Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3, § 5, § 21 KrW-/AbfG, § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 23 AbfG BB, § 24 AbfG BB
Bauschutt; Verkippung in Geländevertiefung im Wald; Grundstück eines Dritten; Anordnung der Entfernung und Entsorgung; Abfalleigenschaft; Ende der Abfalleigenschaft; (keine) Genehmigung durch Nebenbestimmungen zu einer Abbruchgenehmigung; Transport der Abfälle; ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 3, § 5, § 21 KrW-/AbfG, § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 23 AbfG BB, § 24 AbfG BB
Bauschutt; Verkippung in Geländevertiefung im Wald; Grundstück eines Dritten; Anordnung der Entfernung und Entsorgung; Abfalleigenschaft; Ende der Abfalleigenschaft; (keine) Genehmigung durch Nebenbestimmungen zu einer Abbruchgenehmigung; Transport der Abfälle; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung und Entsorgung von Betonbruch bzw. Bauschutt bei Lagerung in einer auf einem Grundstück eines Dritten gelegenen Geländevertiefung im Wald
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfernung und Entsorgung von Betonbruch bzw. Bauschutt bei Lagerung in einer auf einem Grundstück eines Dritten gelegenen Geländevertiefung im Wald
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mit Bauschutttransport beauftragt: Wird Unternehmer dadurch "Abfallbesitzer"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abfalleigenschaft auch bei theoretischer Möglichkeit der Verwertung möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abfalleigenschaft auch bei theoretischer Möglichkeit der Verwertung möglich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mit Bauschutttransport beauftragt: Unternehmer wird "Abfallbesitzer"! (IBR 2014, 505)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 19.11.2010 - 3 K 896.08 Cottbus
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
Wird zitiert von ... (4)
- VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20 In dieser Fiktion des Entledigungswillens liegt sowohl eine Erweiterung als auch zugleich eine Verobjektivierung des subjektiven Abfallbegriffs (Beschlüsse der Kammer vom 22. Januar 2019 - 3 L 698/18 -, und vom 11. Juli 2016 - 3 L 1/16 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - OVG 11 N 3.11 - und Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 -).
- VG Cottbus, 17.06.2021 - 3 K 368/16 Allerdings führt die Verwendung des Abfalls - unabhängig vom Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier, weil abfalltypische Gefahrenlagen aufgrund der Verwertung verursacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 7 C 4.06 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - OVG 11 N 3.11 -).
- VG Cottbus, 09.10.2019 - 3 L 442/19
Inanspruchnahme von Personen auf der Basis des § 23 S. 1 BbgAbfBodG
Eine Inanspruchnahme kommt danach in Fällen in Betracht, in denen sich ein entsorgungspflichtiger Erzeuger oder Besitzer von Abfällen seiner abfallrechtlichen Verpflichtung unerlaubt entledigt, indem er z.B. die Abfälle in rechtswidriger Weise außerhalb einer hierfür zugelassenen Anlage oder Deponie lagert oder ablagert und den Besitz aufgibt, ohne dass neuer Besitz an diesen Sachen begründet wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 12;… vom 30. Oktober 1987 - 7 C 87/86 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2016 - OVG 11 N 3.11 - juris Rn. 11;… Urteil der Kammer vom 18. Juli 2018 - 3 K 1732/14 - juris Rn. 48). - VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19 Für die Beurteilung der Zweckbestimmung ist nach § 3 Abs. 3 S. 2 KrWG die Auffassung des Erzeugers oder Besitzers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 11 N 3.11 -, und Urteil vom 5. Februar 2009 - 11 B 19.08 - Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2019 - 3 L 698/18 - S. 3 f. d. Entscheidungsabdrucks m.w.N.).