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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2020 - 6 S 24.20   

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https://dejure.org/2020,19241
OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2020 - 6 S 24.20 (https://dejure.org/2020,19241)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2020 - 6 S 24.20 (https://dejure.org/2020,19241)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - 6 S 24.20 (https://dejure.org/2020,19241)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2020 - 6 S 59.19

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Diesel-Abgas-Skandal;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2020 - 6 S 24.20
    Mit Beschluss vom 14. Oktober 2019 - OVG 6 S 59.19 - setzte der erkennende Senat die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 23. September 2019 bis zur Entscheidung über die Beschwerde der Antragsgegnerin vorläufig aus.

    Nachdem die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23. September 2019 erhobene Beschwerde erfolglos geblieben war (Senatsbeschluss vom 5. Februar 2020 - OVG 6 S 59.19 -, AfP 2020, S. 245 ff.) und die Vollstreckungsschuldnerin die im Einzelnen aufgelisteten Fragen mit Schreiben vom 28. Februar 2020 und vom 6. März 2020 beantwortet hatte, stellte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2020 - VG 27 M 326.19 - (juris) das Verfahren ein, soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden war und drohte der Vollstreckungsschuldnerin die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 8.000 Euro für den Fall an, dass sie der ihr in den Ziffern 2.2, 3., 3.2, 3.2.2 (1), 3.2.2 (2), 3.2.3 (1), 3.2.3 (2) und 3.2.3 (3) des Tenors der einstweiligen Anordnung vom 23. September 2019 auferlegten Verpflichtung zur Auskunftserteilung nicht binnen einer genau bezeichneten Frist nachkomme.

  • VG Berlin, 12.05.2020 - 27 M 326.19

    Auskunftsanspruch: Zwangsgeld gegen das Bundesverkehrsministerium

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2020 - 6 S 24.20
    Nachdem die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23. September 2019 erhobene Beschwerde erfolglos geblieben war (Senatsbeschluss vom 5. Februar 2020 - OVG 6 S 59.19 -, AfP 2020, S. 245 ff.) und die Vollstreckungsschuldnerin die im Einzelnen aufgelisteten Fragen mit Schreiben vom 28. Februar 2020 und vom 6. März 2020 beantwortet hatte, stellte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2020 - VG 27 M 326.19 - (juris) das Verfahren ein, soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden war und drohte der Vollstreckungsschuldnerin die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 8.000 Euro für den Fall an, dass sie der ihr in den Ziffern 2.2, 3., 3.2, 3.2.2 (1), 3.2.2 (2), 3.2.3 (1), 3.2.3 (2) und 3.2.3 (3) des Tenors der einstweiligen Anordnung vom 23. September 2019 auferlegten Verpflichtung zur Auskunftserteilung nicht binnen einer genau bezeichneten Frist nachkomme.
  • VG Berlin, 23.09.2019 - 27 L 98.19

    Anspruch eines hauptberuflichen Journalisten auf Erteilung von Auskünften

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2020 - 6 S 24.20
    Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. September 2019 - VG 27 L 98.19 - wurde der Vollstreckungsschuldnerin im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, dem Vollstreckungsgläubiger diverse Auskünfte im Zusammenhang mit dem sog. Diesel-Abgas-Skandal zu erteilen.
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