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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20 (https://dejure.org/2020,35019)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2020 - 4 S 41.20 (https://dejure.org/2020,35019)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2020 - 4 S 41.20 (https://dejure.org/2020,35019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 74 BBG 2009, § 77 Abs 1 S 1 BBG 2009
    Entfernung eines Polizeikommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis wegen einer einzigen Äußerung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 23 Abs 4 BeamtStG
    Polizeikommissaranwärter; Vorbereitungsdienst; einziger expliziter Vorfall im Dienst; Entlassung; Zweifel an Verfassungstreue; Zweifel an charakterlicher Eignung; Beurteilungsspielraum; Beurteilungsfehler; Gelegenheit zur Nachreifung; Einstellung des Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entlassung eines Polizeianwärters nach Vorfall bei Funkverkehrsübung bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Nazi-Buchstabier-Alphabet - oder: die charakterliche Eignung eines Polizeikommissaranwärters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beurteilungsspielraum: Entlassung eines Polizeianwärters war rechtmäßig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entlassung eines Polizeianwärters nach Vorfall bei Funkverkehrsübung bestätigt ...

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Polizeianwärter durfte trotz Nazi-Sprüchen nicht gekündigt werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Polizeianwärters nach Vorfall bei Funkverkehrsübung bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Funkübung nicht Begriffen aus der NS-Zeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20
    Ein Beamter darf auch nicht charakterlich ungeeignet sein (§ 9 BeamtStG; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 26).

    In dem einen wie dem anderen Fall können begründete Zweifel ausreichen, um einen Beamten auf Widerruf bereits während des Vorbereitungsdienstes zu entlassen (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 21; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 10; Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 6 Rn. 51; von Roetteken in: von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand Juni 2020, § 23 Rn. 780).

    Bereits ein einmaliges Fehlverhalten kann Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Beamten begründen, wenn es dessen charakterliche Mängel hinreichend deutlich zu Tage treten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 10).

    Dem Dienstherrn steht in Bezug auf beide Entlassungsaspekte ein Beurteilungsspielraum zu, der von der Gerichtsbarkeit nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 17; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 12; OVG Münster, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 - juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 5 ME 141/20 - juris Rn. 27; Masuch, DÖV 2018, 697 ).

    Mit seinem Verlangen nach weiterer Sachverhaltsaufklärung lässt es außer Acht, dass der Dienstherr bei einem einmaligen schwerwiegenden Vorfall im Dienst seine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten auf den Vorfall ausrichten darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 10).

    Hat sich gravierendes Fehlverhalten nicht im privaten Bereich ereignet, sondern im Dienst, darf der Dienstherr ohne Weiteres annehmen, dem Charaktermangel komme im Rahmen der dienstlichen Aufgabenerfüllung Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 4 S 16.19

    Anspruch auf Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20
    Erweisen sich die mit der Beschwerde dargelegten Gründe als berechtigt, setzt eine Stattgabe durch das Oberverwaltungsgericht voraus, dass sich die angefochtene Entscheidung nicht aus anderen Gründen als richtig erweist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 - juris Rn. 1 m.w.N.).

    Die mit der Soll-Vorschrift bestehende Einschränkung gilt auch im Polizeivollzugsdienst (Senatsbeschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 - juris Rn. 3).

    Kann mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes allerdings nicht mehr gerechnet werden, weil dem Beamten auf Widerruf die Eignung fehlt, ist es mit Sinn und Zweck des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG vereinbar, den Beamten auf Widerruf zu entlassen (so BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 - juris Rn. 7).

    Die Eignung für den Brandenburger Polizeivollzugsdienst bestimmt sich ohne Abstriche nach den beamtenrechtlichen Regelungen (Senatsbeschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20
    Kann mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes allerdings nicht mehr gerechnet werden, weil dem Beamten auf Widerruf die Eignung fehlt, ist es mit Sinn und Zweck des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG vereinbar, den Beamten auf Widerruf zu entlassen (so BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 - juris Rn. 7).

