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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08 (https://dejure.org/2009,4185)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2009 - 12 S 154.08 (https://dejure.org/2009,4185)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 12 S 154.08 (https://dejure.org/2009,4185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Planrechtfertigung bei Betroffenheit von Rechtspositionen des Antragstellers ; Ziel einer Planrechtfertigung; Grundsätzliche Ermittlungspflicht, Bewertungspflicht und Abwägungspflicht der Genehmigungsbehörde bei der Planung eines Flugplatzes ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 146 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1; ; LuftVG § 6; ; LuftVG § 6 Abs. 5 Satz 1; ; LuftVG § 10 Abs. 8; ; LuftVG § 10 Abs. 8 Satz 1; ; LuftVG § 25 Abs. 2 Nr. 2; ; RDG § 6 Abs. 2; ; LuftVZO § 49 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis einer Planrechtfertigung bei Betroffenheit von Rechtspositionen des Antragstellers; Ziel einer Planrechtfertigung; Grundsätzliche Ermittlungspflicht, Bewertungspflicht und Abwägungspflicht der Genehmigungsbehörde bei der Planung eines Flugplatzes hinsichtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Hubschrauberlandeplatz des Unfallkrankenhauses Berlin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach eines Unfallkrankenhause darf bleiben - Anwohner müssen Beeinträchtigungen durch Lärm hinnehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • Drs-Bund, 15.04.2002 - BT-Drs 14/8792
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08
    Dieser Wert entspricht den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung, wonach (erst) bei einem derartigen Schallpegel ein höheres Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen besteht (vgl. nur Umweltgutachten 2002 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, BT-Drs 14/8792, S. 276; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 2004, NWBl. 2005, 338, 341).

    Hinsichtlich der Würdigung äquivalenter Dauerschallpegel, die unterhalb der von der Antragsgegnerin ermittelten Zumutbarkeitsschwelle liegen, enthält die angegriffene Genehmigung keine einheitliche Aussage, was im Übrigen den Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung entspricht (vgl. z.B. Guski/Schick, Kapitel 5, Belästigung, in: Interdisziplinärer Arbeitskreis für Lärmwirkungsfragen beim Umweltbundesamt, Fluglärm 2004, S. 42 ff.; Umweltgutachten 2002 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, BT-Drs 14/8792, S. 274 f. Rn. 593 ff.).

    Dies entspricht auch dem Stand der Lärmwirkungsforschung (vgl. Umweltgutachten 2002 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, BT-Drs 14/8792, S. 274; Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, § 6 Rn. 53 ff.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern dann, wenn es vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, BVerwGE 125, 116 Rn. 182).

    Die Standortwahl ist erst dann rechtswidrig, wenn sich die verworfene Alternative entweder als die eindeutig vorzugswürdige Lösung hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planungsbehörde in Folge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, BVerwGE 125, 116 Rn. 98).

    Schließlich ist auch die Abwägung für die Grundstücke der Landhaussiedlung in Bezug auf die nächtlichen äquivalenten Dauerschallpegel von 46 bis 51 dB(A) außen sowie die errechneten Maximalpegel im Hinblick auf ihre Höhe von rund 80 bis 87 dB(A) und ihre Anzahl (sechs Überflüge tags, eine Flugbewegung nachts) unter Berücksichtigung der Lärmwirkungsforschung nicht abwägungsfehlerhaft (vgl. dazu (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, BVerwGE 125, 116 Rn. 311 ff.).

  • VG Berlin - 13 K 47.09 (anhängig)

    Genehmigung eines Hubschrauberlandeplatzes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08
    Bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO allein möglichen summarischen Prüfung zeigt die Beschwerde nicht auf, dass der mit der Klage VG 13 K 47.09 angegriffene, auf § 6 LuftVG gestützte Bescheid der Antragsgegnerin vom 21. April 2008 Rechte der Antragsteller verletzt, die zu einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung führen müssten.

    Es ist unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen - vor allem auch angesichts der Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens - gerechtfertigt, dass der Beigeladene die ihm erteilte Genehmigung schon vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die von den Antragstellern erhobene Klage VG 13 K 47.09 nicht nur in seinem eigenen Interesse, sondern gerade auch im öffentlichen Interesse nutzen kann.

