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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20 (https://dejure.org/2021,47985)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2021 - 12 N 11.20 (https://dejure.org/2021,47985)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2021 - 12 N 11.20 (https://dejure.org/2021,47985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lda.brandenburg.de PDF

    Strafverfolgung, Begriffsbestimmung, Prozessuales, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Ablehnungsbegründung

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Begriffsbestimmung - Prozessuales - Ablehnungsbegründung - Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Strafverfolgung, Begriffsbestimmung, Prozessuales, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Ablehnungsbegründung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 26.04.2021 - 10 C 2.20

    Zugang zu Unterlagen über CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20
    1 UIG gewährleistet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2021 - 10 C 2.20 - juris Rn. 19).

    Hierfür muss die prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen im Fall des Bekanntwerdens der Information nachvollziehbar und plausibel dargelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2021, a.a.O. Rn. 23).

    Soweit die Beigeladene geltend macht, bei diesen Informationen handele es sich nicht um Informationen über Emissionen bzw. nicht um Informationen über Art und Menge von tatsächlich in die Luft freigesetzten Abgasen der betroffenen Fahrzeuge, welche für die Öffentlichkeit "unmittelbar spürbar" seien, geht dies an den vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. April 2021, a.a.O. Rn. 27 ff.) und des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteile vom 23. November 2016 - C 442/14 - juris und C-673/13 P- juris) vorbei.

    stellt sich aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht und ist im Übrigen als geklärt anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2021, a.a.O. Rn. 19).

    Soweit die Beigeladene zudem pauschal geltend macht, es bestünden grundsätzlich klärungsbedürftige Fragen, die sie im Verfahren auf Zulassung der Revision im Rechtsstreit OVG 12 B 13.18 gestellt habe und über die nicht rechtskräftig entschieden worden sei, ist darauf hinzuweisen, dass die Revision durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2021 (a.a.O.) zurückgewiesen worden ist.

    Für die beantragte Aussetzung des Verfahrens mit Blick auf die erwartete Entscheidung im Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts zum Aktenzeichen BVerwG 10 C 2.20 besteht keine Veranlassung mehr, nachdem das dortige Verfahren mit Urteil vom 26. April 2021 beendet worden ist.

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20
    Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Information überwiegt nur, wenn mit dem Antrag ein Interesse verfolgt wird, das über das allgemeine Interesse hinausgeht, das bereits jeden Antrag rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 - juris Rn. 62).

    Vielmehr kann die Bedeutung der Information im Einzelfall mit Blick auf den Nutzen ihrer Bekanntgabe für den Umweltschutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O. Rn. 63) auch in solchen Konstellationen ein besonderes öffentliches Interesse begründen.

    Dies gilt erst recht, da in der Rechtsprechung auch geklärt ist, dass für die Entscheidung, ob ein überwiegendes Informationsinteresse besteht, eine Abwägung im Einzelfall erforderlich ist, bei der der besondere Nutzen der Bekanntgabe für den Umweltschutz einzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2019 - 7 C 1.18 - juris Rn. 46 f. und vom 24. September 2009, a.a.O. Rn. 63; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 10 S 2043/14 - juris Rn. 15).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 12 B 13.18

    Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an Deutsche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20
    Entsprechend der bereits zitierten Rechtsprechung (ferner Urteil des Senats vom 29. März 2019 - OVG 12 B 13.18 - juris Rn. 65 f.) fallen unter den Begriff der Umweltinformationen über Emissionen auch Daten, die Laboruntersuchungen entnommen werden, wenn diese zum Ziel haben, die tatsächlichen und vorhersehbaren Emissionen des fraglichen Produkts in die Umwelt unter realen Bedingungen zu beurteilen oder die Auswirkungen dieser Emissionen zu analysieren.

    Es hat zutreffend (vgl. Urteil des Senats vom 29. März 2019, a.a.O. Rn. 68 ff) an den Umstand der Manipulation der Abgastests der betroffenen Fahrzeuge, das daraus resultierende außerordentliche Aufklärungsinteresse der Beklagten und das weit darüber hinausreichende öffentliche Interesse an einer Aufklärung angeknüpft.

    Soweit die Beigeladene zudem pauschal geltend macht, es bestünden grundsätzlich klärungsbedürftige Fragen, die sie im Verfahren auf Zulassung der Revision im Rechtsstreit OVG 12 B 13.18 gestellt habe und über die nicht rechtskräftig entschieden worden sei, ist darauf hinzuweisen, dass die Revision durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2021 (a.a.O.) zurückgewiesen worden ist.

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20
    Wer einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen stellt, wird unabhängig von seinem privaten Informationsinteresse auch als Sachwalter der Allgemeinheit tätig; seinem Interesse an der Verfolgung des Anspruchs im Prozess entspricht ein gleichgerichtetes öffentliches Interesse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 - juris Rn. 24).

