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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07   

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https://dejure.org/2007,18045
OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07 (https://dejure.org/2007,18045)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2007 - 4 B 1.07 (https://dejure.org/2007,18045)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2007 - 4 B 1.07 (https://dejure.org/2007,18045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Dienstbezügen nach der Besoldungsordnung A und damit auf eine Stellenzulage; Bestimmung des Kreises der Beamten des Steuerfahndungsdienstes; Anforderungen an die Gewährung einer Stellenzulage im Hinblick auf die Regelung des § 42 Abs. 1 ...

  • Judicialis

    BBesG § 42 Abs. 1; ; AO § 208 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 404; ; BBesO A/B Vorbemerkung Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Steuerfahndungshelfer; Polizeizulage; Beamte des Steuerfahndungsdienstes; summarischer Funktionsbezug; Prägung; Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84

    Anspruch des Vorstehers eines Hauptzollamtes auf Gewährung einer Polizeizulage -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07
    Denn die Gewährung einer Stellenzulage erfordert im Hinblick auf die gesetzliche Regelung des § 42 Abs. 1 BBesG grundsätzlich, dass der Dienstposten des Beamten durch die zulageberechtigende Funktion, hier durch die Zugehörigkeit zu der angeführten Beamtengruppe, geprägt ist (zum Erfordernis der Prägung vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2007 - 2 B 2.07 -, juris Rn. 6; ferner BVerwGE 98, 192, 194; Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 55.02 -, ZBR 2004, 173, zitiert nach juris Rn. 10 f.; Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 9.84 -, ZBR 1985, 197, zitiert nach juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen die typischen zusätzlichen Anforderungen hervorgehoben hat, die mit dem Polizeivollzugsdienst verbunden sind (wie etwa Schusswaffengebrauch, Einsatz von Leben und Gesundheit), können diese Aussagen für den nunmehr erweiterten Kreis der zulageberechtigten Beamten nur noch eingeschränkt Geltung beanspruchen (vgl. BVerwGE 62, 354, 356 f.; Urteil vom 24. Januar 1985, a.a.O., Rn.18; auch OVG Münster, Beschluss vom 1. Juli 1999 - 6 A 5877/98 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07
    Die Bestimmung des zulageberechtigten Personenkreises hat sich zunächst an dem Wortlaut der Vorschrift zu orientieren, dem im Besoldungsrecht gesteigerte Bedeutung für die Auslegung zukommt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 7. April 2005 - 2 C 8.04 -, ZBR 2005, 304, zitiert nach juris, Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 3353/04

    Wegfall der Polizeizulage während der Dauer einer Abordnung als

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07
    Das ursprünglich für die Stellenzulage bestimmende Leitbild des "klassischen" Vollzugsbeamten, der präventiv und repressiv Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten trifft, der also gleichsam "in der ersten Reihe" steht, womöglich eine Schusswaffe führt und vor Ort ad hoc Zwangsmaßnahmen anordnen und durchsetzen muss (vgl. dazu etwa OVG Münster, Urteil vom 11. August 2006 - 1 A 3353/04 - juris Rn. 35 ff.), ist von der täglichen Arbeit der Beamten des Steuerfahndungsdienstes, seien es Fahndungsprüfer oder Fahndungshelfer, einigermaßen weit entfernt.
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 55.02

    Stellenzulage für Beamte in Abschiebehafteinrichtungen; Voraussetzung für die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07
    Denn die Gewährung einer Stellenzulage erfordert im Hinblick auf die gesetzliche Regelung des § 42 Abs. 1 BBesG grundsätzlich, dass der Dienstposten des Beamten durch die zulageberechtigende Funktion, hier durch die Zugehörigkeit zu der angeführten Beamtengruppe, geprägt ist (zum Erfordernis der Prägung vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2007 - 2 B 2.07 -, juris Rn. 6; ferner BVerwGE 98, 192, 194; Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 55.02 -, ZBR 2004, 173, zitiert nach juris Rn. 10 f.; Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 9.84 -, ZBR 1985, 197, zitiert nach juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.1999 - 5 L 144/97

