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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17 (https://dejure.org/2022,15321)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.05.2022 - 10 A 20.17 (https://dejure.org/2022,15321)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 10 A 20.17 (https://dejure.org/2022,15321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 7 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Unzulässigkeit; kein Rechtsschutzbedürfnis / Rechtsschutzinteresse; Festsetzungen vollständig verwirklicht; Windkraft / Windenergie; Windpark; Repowering; Standortkonzept

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 7 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Unzulässigkeit; kein Rechtsschutzbedürfnis / Rechtsschutzinteresse; Festsetzungen vollständig verwirklicht; Windkraft / Windenergie; Windpark; Repowering; Standortkonzept

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17
    Denn nicht der für den Antragsteller nachteilige Bebauungsplan selbst, sondern erst seine im Regelfall zu erwartende Verwirklichung begründet das Rechtsschutzinteresse für die Normenkontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2002 - BVerwG 4 CN 3.01 -, juris Rn. 9).

    Zur Bejahung des Rechtsschutzinteresses genügt es zwar, wenn - im Sinne einer tatsächlichen Prognose - zu erwarten ist, dass die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan mit möglicherweise für den Antragsteller günstigeren Festsetzungen aufstellen wird (BVerwG, Urteil vom 23. April 2002 - BVerwG 4 CN 3.01 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17
    Eine nicht hinreichend konkrete Möglichkeit von Änderungen oder Erweiterungen der vorhandenen Nutzung bzw. der Wiederbeginn einer beendeten oder durch tatsächliche Ereignisse untergegangenen Nutzung genügt aber in der Regel nicht, um aktuell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen die durch unanfechtbare Baugenehmigungen zugelassene und tatsächlich verwirklichte Festsetzung eines Bebauungsplans zu bejahen (BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 -, juris Rn. 21; vgl. auch VGH BW, a.a.O., juris Rn. 21; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Juni 2016 - 12 KN 187/15 -, juris Rn. 36).

    Etwaige Ansprüche des Antragstellers im Zusammenhang mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplans, etwa auf ermessensgerechte Entscheidung der Genehmigungsbehörde über einen Antrag auf Wiederaufgreifen einzelner Verfahren oder auf Rücknahme der unanfechtbar erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, liegen bei Beachtung des Vertrauensschutzes der Betreiber hier derart fern, dass mit dieser Möglichkeit allein ein Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag nicht begründet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 -, juris Rn. 21; hierzu ausführlich: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. September 2021 - 3 K 119/16 -, juris Rn. 37, sowie Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 1 KN 37/08 -, juris Rn. 7 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2022 - 11 S 45.21

    Anordnung der sektoriellen Nachtabschaltung eines Windenergieparks

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17
    Solche nachträglichen Anordnungen wurden u.a. für die Anlagen des Windparks mit der geringsten Entfernung zum Grundstück des Antragstellers - wohl auf dessen Veranlassung - bereits durch das hierfür zuständige Landesamt für Umwelt ausgesprochen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Februar 2022 - OVG 11 S 45/21 -, juris, und - OVG 11 S 43/21 -, nicht veröffentlicht).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2016 - 12 KN 187/15

    Artenschutz; Bebauungsplan; faktisches Vogelschutzgebiet; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17
    Eine nicht hinreichend konkrete Möglichkeit von Änderungen oder Erweiterungen der vorhandenen Nutzung bzw. der Wiederbeginn einer beendeten oder durch tatsächliche Ereignisse untergegangenen Nutzung genügt aber in der Regel nicht, um aktuell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen die durch unanfechtbare Baugenehmigungen zugelassene und tatsächlich verwirklichte Festsetzung eines Bebauungsplans zu bejahen (BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 -, juris Rn. 21; vgl. auch VGH BW, a.a.O., juris Rn. 21; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Juni 2016 - 12 KN 187/15 -, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17
    Das wesentliche Planungsziel des Bebauungsplans ist vorliegend erreicht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 4 CN 5.99 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 5.18

    Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17
    Insofern kommt eine das Rechtsschutzbedürfnis ausschließende Verwirklichung einer angegriffenen Festsetzung aber nur dann in Betracht, wenn die Festsetzung im Baugebiet auch räumlich "vollständig verwirklicht" ist (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2020 - BVerwG 4 CN 5.18 -, juris Rn. 19 m.w.N., und - grundlegend - Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3/86 -, Rn. 21; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Januar 2021 - OVG 10 A 10.13 -, juris Rn. 78 f., und vom 13. April 2016 - OVG 10 A 9.13 -, juris Rn. 30 f., sowie Beschluss vom 25. Januar 2022 - OVG 10 S 17/21 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 1 KN 37/08

    Rechtschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17
    Etwaige Ansprüche des Antragstellers im Zusammenhang mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplans, etwa auf ermessensgerechte Entscheidung der Genehmigungsbehörde über einen Antrag auf Wiederaufgreifen einzelner Verfahren oder auf Rücknahme der unanfechtbar erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, liegen bei Beachtung des Vertrauensschutzes der Betreiber hier derart fern, dass mit dieser Möglichkeit allein ein Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag nicht begründet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 -, juris Rn. 21; hierzu ausführlich: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. September 2021 - 3 K 119/16 -, juris Rn. 37, sowie Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 1 KN 37/08 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 29.01.2019 - 4 BN 15.18

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollständigen Verwirklichung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17
    Vor diesem Hintergrund kann es zur Wahrung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Normenkontrollantrag erforderlich sein, im Wege des verwaltungsprozessualen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen vorzugehen, die - bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag - zur vollständigen oder nahezu vollständigen Umsetzung des angefochtenen Bebauungsplans führen können (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - BVerwG 4 BN 15.18 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 8 S 1148/16

    Normenkontrollantrag nach Verwirklichung des Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17
    Dieses Argument verfängt nicht nur deshalb nicht, weil es sich hierbei um eine - insgesamt betrachtet - nur unerhebliche Unterausnutzung des Bebauungsplans handelt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 8 S 1148/16 -, Ls. 2 und juris Rn. 20), wobei nach dem Sachverständnis des Senats eine "Aufstockung" bestehender Windenergieanlagen auf die maximal zulässige Höhe, soweit noch nicht erreicht, technisch nicht in Betracht kommt, also eine Neuerrichtung erfolgen müsste.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 3 K 119/16

    Normenkontrolle nach vollständiger Verwirklichung des Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17
    Etwaige Ansprüche des Antragstellers im Zusammenhang mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplans, etwa auf ermessensgerechte Entscheidung der Genehmigungsbehörde über einen Antrag auf Wiederaufgreifen einzelner Verfahren oder auf Rücknahme der unanfechtbar erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, liegen bei Beachtung des Vertrauensschutzes der Betreiber hier derart fern, dass mit dieser Möglichkeit allein ein Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag nicht begründet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 -, juris Rn. 21; hierzu ausführlich: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. September 2021 - 3 K 119/16 -, juris Rn. 37, sowie Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 1 KN 37/08 -, juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - 10 A 10.13

    Normenkontrollverfahren gegen einen fehlerhaft bekannt gemachten sowie

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - 10 A 20.19

    Wirksamkeit des Regionalplans Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage;

  • VGH Bayern, 01.06.2015 - 2 N 13.2220

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen

  • BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 10 S 17.21

    Antrag auf Außervollzugsetzung einer Verordnung über die Festsetzung eines

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