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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 4 N 3.07 (1)   

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https://dejure.org/2007,21831
OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 4 N 3.07 (1) (https://dejure.org/2007,21831)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.12.2007 - 4 N 3.07 (1) (https://dejure.org/2007,21831)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 4 N 3.07 (1) (https://dejure.org/2007,21831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit anlässlich Misstrauens gegen die Unparteilichkeit; Gefährdung des Vertrauens in die Unabhängigkeit eines Richters durch partei- oder berufspolitisches Engagement

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 44 Abs. 3; ; VwGO § 54 Abs. 1; ; DRiG § 39

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 72.86

    Meinungsäußerungsfreiheit - Politischer Meinungskampf - Teilnahme des Richters -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 4 N 3.07
    Ein partei- oder berufspolitisches Engagement gefährdet demgemäß, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten, nach dem Gesetz grundsätzlich nicht das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Richters (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 C 72.86 - juris Rn. 14 f.; Schmidt-Jortzig, NJW 1984, 2057, 2061; Vollkommer in Zöllner, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 42 Rn. 31 f.).

    Die Wahrung der Unabhängigkeit im Sinne des § 39 DRiG ist nicht gleichbedeutend mit einer Unparteilichkeit im Sinne der prozessualen Befangenheitsregeln (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1987, a.a.O., Rn. 12).

    Eine Besorgnis der Befangenheit kann danach jedenfalls dann begründet sein, wenn das verbandspolitische Engagement in einem engen inneren und zeitlichen Zusammenhang mit dem Verfahrensgegenstand und den konkreten Verfahren steht, an denen der Richter mitwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1987, a.a.O.; Schmidt-Jortzig, a.a.O.; Vollkommer, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 4 N 3.07
    Das jedem Richter zustehende freie politische Wort schließt nicht aus, dass es unter bestimmten Umständen aus Sicht eines Verfahrensbeteiligten begründeten Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1973 - 2 BvQ 1/73 - u.a., NJW 1973, 1268 f.).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 4 N 3.07
    Der Senat legt diesen Sachverhalt zugrunde (vgl. zur Verzichtbarkeit einer dienstlichen Erklärung bei geklärtem Sachverhalt: BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182.05 - juris; Meissner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 54 Rn. 51 m. w. Nachw.).
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