    Keine Polizeizulage für Angehörige Mobiler; Besoldung (Gesetzesvorbehalt);

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07
    Die Beamten des Steuerfahndungsdienstes sind zwar keine Polizeivollzugsbeamten, nehmen aber von der Funktion her nach der pauschalierenden und typisierenden Betrachtung des Gesetzgebers ebenfalls polizeiliche Aufgaben wahr (vgl. VGH München, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 14 B 03.2952 -, IÖD 2007, 165, 167 f.; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juli 1999 - 5 L 144/97 -, juris Rn. 29; OVG Münster, Urteil vom 18. Februar 1998 - 12 A 3898/96 -, juris Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94

    Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07
    Denn die Gewährung einer Stellenzulage erfordert im Hinblick auf die gesetzliche Regelung des § 42 Abs. 1 BBesG grundsätzlich, dass der Dienstposten des Beamten durch die zulageberechtigende Funktion, hier durch die Zugehörigkeit zu der angeführten Beamtengruppe, geprägt ist (zum Erfordernis der Prägung vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2007 - 2 B 2.07 -, juris Rn. 6; ferner BVerwGE 98, 192, 194; Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 55.02 -, ZBR 2004, 173, zitiert nach juris Rn. 10 f.; Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 9.84 -, ZBR 1985, 197, zitiert nach juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - 12 A 3898/96

    Beamtenbesoldung; Zulageberechtigung; Zulage; Zollverwaltungsbeamter;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07
    Die Beamten des Steuerfahndungsdienstes sind zwar keine Polizeivollzugsbeamten, nehmen aber von der Funktion her nach der pauschalierenden und typisierenden Betrachtung des Gesetzgebers ebenfalls polizeiliche Aufgaben wahr (vgl. VGH München, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 14 B 03.2952 -, IÖD 2007, 165, 167 f.; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juli 1999 - 5 L 144/97 -, juris Rn. 29; OVG Münster, Urteil vom 18. Februar 1998 - 12 A 3898/96 -, juris Rn. 4 ff.).
  • VGH Bayern, 11.10.2006 - 14 B 03.2952
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07
    Die Beamten des Steuerfahndungsdienstes sind zwar keine Polizeivollzugsbeamten, nehmen aber von der Funktion her nach der pauschalierenden und typisierenden Betrachtung des Gesetzgebers ebenfalls polizeiliche Aufgaben wahr (vgl. VGH München, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 14 B 03.2952 -, IÖD 2007, 165, 167 f.; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juli 1999 - 5 L 144/97 -, juris Rn. 29; OVG Münster, Urteil vom 18. Februar 1998 - 12 A 3898/96 -, juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1999 - 6 A 5877/98

    Beamtenbesoldung; Stellenzulage; Vorsteher eines Finanzamts

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen die typischen zusätzlichen Anforderungen hervorgehoben hat, die mit dem Polizeivollzugsdienst verbunden sind (wie etwa Schusswaffengebrauch, Einsatz von Leben und Gesundheit), können diese Aussagen für den nunmehr erweiterten Kreis der zulageberechtigten Beamten nur noch eingeschränkt Geltung beanspruchen (vgl. BVerwGE 62, 354, 356 f.; Urteil vom 24. Januar 1985, a.a.O., Rn.18; auch OVG Münster, Beschluss vom 1. Juli 1999 - 6 A 5877/98 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.79

    Erstattung von dienstlichen Fahrtkosten - Voraussetzung für eine Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen die typischen zusätzlichen Anforderungen hervorgehoben hat, die mit dem Polizeivollzugsdienst verbunden sind (wie etwa Schusswaffengebrauch, Einsatz von Leben und Gesundheit), können diese Aussagen für den nunmehr erweiterten Kreis der zulageberechtigten Beamten nur noch eingeschränkt Geltung beanspruchen (vgl. BVerwGE 62, 354, 356 f.; Urteil vom 24. Januar 1985, a.a.O., Rn.18; auch OVG Münster, Beschluss vom 1. Juli 1999 - 6 A 5877/98 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 31.07.2007 - 2 B 2.07

    Vollzugspolizeiliche Prägung eines in der Zollverwaltung übertragenen

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