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OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2018 - 11 S 64.18 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2018 - 11 S 64.18 (https://dejure.org/2018,36741)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 31 Abs 2 AufenthG 2004
Beweislast der Ausländerin bei häuslicher Gewalt - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 31 Abs 2 AufenthG
Kurzehe; besondere Härte; angebliche Misshandlungen durch Ehemann nicht belegt; Rückkehr in die Türkei nach Scheidung; keine erhebliche Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange; Darlegungsanforderungen (Wiederholung) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 04.12.2018 - 13 ME 458/18
Schutzwürdige Belange; Dreijahresfrist; Ehegatte; weiteres Festhalten; …
Diese sind nach der Auffassung des Gesetzgebers jedenfalls dann rechtserheblich verletzt, wenn der nachgezogene Ehegatte wegen physischer oder psychischer Misshandlungen durch den anderen Ehegatten die Lebensgemeinschaft aufgehoben hat, oder wenn der andere Ehegatte das in der Ehe lebende Kind sexuell missbraucht oder misshandelt hat (…vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften u.a., BT-Drs. 17/5093, S. 16;… Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes, BT-Drs. 14/2368, S. 4; und zur Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.11.2018 - OVG 11 S 64.18 -, juris Rn. 5).