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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 3 N 210.12   

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https://dejure.org/2012,91067
OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 3 N 210.12 (https://dejure.org/2012,91067)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2012 - 3 N 210.12 (https://dejure.org/2012,91067)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 3 N 210.12 (https://dejure.org/2012,91067)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 42.12

    Restitution bei Miterbengemeinschaft

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 3 N 210.12
    Das hat gemäß § 173 VwGO i.V.m. §§ 512, 557 Abs. 2 ZPO grundsätzlich auch zur Folge, dass das Rechtsmittelgericht an dieser Entscheidung gebunden ist und entsprechende Rügen einer inhaltlichen Überprüfung entzogen sind (BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 8 B 42.12 - juris, Rn. 3; OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - OVG 2 N 111.10 - juris, Rn. 4).

    der Übertragungsgründe des § 6 Abs. 1 VwGO überschritten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2012, a.a.O.), kann dahinstehen, denn hierfür ist nichts ersichtlich.

  • BVerfG, 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung einer Petition

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 3 N 210.12
    Dementsprechend muss ein Petitionsbescheid Angaben über die Stelle, die sachlich entschieden hat, so- wie Angaben über die Art der Erledigung enthalten; eine sachliche Begründungspflicht lässt sich jedoch aus Art. 17 GG weder allein noch in Verbindung mit dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes herleiten (s. nur BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, juris, Rn. 16 ff.).
  • BVerfG, 19.05.1988 - 1 BvR 644/88

    Verfassungsbeschwerde gegen Petitionsentscheidung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 3 N 210.12
    Dass gegen Entscheidungen über Petitionen ebenso der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist wie für Klagen, mit denen die ordnungsgemäße Bescheidung einer Petition begehrt wird, ist geklärt - 3 - - 4 - und ergibt sich unter anderem aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 1988 (-1 BvR 644/88 -, zit. nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2012 - 2 N 111.10

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Antrag auf Zulassung der Berufung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 3 N 210.12
    Das hat gemäß § 173 VwGO i.V.m. §§ 512, 557 Abs. 2 ZPO grundsätzlich auch zur Folge, dass das Rechtsmittelgericht an dieser Entscheidung gebunden ist und entsprechende Rügen einer inhaltlichen Überprüfung entzogen sind (BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 8 B 42.12 - juris, Rn. 3; OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - OVG 2 N 111.10 - juris, Rn. 4).
  • VG Berlin, 17.10.2012 - 2 K 6.12
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 3 N 210.12
    OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS OVG 3 N 210.12 VG 2 K 6.12 Berlin In der Verwaltungsstreitsache der , Klägerin und Antragstellerin, g e g e n die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag -Verwaltung-, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Beklagte und Antragsgegnerin, hat der 3. Senat durch den Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Riese, den Richter am Oberverwaltungsgericht Maresch und die Richterin am Oberverwaltungsgericht von Lampe am 5. Dezember 2012 beschlossen: Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Johlige, Berlin, wird abgelehnt.
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 57/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2012 - OVG 3 N 210.12 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2012 - OVG 3 N 210.12 - wird aufgehoben.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - 3 N 24.14

    Petition; Deutscher Bundestag; Verpflichtungsklage; Behandlung als so genannte

    Klage und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Berufungszulassungsverfahrens (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - OVG 3 N 210.12 -) blieben ohne Erfolg.
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