    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient der Ausbildung - die hier nicht mehr erfolgreich sein kann - und nicht der Unterhaltssicherung (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2020 - 6 B 1062/20

    Beamter auf Widerruf Kommissaranwärter Entlassung charakterliche Eignung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20
    Dem Dienstherrn steht in Bezug auf beide Entlassungsaspekte ein Beurteilungsspielraum zu, der von der Gerichtsbarkeit nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 17; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 12; OVG Münster, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 - juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 5 ME 141/20 - juris Rn. 27; Masuch, DÖV 2018, 697 ).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20
    In dem einen wie dem anderen Fall können begründete Zweifel ausreichen, um einen Beamten auf Widerruf bereits während des Vorbereitungsdienstes zu entlassen (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 21; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 10; Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 6 Rn. 51; von Roetteken in: von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand Juni 2020, § 23 Rn. 780).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20
    Dem Dienstherrn steht in Bezug auf beide Entlassungsaspekte ein Beurteilungsspielraum zu, der von der Gerichtsbarkeit nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 17; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 12; OVG Münster, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 - juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 5 ME 141/20 - juris Rn. 27; Masuch, DÖV 2018, 697 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2015 - 5 S 36.14

    "Leavitt Bulldog" Hündin; Kreuzung mit einem 1/6 Anteil eines "American Pitbull

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20
    Das ist aus der Formulierung des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu schließen, wonach die Gründe darzulegen sind, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2015 - OVG 5 S 36.14 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2020 - 5 ME 141/20

    Charakterliche Eignung; persönliche Eignung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20
    Dem Dienstherrn steht in Bezug auf beide Entlassungsaspekte ein Beurteilungsspielraum zu, der von der Gerichtsbarkeit nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 17; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 12; OVG Münster, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 - juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 5 ME 141/20 - juris Rn. 27; Masuch, DÖV 2018, 697 ).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20
    Eine Entlassung kommt auch dann in Betracht, wenn die inneren Tatsachen unbeabsichtigt, beiläufig oder nur gegenüber Gleichgesinnten zu Tage treten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - 6 B 2055/20

    Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 17, und vom 13. Juli 2017 - 8 B 5/17 -, juris Rn. 9, sowie Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 = juris Rn. 34; OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 2020 - 6 B 827/20 -, juris Rn. 15, und vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2020 - OVG 4 S 41/20 -, juris Rn. 7.
  • VG Berlin, 10.05.2021 - 5 L 88.21

    Holocaust im Gruppenchat verharmlost: Polizeianwärter muss gehen

    Kann mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes allerdings nicht mehr gerechnet werden, weil dem Beamten auf Widerruf die Eignung fehlt, ist es mit Sinn und Zweck des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG vereinbar, den Beamten auf Widerruf zu entlassen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2020 - 4 S 41/20 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Auch ein einmaliges Vergehen kann insofern ausreichen, wenn es charakterliche Mängel hinreichend deutlich zu Tage treten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17/16 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2020 - 4 S 41/20 -, juris Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - 6 B 1951/20

    Entlassung eines Kommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf durch

    vgl. BVerwG; Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 = juris Rn. 20 f.; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Dezember 2020 - 8 B 827/20 -, juris Rn. 13, und vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 -, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2020 - OVG 4 S 41/20 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 5 m. w. N.

    Die Einschätzung des Antragsgegners, es seien Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers für den Polizeivollzugsdienst gegeben, unterliegt unter Berücksichtigung des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 17; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Dezember 2020 - 6 B 827/20 -, a. a. O. Rn. 15, vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 -, a. a. O. Rn. 7, und vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 -, juris Rn. 5.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2020 - OVG 4 S 41/20 -, a. a. O. Rn. 7, keinen rechtlichen Bedenken.

  • VG Koblenz, 12.09.2023 - 2 K 354/23

    Entlassung eines Polizeimeisteranwärters rechtmäßig

    Auch aus einem einmaligen Fehlverhalten können Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten abgeleitet werden, sofern durch dieses einmalige Verhalten die charakterlichen Mängel bereits hinreichend deutlich zu Tage treten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2020 - 4 S 41/20 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, a.a.O., juris Rn. 34).
  • VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    - OVG 4 S 41/20 -, juris Rn. 20).Dies eröffnet ihm zugleich die Möglichkeit einer beruflichen Neuorientierung.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2022 - 4 S 2968/21

    Entlassung eines Lehramtsanwärters wegen fehlender Verantwortbarkeit der

    Schließlich ist zu beachten, dass es der Fürsorgepflicht widerspricht, den Beamten unangemessen lange - länger als für eine sorgfältige Abwägung aller Umstände erforderlich - in Ungewissheit über sein beamtenrechtliches Schicksal zu lassen; ihm muss deshalb frühzeitig eine erforderliche Umstellung ermöglicht werden (vgl. zu Beamten auf Probe BVerwG, Urteil vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, Juris Rn. 22, wonach dann, wenn die mangelnde Bewährung schon vor Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit unumstößlich feststeht, also auch während der restlichen Probezeit nicht mehr behoben werden kann, die Entlassung schon zu diesem Zeitpunkt auszusprechen ist; vgl. zu Beamten auf Widerruf etwa OVG B.-B., Beschluss vom 05.11.2020 - 4 S 41/20 -, Juris Rn. 4.).
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