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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 4 S 26.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 4 S 26.18 (https://dejure.org/2018,19791)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2018 - 4 S 26.18 (https://dejure.org/2018,19791)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 4 S 26.18 (https://dejure.org/2018,19791)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 80 Verf BB, Art 80 GG, § 133 BG BB, § 109a BG BB, § 18 Abs 1 Nr 2 PolLbV BB 2006
    Festlegung von Altersgrenzen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Polizeivollzugsbeamte

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 80 Verf BB, Art 80 GG, § 133 BG BB, § 109a BG BB, § 18 Abs 1 Nr 2 PolLbV BB
    Einstellungshöchstalter; Altersgrenze; Rechtsverordnung; Ermächtigungsgrundlage; Lebensalter als Eignungsmerkmal; Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Versorgungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 4 S 26.18
    Soweit der Antragsgegner hiergegen sinngemäß vorbringt, die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - juris) im Zusammenhang mit dem Höchstalter für eine Einstellung in den öffentlichen Dienst für Lehrerlaufbahnen aufgestellten und vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Grundsätze seien nicht ohne weiteres auf Polizeivollzugsbeamte zu übertragen, so führen die diesbezüglichen Einwendungen nicht zu einem Erfolg des Rechtsbehelfs.

    Selbst wenn mit dem Antragsgegner anzunehmen wäre, für bestimmte Einsatzberufe, insbesondere für den Polizeivollzugsdienst sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. April 2015, a.a.O., Rn. 68) unter bestimmten Umständen für die Festlegung von Altersgrenzen eine gesetzliche Grundlage bzw. gesetzliche Verordnungsermächtigung im Sinne von Art. 80 LVerf bzw. Art. 80 GG nicht erforderlich (vgl. zur Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte: OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 2 B 80/17 - juris; für Berufssoldaten: OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2012 - 1 A 584/10 - juris), so verhilft dies der Beschwerde nicht zum Erfolg.

  • VGH Hessen, 16.11.2017 - 5 B 1990/17

    Erschließungsbeitrag

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 4 S 26.18
    Ob das Oberverwaltungsgericht entgegen § 146 Abs. 4 Sätze 1, 3 und 6 VwGO, wonach es grundsätzlich nur die fristgerecht dargelegten Gründe prüft, ausnahmsweise nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist aufgrund einer Veränderung der Sach- und Rechtslage entstandene Gründe, wenn deren Vorliegen etwa bei Rechtsänderungen offensichtlich ist, seiner Entscheidung zugrunde legen darf (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 16. November 2017 - 5 B 1990/17 - Juris Rn. 2; OVG Bautzen, Beschluss vom 29. März 2007 - 5 BS 295/06 - juris Rn. 15; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Januar 2006 - 6 S 1860/05 - juris Rn. 3 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, § 146 Rn. 43; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 110 ff. jeweils m.w.N.), braucht nicht entschieden zu werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 6 A 916/16

    Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 4 S 26.18
    Die Beschwerde zeigt aber nicht ansatzweise auf, dass die Altersgrenzen der LVPol für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst nicht der Einschränkung des Leistungsgrundsatzes aufgrund eignungsfremder Belange, sondern lediglich der Ausformung bzw. generalisierenden Konkretisierung eines Eignungsmerkmals dienen (vgl. zur Konkretisierung der Mindestkörpergröße im Erlasswege: OVG Münster, Urteil vom 21. September 2017 - 6 A 916/16 - juris Rn. 66), weil ab diesem Lebensalter (hier: 32 Jahre) typischerweise nicht mehr davon auszugehen sei, dass der Beamte den Anforderungen des Amtes genügen werde.
  • OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 80/17

    Beamter, Laufbahngruppe, Aufstieg, Zulassung, Wesentlichkeitstheorie

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 4 S 26.18
    Selbst wenn mit dem Antragsgegner anzunehmen wäre, für bestimmte Einsatzberufe, insbesondere für den Polizeivollzugsdienst sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. April 2015, a.a.O., Rn. 68) unter bestimmten Umständen für die Festlegung von Altersgrenzen eine gesetzliche Grundlage bzw. gesetzliche Verordnungsermächtigung im Sinne von Art. 80 LVerf bzw. Art. 80 GG nicht erforderlich (vgl. zur Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte: OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 2 B 80/17 - juris; für Berufssoldaten: OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2012 - 1 A 584/10 - juris), so verhilft dies der Beschwerde nicht zum Erfolg.
  • OVG Sachsen, 29.03.2007 - 5 BS 295/06

    Vorläufiger Rechsschutz; Eilverfahren; Prüfung; dargelegte Gründe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 4 S 26.18
    Ob das Oberverwaltungsgericht entgegen § 146 Abs. 4 Sätze 1, 3 und 6 VwGO, wonach es grundsätzlich nur die fristgerecht dargelegten Gründe prüft, ausnahmsweise nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist aufgrund einer Veränderung der Sach- und Rechtslage entstandene Gründe, wenn deren Vorliegen etwa bei Rechtsänderungen offensichtlich ist, seiner Entscheidung zugrunde legen darf (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 16. November 2017 - 5 B 1990/17 - Juris Rn. 2; OVG Bautzen, Beschluss vom 29. März 2007 - 5 BS 295/06 - juris Rn. 15; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Januar 2006 - 6 S 1860/05 - juris Rn. 3 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, § 146 Rn. 43; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 110 ff. jeweils m.w.N.), braucht nicht entschieden zu werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - 1 A 584/10

    Geltung der zur Festlegung einer Einstellungsaltersgrenze und diesbezüglicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 4 S 26.18
    Selbst wenn mit dem Antragsgegner anzunehmen wäre, für bestimmte Einsatzberufe, insbesondere für den Polizeivollzugsdienst sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. April 2015, a.a.O., Rn. 68) unter bestimmten Umständen für die Festlegung von Altersgrenzen eine gesetzliche Grundlage bzw. gesetzliche Verordnungsermächtigung im Sinne von Art. 80 LVerf bzw. Art. 80 GG nicht erforderlich (vgl. zur Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte: OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 2 B 80/17 - juris; für Berufssoldaten: OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2012 - 1 A 584/10 - juris), so verhilft dies der Beschwerde nicht zum Erfolg.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05

    Gewerbeuntersagung; Sofortvollzug; Vollzugsinteresse; Prüfungsbefugnis des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 4 S 26.18
    Ob das Oberverwaltungsgericht entgegen § 146 Abs. 4 Sätze 1, 3 und 6 VwGO, wonach es grundsätzlich nur die fristgerecht dargelegten Gründe prüft, ausnahmsweise nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist aufgrund einer Veränderung der Sach- und Rechtslage entstandene Gründe, wenn deren Vorliegen etwa bei Rechtsänderungen offensichtlich ist, seiner Entscheidung zugrunde legen darf (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 16. November 2017 - 5 B 1990/17 - Juris Rn. 2; OVG Bautzen, Beschluss vom 29. März 2007 - 5 BS 295/06 - juris Rn. 15; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Januar 2006 - 6 S 1860/05 - juris Rn. 3 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, § 146 Rn. 43; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 110 ff. jeweils m.w.N.), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 4 S 26.18
    In diesen Fällen betrifft das Alter die physischen Fähigkeiten des Beamten und dient als Indikator für dessen Tauglichkeit zu amtsangemessenen, funktionsgerechten Leistungen (vgl. BVerfG, a.a.O., juris Rn. 68, 76; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 18.07 - juris Rn. 9).
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