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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 1 B 26.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22336
OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 1 B 26.08 (https://dejure.org/2010,22336)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2010 - 1 B 26.08 (https://dejure.org/2010,22336)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2010 - 1 B 26.08 (https://dejure.org/2010,22336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 87f GG, Art 143b Abs 1 GG, Art 143b Abs 2 GG, § 68 Abs 1 S 1 TKG
    Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren für den Betrieb öffentlicher Telefonstellen auf öffentlichem Straßenland; unterschiedliche Gebührenansätze für private Betreiber und die Deutsche Telekom AG

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 87f GG, Art ... 143b Abs 1 GG, Art 143b Abs 2 GG, § 68 Abs 1 S 1 TKG, § 3 Nr 26 TKG, § 78 Abs 2 Nr 4 TKG, § 78 Abs 2 Nr 5 TKG, § 11 Abs 1 StrG BE, § 11 Abs 9 StrG BE, § 1 Abs 1 S 1 SoGebV BE, Anl 1 Tarifst 4.7 SoGebV BE
    Straßen- und Wegerecht; Sondernutzung; Sondernutzungsgebühr; Telefonzellen; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Äquivalenzprinzip; Gleichheitssatz; Telekommunikationsgesetz; Deutsche Telekom AG; Monopol; Wettbewerb; Postreform II; Universaldienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Heranziehung des Betreibers öffentlicher Telefonstellen auf öffentlichem Straßenland im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin zu Sondernutzungsgebühren; Notwendigkeit der Beachtung des Gleichheitssatzes bei der Erhebung von Gebührensätzen; Zulässigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Beachtung des Gleichheitssatzes bei der Erhebung von Gebührensätzen; Zulässigkeit der Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung bei der Gebührenhöhe bei einer Verpflichtung zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit öffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 587
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 1 B 26.08
    Art. 87 f Abs. 2 Satz 1 GG fordert damit die Erbringung von Dienstleistungen der Telekommunikation unter Wettbewerbsbedingungen (vgl. BVerwGE 114, 160, 168 f.).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 1 B 26.08
    Dem Verordnungsgeber verbleibt in diesem gesetzlich vorgegebenen Rahmen zwar ein weiter Spielraum; Grenzen für seine Gestaltungsfreiheit ergeben sich aber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Äquivalenzprinzip (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 29.08 - juris Rn. 13 m. Nachw.).
  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 1 B 26.08
    a) Die Nichtigkeit der Tarifstelle 4.7 GebVerz folgt allerdings nicht schon aus einem Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. insoweit zum Äquivalenzprinzip BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - juris Rn. 38).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 1 B 26.08
    In diesem Rahmen muss der Verordnungsgeber nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und hat sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten (vgl. BVerfGE 60, 150 ; 58, 68 ; 13, 248 ).
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 1 B 26.08
    In diesem Rahmen muss der Verordnungsgeber nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und hat sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten (vgl. BVerfGE 60, 150 ; 58, 68 ; 13, 248 ).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 32.09

    Äquivalenzprinzip; Arbeitgeber; Beitrag; Beitragsbemessungsgrundlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 1 B 26.08
    Er ist einschlägig insbesondere, wenn die Differenzierung nicht bloß an Sachverhalte, sondern an Personen anknüpft oder den Gebrauch von Freiheitsrechten beeinträchtigt (zum Ganzen vgl. BVerwG, Urteil vom 15. September 2010 - 8 C 32.09 - juris Rn. 15 f. mit zahlreichen Nachweisen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11

    Sondernutzungsgebühren; Werbetafeln auf öffentlichem Straßenland; Wertstufe IV;

    In diesem Rahmen muss der Verordnungsgeber nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und hat sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten (vgl. Urteil des Senats vom 3. November 2010 - OVG 1 B 26.08 - juris Rn. 23 m. w. Nachw.).
  • VG Berlin, 23.03.2023 - 1 K 65.18

    Erhebung einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühr: Anbringung einer Werbung

    In diesem Rahmen muss der Verordnungsgeber nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und hat sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten (vgl. Urteil des Senats vom 3. November 2010 - OVG 1 B 26.08 - juris Rn. 23 m. w. Nachw.).
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