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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 1.17   

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https://dejure.org/2018,18072
OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 1.17 (https://dejure.org/2018,18072)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2018 - 6 A 1.17 (https://dejure.org/2018,18072)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 6 A 1.17 (https://dejure.org/2018,18072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 2 VwGO, BauO BB 2016
    Schallschutzvorkehrungen für Wohnküche, Arbeitszimmer mit Hauseingangsbereich; Anspruch auf Außendämmung statt Innendämmung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42 Abs 2 VwGO
    Flughafen Berlin-Brandenburg (BER); Tagschutz- und Nachschutzgebiet; passiver Schallschutz; planfestgestellte Lärmschutzauflage; Anspruch auf Schallschutzvorkehrungen für Wohnküche; Größe der Küche; Einrichtung der Küche; Erkennbarkeit der Nutzung zu Wohnzwecken; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    BER: Schallschutz für Wohnküche, Wohndiele und Wintergarten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    BER - Schallschutz für Wohnküche, Wohndiele und Wintergarten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    BER: Schallschutz für Wohnküche, Wohndiele und Wintergarten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flughafen BER zu mehr Schallschutz gezwungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flughafen BER: Anwohner haben Anspruch auf Schallschutz für Wohnküche, Wohndiele und Wintergarten - Anspruch auf Kostenerstattung für Außendämmung statt vorgesehener Innendämmung besteht nicht

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 6 A 31.14

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Umsetzung der planfestgestellten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 1.17
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Problematik von der Lüftungsplanung, die nach Auffassung des Senats in engem Zusammenhang mit der geplanten Schallschutzertüchtigung steht, da die Einhaltung der Schutzziele auch durch die erforderlichen Belüftungseinrichtungen einschließlich Abluftführungen sicherzustellen ist (Urteil des Senats vom 3. Mai 2016 - OVG 6 A 31.14 - juris Rn. 29 f.).

    Bei der Bestimmung dessen, was unter geeigneten Schallschutzeinrichtungen zu verstehen ist, ist zunächst die Zielrichtung der Schutzauflage zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 3. Mai 2016 - OVG 6 A 31.14 - juris Rn. 21 zu Belüftungseinrichtungen).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 1.17
    Dies entspricht der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 2007, wonach Küchen, in denen zugleich die Mahlzeiten eingenommen werden oder die im Übrigen dem Wohnen und damit einer Mischnutzung dienen, für den in der TA Lärm geregelten Schutz vor Außenlärm den Wohnräumen gleichzustellen sind (vgl. Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2/07 - BVerwGE 129, 209, juris Rn. 25).

    Sie werden ähnlich wie Bäder und Aborte als laute Räume eingeordnet, die selbst Geräusche durch Wasser- und Abwasserleitungen und andere Geräte verursachen (vgl. Anmerkung 1 und 2 zu Nr. 4.1 der DIN 4109 (1989); BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2/07 - BVerwGE 129, 209, juris Rn. 24).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16

    Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses Flughafen BER bzgl. Lärmschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 1.17
    Auch kann auf der Grundlage des klägerischen Vortrags nicht angenommen werden, dass eine Orientierung an den Spektrum-Anpassungswerten anstelle der Anwendung eines pauschalen Korrektursummanden nach der VDI 2719 als Ausdruck neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse anzusehen wäre und das dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Verfahren verdrängen würde (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. Juli 2017 - OVG 6 A 2.16 - juris Rn. 46).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 1.17
    Der Planfeststellungsbeschluss habe das Problem der vorhabenbedingten Minderungen des Verkehrswertes bereits fehlerfrei berücksichtigt (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 402 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 13.17

    Schallschutzvorkehrungen für einen Wintergarten und ein Kinderzimmer im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 1.17
    (3) Für die Bewertung der Küche als Wohnküche spricht schließlich, dass die Beklagte in dem Parallelverfahren OVG 6 A 13.17 die Küche nachträglich als anspruchsberechtigt anerkannt hat.
  • LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12

    Mieter kann die Betriebskostenabrechnung nicht pauschal bestreiten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 1.17
    Es kommt daher auch nicht entscheidungserheblich darauf an, ob eine Küche im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete das Wohnwertmerkmal "Wohnküche" erfüllt (vgl. dazu LG Berlin, Urteil vom 5. März 2014 - 65 S 481/12 - juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 16.17

    Anspruch auf Schallschutzvorkehrungen für Wohnzimmer, Wohnküche, Schlafzimmer,

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Problematik von der Lüftungsplanung, die nach Auffassung des Senats in engem Zusammenhang mit der geplanten Schallschutzertüchtigung steht, da die Einhaltung der Schutzziele auch durch die erforderlichen Belüftungseinrichtungen einschließlich Abluftführungen sicherzustellen ist (vgl. Urteil des Senats vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 - juris Rn. 67).

