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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17 (https://dejure.org/2021,20085)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2021 - 11 N 103.17 (https://dejure.org/2021,20085)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2021 - 11 N 103.17 (https://dejure.org/2021,20085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Fernwärmenetz im Land Berlin bleibt bei Vattenfall 25/21

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Fernwärmenetz im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 18.10.2011 - KVR 9/11

    Niederbarnimer Wasserverband

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2011 - KVR 9/11 - juris, Rn. 11, habe die Frage aufgeworfen, ob der Grundsatz, dass öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen dem Kartellrecht entzogen seien, auch dann Geltung beanspruche, wenn die öffentlich-rechtliche und die privatrechtliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehung weitgehend austauschbar sei.

    In seinem Beschluss vom 18. Oktober 2011 - KVR 9/11 - juris, Rn. 11, habe der Bundesgerichtshof die Frage aufgeworfen, ob der Grundsatz, dass öffentlich-rechtlich organisierte Leistungsbeziehungen dem Kartellrecht entzogen seien, auch dann gelten könne, wenn die öffentlich-rechtliche und die privatrechtliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehung - wie hier der Fall - weitgehend austauschbar seien.

  • EuGH, 15.10.2009 - C-196/08

    Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17
    Der EuGH habe im Urteil vom 15. Oktober 2009 - C-196/08-Acoset - juris, Rn. 46 ff., zur öffentlichen Dienstleistungskonzession aus den Grundfreiheiten des AEUV die Gebote zur Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz und zu einem angemessenen Grad von Öffentlichkeit/Zugang zu Informationen abgeleitet.

    Soweit der Kläger vorbringt, das angegriffene Urteil habe die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 15. Oktober 2009 - C-196/08 - juris, Rn. 46 ff. und deren Bedeutung für die hiesige Rechtssache verkannt, legt er schon nicht substantiiert dar, inwiefern die von ihm nur benannten Rn. 122 bis 130 des Urteils, wonach die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen vom sog. unionsrechtlichen Transparenzgebot nicht erfasst werde (juris, Rn. 124) und auch sonstige unionsrechtliche Regelungen keine Grundlage für den vorliegend geltend gemachten Übereignungsanspruch darstellten (juris, Rn. 130), zu beanstanden seien.

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris, Rn. 32) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - juris).

    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris, Rn. 33; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261/97 - juris).

  • BGH, 07.07.1992 - KZR 2/91

    "Freistellungsende"; Aufrechterhaltung eines Wegerechts nach Ende der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17
    Kartellrechtlich stelle sich die Frage, ob die Tatsache der weitgehenden Austauschbarkeit der Leistungsbeziehung hier nicht eine Ergebnisgleichheit mit der kartellrechtlichen "Freistellungsende"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 7. Juli 1992 - KZR 2/91 - juris, Rn. 23, zur Folge habe müsse, wonach mit dem Eingreifen von § 1 GWB die Monopolstellung der Energieversorgungsanlagen insofern entfallen solle, dass wenigstens ein Wettbewerb um geschlossene Versorgungsgebiete möglich würde und folglich alle vertraglichen Bestimmungen, einschließlich einfacher Wegerechte, die der Erreichung dieses Ziels entgegenstünden, ab 1. Januar 1995 gemäß § 1 GWB unwirksam seien.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2009 - 14 A 2816/07

    Erfüllung der Anforderungen an eine Berufungszulassungsbegründung allein durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17
    Die bloße Länge eines Urteils begründet solche Schwierigkeiten nicht (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2009 - 14 A 2816/07 - juris, Rn. 3-8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 2020 - 11 S 2038/19 - juris, Rn. 36-40), zumal die Länge des Urteils hier auch darauf beruht, dass der Kläger mehrere Anspruchsgrundlagen geltend gemacht hat und das Verwaltungsgericht diese wegen der Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG einzeln abarbeiten musste, wobei es seine Begründung jeweils - ohne, dass dies zwingend notwendig gewesen wäre - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt hat.
  • OLG Frankfurt, 11.02.1997 - 11 U (Kart) 38/96

    Höhe der Kosten für die Netzübernahme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17
    Der vom Kläger hiergegen - unter Ziffer III.3.a) des Begründungsschriftsatzes - allein geltend gemachte Einwand, auf eine wie auch immer geartete Entfernungsabsicht komme es für die Anwendbarkeit dieser Anspruchsgrundlage ausweislich des Urteils des OLG Frankfurt a.M. vom 11. Februar 1997 - 11 U (Kart) 38/96 - nicht an, erschüttert die erstinstanzliche Entscheidung nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2020 - 11 S 2038/19

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17
    Die bloße Länge eines Urteils begründet solche Schwierigkeiten nicht (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2009 - 14 A 2816/07 - juris, Rn. 3-8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 2020 - 11 S 2038/19 - juris, Rn. 36-40), zumal die Länge des Urteils hier auch darauf beruht, dass der Kläger mehrere Anspruchsgrundlagen geltend gemacht hat und das Verwaltungsgericht diese wegen der Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG einzeln abarbeiten musste, wobei es seine Begründung jeweils - ohne, dass dies zwingend notwendig gewesen wäre - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt hat.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17
    In dem vom Kläger weiter zitierten Nichtannahmebeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - juris, Rn. 17, hat das Bundesverfassungsgericht überdies entschieden, dass - soweit sich eine tatsächliche bzw. rechtliche Schwierigkeit schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergebe - der Antragsteller seiner Darlegungspflicht regelmäßig (nur) mit erläuternden Hinweisen auf die entsprechend einschlägigen Passagen des Urteils genüge.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 10 N 21.14

    Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im faktischen Mischgebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17
    Hierfür genügt die allgemeine Behauptung einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit nicht, vielmehr bedarf es einer konkreten Bezeichnung entscheidungserheblicher Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und des Aufzeigens, worin diese besondere Schwierigkeit besteht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2017 - 10 N 21.14 - Rn. 16, juris).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17
    Auch der Verweis des Klägers auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 - 6 C 28/03 - juris, Rn. 14 ff., das überdies nicht § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, sondern § 130a VwGO betrifft, ist insofern unbehelflich und verkennt, dass nicht der Umfang, sondern die tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit für die Annahme der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO "besonders", mithin überdurchschnittlich sein muss.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

  • BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 11.94

    Sozialversicherungseinrichtungen - SBZ - DDR - Freiwillige Beiträge

  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

  • BVerwG, 15.07.2015 - 9 BN 1.15

    Gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung; Geschäftsverteilungsplan;

  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

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