  • BVerwG, 20.01.2009 - 4 B 45.08

    Nachbarklage gegen eine erteilte luftrechtliche Genehmigung für die Erweiterung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08
    Bei der gerichtlichen Kontrolle des Abwägungsgebotes im Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG gelten dieselben Grundsätze, die in der Rechtsprechung zum fachplanerischen Abwägungsgebot entwickelt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 B 45/08 -, juris, zum Ausbau eines Flugplatzes).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08
    Das Recht der Antragsteller auf gerechte Abwägung ihrer privaten Belange wäre verletzt, wenn die Antragsgegnerin die entsprechenden Belange nicht zutreffend ermittelt oder - obwohl abwägungserheblich - nicht in die Abwägung eingestellt oder sie verkannt hätte, oder wenn der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen worden wäre, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis stünde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1977, BVerwGE 52, 237, 244 f.; Urteil vom 27. Oktober 1998, BVerwGE 107, 313, 322; Urteil vom 28. Oktober 1998, BVerwGE 107, 350, 355 f.).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08
    Das Recht der Antragsteller auf gerechte Abwägung ihrer privaten Belange wäre verletzt, wenn die Antragsgegnerin die entsprechenden Belange nicht zutreffend ermittelt oder - obwohl abwägungserheblich - nicht in die Abwägung eingestellt oder sie verkannt hätte, oder wenn der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen worden wäre, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis stünde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1977, BVerwGE 52, 237, 244 f.; Urteil vom 27. Oktober 1998, BVerwGE 107, 313, 322; Urteil vom 28. Oktober 1998, BVerwGE 107, 350, 355 f.).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08
    Das Recht der Antragsteller auf gerechte Abwägung ihrer privaten Belange wäre verletzt, wenn die Antragsgegnerin die entsprechenden Belange nicht zutreffend ermittelt oder - obwohl abwägungserheblich - nicht in die Abwägung eingestellt oder sie verkannt hätte, oder wenn der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen worden wäre, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis stünde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1977, BVerwGE 52, 237, 244 f.; Urteil vom 27. Oktober 1998, BVerwGE 107, 313, 322; Urteil vom 28. Oktober 1998, BVerwGE 107, 350, 355 f.).
  • VGH Bayern, 20.05.2003 - 20 A 02.40015

    Verkehrsflughafen Augsburg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08
    Ebenso wenig ist im Ergebnis zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin erhebliche Belästigungen ab einem Wert von 55 dB(A) angenommen hat (Bescheid, S. 23; vgl. dazu Umweltgutachten, S. 275 Rn. 593; VGH München, Urteil vom 20. Mai 2003 - 20 A 02.40015, juris Rn. 140), auch wenn die Begrifflichkeiten zum Teil innerhalb des Bescheides unterschiedlich verwendet werden (z.B. Bescheid, S. 33 f.; zur Gleichsetzung von unzumutbarem und erheblichem Fluglärm s. auch BVerwG; Urteil vom 24. Juni 2004, BVerwGE 121, 152).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08
    Ebenso wenig ist im Ergebnis zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin erhebliche Belästigungen ab einem Wert von 55 dB(A) angenommen hat (Bescheid, S. 23; vgl. dazu Umweltgutachten, S. 275 Rn. 593; VGH München, Urteil vom 20. Mai 2003 - 20 A 02.40015, juris Rn. 140), auch wenn die Begrifflichkeiten zum Teil innerhalb des Bescheides unterschiedlich verwendet werden (z.B. Bescheid, S. 33 f.; zur Gleichsetzung von unzumutbarem und erheblichem Fluglärm s. auch BVerwG; Urteil vom 24. Juni 2004, BVerwGE 121, 152).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08
    Von einer Alternative in diesem Sinne kann allerdings nicht mehr gesprochen werden, wenn sie auf ein anderes Projekt hinausläuft, weil die vom Vorhabenträger in zulässiger Weise verfolgten Ziele nicht mehr verwirklicht werden können (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007, BVerwGE 130, 83 = NVwZ 2008, 563; Urteil vom 16. Juli 2007 - 4 B 71/06 - juris; Urteil vom 17. Januar 2007, BVerwGE 128, 1; Urteil vom 5. Dezember 1986, BVerwGE 75, 214, 236 f.).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97

    Erweiterung des Flughafens Leipzig-Halle; Planfeststellungsbeschluß;

  • OVG Hamburg, 15.12.2006 - 3 Bs 112/06

    Nachbarschaftswiderspruch gegen die Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

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