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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14   

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OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14 (https://dejure.org/2016,24601)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2016 - 1 N 80.14 (https://dejure.org/2016,24601)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2016 - 1 N 80.14 (https://dejure.org/2016,24601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Fahrtenbuchauflage; sechs Monate; Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen; Belehrung im Bußgeldverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 31a StVZO
    Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; sechs Monate; Geschwindigkeitsüberschreitung; 27 km/h auf Bundesautobahn; Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen; altes Punktesystem; neues Punktesystem; Eintragung im Fahreignungsregister; keine Belehrung im ...

  • verkehrslexikon.de

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14
    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt nicht davon ab, ob dieser zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (so BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 = juris Rn. 9, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 - juris Rn. 2).

    Die Fragen, welche die Klägerin zu dem am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Fahreignungs-Bewertungssystem aufwirft, sind im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 - bereits geklärt worden.

    An der abstrakten Gefährlichkeit einer so deutlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Sicherheit des Straßenverkehrs habe sich ohnehin nichts geändert (BVerwGE 152, 180 Rn. 32).

    Die von der Klägerin für bedeutsam erachtete Frage nach den Weiterungen der Neuordnung des Punktesystems ist, wie dargelegt, vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 - beantwortet worden (BVerwGE 152, 180 Rn. 21 bis 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 745/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei überhöhter Geschwindigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14
    Wie der VGH Mannheim bereits im Beschluss vom 9. April 1991 - 10 S 745/91 - zutreffend entschied, ist ein gefährlicher Verstoß gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs dann anzunehmen, wenn eine aus Lärmschutzgründen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung erheblich überschritten wird.

    Im Übrigen hat die Verletzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, die im Interesse des Lärmschutzes angeordnet wurde, auch deshalb ein erhebliches Gewicht für die Sicherheit des Straßenverkehrs, weil die Missachtung einer solchen Vorschrift wegen der darin deutlich werdenden Rücksichtslosigkeit die Besorgnis begründet, der Kraftfahrer könne zukünftig durch weiteres verkehrswidriges Verhalten anderer Art auch Gefahren für die übrigen Verkehrsteilnehmer hervorrufen (NZV 1991, 328 = juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2005 - 12 ME 519/04

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchanordnung; Notwendigkeit einer vorherigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14
    Mit dieser Argumentation wird die Möglichkeit einer Rechtspflicht der Bußgeldbehörde, auf eine etwaige Fahrtenbuchanordnung hinzuweisen, nicht ansatzweise aufgezeigt (eine Rechtspflicht verneinend auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 12 ME 519/04 - juris Rn. 3 f.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, StVZO § 31a Rn. 2).

    Das Verwaltungsgericht hat auch Recht damit, dass beide Verfahren nach dem Gesetz getrennt sind (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 12 ME 519/04 - juris Rn. 4).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt voraus, dass eine bisher weder höchstrichterlich noch obergerichtlich beantwortete konkrete und zugleich entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum sie über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung der Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (siehe BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805 = juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2014 - OVG 7 N 34.13 -).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13

    Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14
    Derartige Zweifel setzen voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 2 B 109.13 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 45 = juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 25.03.1997 - 3 B 22.97

    Straßenverkehrsrecht - Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14
    Für die Straßenverkehrsbehörde ist mangels Kenntnis des Täters eine typisierende Sichtweise unvermeidlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1997 - 3 B 22.97 - juris 5).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14
    Nach ständiger Rechtsprechung reicht gemäß § 31a StVZO für eine Fahrtenbuchanordnung aus, dass sich die Verletzung von Verkehrsvorschriften als "verkehrsgefährdend auswirken kann" (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1986 - 7 B 234.85 - NJW 1987, 143 = juris Rn. 3; Urteil des Senats vom 19. Februar 2015 - OVG 1 B 1.13 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14
    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt nicht davon ab, ob dieser zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (so BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 = juris Rn. 9, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14
    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt nicht davon ab, ob dieser zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (so BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 = juris Rn. 9, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14
    Derartige Zweifel setzen voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 2 B 109.13 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 45 = juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 = juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 B 1.13

    Fahrtenbuchanordnung; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21

    Missverständlichkeit von Formulierungen des Anhörungsschreibens im

    Davon abgesehen hat sie - obgleich hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht (keine Belehrungsobliegenheit: vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 3. August 2016 - OVG 1 N 80.14 - juris Rn. 4 f. m.w.N.) - unter Bezugnahme auf § 31a StVZO darauf hingewiesen, dass dem Halter eines Kraftfahrzeuges bei Verkehrsverstößen die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden kann, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers zur Tatzeit nicht oder nicht rechtzeitig möglich war.
  • VG Frankfurt/Oder, 05.09.2019 - 2 L 381/19

    Führung eines Fahrtenbuches

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2016 - OVG 1 N 80.14 - VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2017 - 6 A 183/16 -, Rdnr. 21, juris).
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