediglich bei Umständen, die erst nach Erteilung der Fahrerlaubnis eingetreten sind, eine Erziehung nach § 3 StVG zuzulassen (BVerwG, Beschlüsse v. 27. Januar 1958 - I B 137.56 -, v. 27. Dezember 1967 - VII B 122.65 -, und v. 12. Oktober 1982 - 7 B 67.82 -, alle juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03. April 2008 - OVG 1 S 192.07 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, juris; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, juris, Rn. 21 ff.; Hessischer VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83 -, juris; VG des Saarlandes, Beschl. v. 12. September 2007 - 10 L 1021/07 -, juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer: Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 3 StVG Rn. 40).
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