    Eine Innendämmung könnte nur dann unzumutbar und damit ungeeignet sein, wenn sie im Einzelfall dazu führt, dass ein Wohnraum - etwa wegen seiner sehr geringen Größe oder seines besonderen Zuschnitts - nicht mehr sinnvoll nutzbar ist (vgl. Urteil vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 - juris Rn. 70 ff. ).

    Dabei kommt es für die Berechnung des Schalldämmmaßes nicht darauf an, ob der Kriechboden tatsächlich betretbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 - juris Rn. 65).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 - 6 A 17.21

    Luftverkehrsrecht; baulicher Schallschutz; Außendämmung; Erneuerung eines Daches;

    Der Kläger hat nicht dargelegt, dass die von der Beklagten für die Dämmung des Daches im Raum A2 vorgesehenen Maßnahmen nicht geeignet sind, die Einhaltung der planfestgestellten Schallschutzziele sicherzustellen, oder ihm diese nach den räumlichen Gegebenheiten nicht zumutbar seien (vgl. zu diesen Maßstäben Urteile des Senats vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 -, juris Rn. 72, vom 9. April 2019 - OVG 6 A 16.17 -, juris Rn. 30 und vom 12. Januar 2022 - OVG 6 A 7/21 -, juris Rn. 68).

    Er lässt unberücksichtigt, dass die Beklagte die Berechnung des Bauschalldämmmaßes nach den Vorgaben der DIN 4109 vorgenommen hat und dass danach durch die Kennzeichnung "R´w" das bewertete Schalldämm-Maß in dB mit Schallübertragung über flankierende Bauteile berücksichtigt ist (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 -, juris Rn. 44 ff.).

    Dass die Beklagte bei der Berechnung des Schalldämmmaßes für die Kehlbalkendecke auf das vorhandene Schalldämmmaß von 37 dB einen Zuschlag von nur 5 dB und nicht von 10 dB angesetzt hat, wirkt sich daher nicht zu Lasten des Klägers aus (vgl. auch schon Senatsurteil vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 -, juris Rn. 65).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 6 A 7.21

    Anerkennung von Ansprüchen auf passiven Schallschutz gegen Fluglärm

    Ob ein Raum in diesem Sinne als schützenswerter Wohnraum anzusehen ist, bestimmt sich danach, ob er nach allgemeiner Verkehrsauffassung für eine Nutzung als Wohnraum geeignet ist (für als Arbeitszimmer bzw. als Esszimmer genutzte Hauseingangsbereiche siehe Senatsurteile vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 -, Rn. 40 bei juris sowie vom 9. April 2019 - OVG 6 A 4.17 -, Rn. 27 bei juris).

    Der Senat hat mit Urteil vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 - ausgeführt, der Planfeststellungsbeschluss enthalte keine Vorgaben, durch welche konkreten Maßnahmen (in jenem Fall: Innen- oder Außendämmung) Schallschutz zu gewähren sei.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 4.17

    Schallschutzvorkehrungen gegen Fluglärm - Esszimmer- und Hauseingangsbereich,

    Hierfür ist maßgeblich, ob der Raum nach allgemeiner Verkehrsauffassung für eine Nutzung als Esszimmer geeignet ist (für einen als Arbeitszimmer genutzten Hauseingangsbereich siehe Urteil des Senats vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 - juris Rn. 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2021 - 6 A 8.20

    Schallschutzprogramm Flughafen BER; Leistungsklage; Anspruch auf Vorlage einer

    Eine Außendämmung sei daher nur dann erforderlich, wenn eine Innendämmung im Einzelfall nicht geeignet sei, die Einhaltung der planfestgestellten Schallschutzmängel sicherzustellen, oder sie nach den räumlichen Gegebenheiten dem Betroffenen nicht zumutbar sei (Senatsurteil vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 -, Rn. 72 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2021 - 6 A 13.20

    Schallschutzprogramm Flughafen Berlin-Brandenburg; Lärmschutzauflagen;

    Sie hat in der mündlichen Verhandlung vielmehr eingeräumt, dass der Abstellraum nicht zur Einnahme von Mahlzeiten diene und in diesem auch nicht ein Großteil der familiären Kommunikation stattfinde (vgl. zu Wohnküchen Senatsurteil vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 - juris Rn. 32 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - 6 A 1.20

    Flughafen BER; Anspruch auf Schallschutzvorkehrungen; Tagschutzziel; Schallschutz

    dd) Auch wenn es nach der Rechtsprechung des Senats nicht auf die konkrete Möblierung des in Rede stehenden Raumes ankommt, da diese variabel ist (vgl. Urteil des Senats vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 1.17 - juris Rn. 31), ist darauf hinzuweisen, dass die von dem Kläger vorgelegte Fotodokumentation gegen eine Büronutzung des Pavillons spricht.
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