    Da § 9 Abs. 1 Satz 1 UIG auf das überwiegende öffentliche Interesse abstellt und das Bundesverwaltungsgericht klargestellt hat, dass derjenige, der einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen stelle, unabhängig von seinem privaten Informationsinteresse auch als Sachwalter der Allgemeinheit tätig werde und seinem Interesse an der Verfolgung des Anspruchs im Prozess ein gleichgerichtetes öffentliches Interesse entspreche (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2008, a.a.O. juris Rn. 24), ist im Übrigen auf der Grundlage der Zulassungsbegründung nicht ersichtlich, inwiefern ein Klärungsbedarf für die aufgeworfene Frage gegeben sein soll.

  • EuGH, 23.11.2016 - C-673/13

    Kommission / Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20
    Soweit die Beigeladene geltend macht, bei diesen Informationen handele es sich nicht um Informationen über Emissionen bzw. nicht um Informationen über Art und Menge von tatsächlich in die Luft freigesetzten Abgasen der betroffenen Fahrzeuge, welche für die Öffentlichkeit "unmittelbar spürbar" seien, geht dies an den vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. April 2021, a.a.O. Rn. 27 ff.) und des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteile vom 23. November 2016 - C 442/14 - juris und C-673/13 P- juris) vorbei.

    Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass gerade vor dem Hintergrund der Möglichkeit der Manipulation von Abgaswerten Informationen über die Funktionsweise der Abgasreinigung der Öffentlichkeit die Nachprüfung ermöglichen, ob Emissionen von der zuständigen Behörde zutreffend bewertet worden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 23. November 2016 - C-673/13 P -, a.a.O. Rn. 80) und es auch insoweit gerechtfertigt ist, sie unter den Begriff der Umweltinformationen über Emissionen zu fassen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - 12 B 30.18

    Zugang zu Informationen des Bundesverkehrsministeriums im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20
    Dies war nicht deshalb entbehrlich, weil das Schreiben vom 15. Dezember 2017 Bestandteil der Akten des Oberverwaltungsgerichts in dem Verfahren zu OVG 12 B 30.18 sein soll.

    Der bloße Hinweis der Beklagten, dass der Senat im Verfahren OVG 12 B 30.18 auf Grund eines Inhaltsverzeichnisses streitgegenständliche Unterlagen angefordert habe, rechtfertigt danach nicht die Annahme, es habe sich dem Verwaltungsgericht vorliegend die Anforderung von Akten aufdrängen müssen.

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20
    3 IFG (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - juris Rn. 18 ff.) dem zuständigen Organ der Rechtspflege vorbehalten sei, zu entscheiden, ob eine Gefährdung des Untersuchungszwecks in einem anhängigen Zwischenverfahren in Kauf genommen werden könne.

    Im Übrigen wird dem Interesse betroffener Dritter im gerichtlichen Verfahren dadurch Rechnung getragen, dass eine abschließende Entscheidung mit belastender Drittwirkung mangels Spruchreife ausscheidet, folglich nur ein Bescheidungsausspruch in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 20.17

    Zugang zu Unterlagen über Uwe Mundlos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20
    Die Beklagte zitiert aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2019 (7 C 20.17 - juris Rn. 38) und aus den Entscheidungsgründen der angefochtenen Entscheidung (S. 9 UA), ohne jeweils abstrakte Rechtssätze herauszuarbeiten.
  • BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09

    Beiladung, notwendige Beiladung, Beklagter, Beschwer.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20
    Wer wie die Beklagte ordnungsgemäß am Verfahren beteiligt war, wird durch die unterbliebe Beiladung eines anderen nicht in eigenen Rechten berührt und kann sich daher auch nicht mit Erfolg auf einen Verfahrensmangel berufen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. September 2009 - 8 B 75.09 - juris Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 88.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als Verfahrensfehler

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20
    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) hat den Charakter eines Verfahrensfehlers, wenn das Tatsachengericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen Denkgesetze verstoßen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2011 - 8 B 88.10 - juris Rn. 8; Beschluss vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - juris Rn. 8 je m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 1.18

    Antragsunterlagen; Erstveröffentlichungsrecht; Gutachten; Immissionsschutzrecht;

  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

  • BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06

    Zu den Anforderungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör an die Beurteilung des

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14

    Zugang zu Umweltinformationen - Geheimhaltungsinteresse

  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16

    Übersiedlungswillen bei Aufnahmeverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 12 B 14.16

    Information über Vorgänge innerhalb einer Anlage als Umweltinformationen über

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2009 - 12 N 5.09

    Zulassung einer Berufung: Anforderungen an die Einbeziehung eines Schriftsatzes

  • EuGH, 23.11.2016 - C-442/14

    Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting

  • OVG Sachsen, 21.02.2011 - 1 A 371/09

    Darlegungsgebot, Prüfungsumfang

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