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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11 (https://dejure.org/2012,5761)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2012 - 2 B 18.11 (https://dejure.org/2012,5761)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - 2 B 18.11 (https://dejure.org/2012,5761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 43 VwGO, § 14 BauGB, § 17 Abs 1 S 2 BauGB, § 7 Abs 2 Nr 2 BauNVO
    Keine Pflicht zur Wiedergabe der Verbotstatbestände in Veränderungssperre; Einschränkung des Grundsatzes der entsprechenden Anwendbarkeit des § 17 Abs 1 S 2 BauGB bei faktischen Zurückstellungen; Laufhaus ist im Kerngebiet zulässig; § 15 BauNVO als eine die Festsetzungen des ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 68 Abs 1 S 2 VwGO, § ... 75 S 2 VwGO, § 91 VwGO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 113 Abs 5 VwGO, § 162 Abs 2 S 2 VwGO, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 1 S 2 BauGB, § 14 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 15 BauGB, § 17 Abs 1 S 2 BauGB, § 29 BauGB, § 30 Abs 1 BauGB, § 39 BauGB, § 214 BauGB, § 215 BauGB, § 1 Abs 5 BauNVO, § 1 Abs 9 BauNVO, § 7 Abs 1 BauNVO, § 7 Abs 2 Nr 2 BauNVO, § 7 Abs 2 Nr 3 BauNVO, § 15 Abs 1 BauNVO, § 6 Abs 1 BauGBAG BE, § 13 Abs 1 BauGBAG BE, § 2 Abs 4 Nr 8 BauO BE, § 2 Abs 4 Nr 18 BauO BE, § 65 BauO BE, § 67 Abs 2 S 2 Nr 1 BauO BE, § 70 Abs 3 BauO BE, § 71 BauO BE, § 13 Abs 3 BauVerfV BE 2006, § 14 Abs 3 BauVerfV BE 2006
    Veränderungssperre, Inhalt der ...; Verweisung auf § 14 BauGB; Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Aufstellungsbeschluss; Zurückstellung; faktische Zurückstellung; Anrechnung; entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB (verneint; anders BVerwG, Beschluss vom 5. Mai ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nutzungsänderung in einen bordellartigen Betrieb in der Form eines Laufhauses bei bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit vor Inkrafttreten einer Veränderungssperre; Versagung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von oberen Geschossen eines Gebäudes wegen ...

  • Wolters Kluwer

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der oberen Geschosse eines Gebäudes in einen bordellartigen Betrieb bei Bestehen einer Veränderungssperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 15; BauGB § 14
    Anspruch auf Nutzungsänderung in einen bordellartigen Betrieb in der Form eines Laufhauses bei bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit vor Inkrafttreten einer Veränderungssperre; Versagung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von oberen Geschossen eines Gebäudes wegen ...

  • rechtsportal.de

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der oberen Geschosse eines Gebäudes in einen bordellartigen Betrieb bei Bestehen einer Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Baugenehmigung für geplantes Laufhaus an der Potsdamer Straße in Berlin-Schöneberg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Laufhaus in Schöneberg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Baugenehmigung für geplantes Laufhaus in Berlin - Inkrafttreten einer Veränderungssperre für den Stadtbezirk verhindert Anspruch auf Baugenehmigung für Bordell

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11
    Die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen liegen ebenfalls vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - 4 C 4.98 -, juris Rn. 9):.

    Zulässig kann es allerdings sein, eine Fortsetzungsfeststellungsklage um einen Feststellungsantrag (§ 43 Abs. 1 VwGO) zu erweitern, der sich darauf bezieht, dass zu einem früheren Zeitraum ein Anspruch auf Genehmigung bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - 4 C 4.98 -, juris Rn. 15 ff.; vgl. ferner Beschluss vom 21. Oktober 2004 - 4 B 76.04 -, juris Rn. 2).

    Insoweit kann an die gesetzliche Wertung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO angeknüpft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999, a.a.O., Rn. 20).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11
    Vorausgesetzt werden dabei von der Baunutzungsverordnung im Hinblick auf die Funktion des Kerngebiets gerade solche Vergnügungsstätten, die für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar sein sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 64.79 -, juris Rn. 11).

    In Abgrenzung von der Funktion anderer Baugebiete hat die im Kerngebiet zulässige Wohnnutzung ein Mehr an Beeinträchtigungen der Wohnruhe, nämlich gerade die typischerweise von zentralen innerstädtischen Funktionen auch in den Abend- und Nachtstunden ausgehenden Beeinträchtigungen, hinzunehmen als die Wohnnutzung in Gebieten, die vorwiegend oder - wie im Mischgebiet im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung - gleichrangig dem Wohnen dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 64.79 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11
    Der Charakter von Kerngebieten wird u.a. durch die allgemeine Zulässigkeit von Vergnügungsstätten gekennzeichnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1988 - 4 B 119.88 -, juris Rn. 3).

    Ein bordellähnlicher Betrieb in der Form eines Laufhauses kann nach der von der Rechtsprechung bei der Zuordnung von Nutzungen zu einzelnen Baugebieten regelmäßig zugrundegelegten typisierten Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 21.83 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 28. Juli 1988, a.a.O., Rn. 2; w.N.b. Stühler, a.a.O., S. 1024) nicht als wesentlich störend im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO angesehen werden, denn die von einer solchen Einrichtung typischerweise zu erwartenden Nachteile und Belästigungen, vor allem der Lärm des Zu- und Abgangsverkehrs und die zu erwartende sonstige "milieubedingte Unruhe" bis hin zu "milieubedingter Begleitkriminalität" erreichen die damit vorausgesetzte Schwelle der Erheblichkeit nicht.

  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11
    Die Vorschrift erlaubt es dagegen nicht, die Festsetzungen des Bebauungsplans zu korrigieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1989, a.a.O., juris Rn. 8).

    Zwar kann ein Bebauungsplan als Ausdruck "planerischer Zurückhaltung" den von der Planung Betroffenen ein gesteigertes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten belassen und die Lösung bzw. den Ausgleich bestimmter Interessenkonflikte, die aufgrund von Festsetzungen des Bebauungsplans im Einzelfall auftreten können, z.B. dem Baugenehmigungsverfahren auf der Grundlage von § 15 BauNVO überlassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1989 - 4 NB 8.89 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11
    Streitgegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Verpflichtungsklage ist, ob die Verpflichtungsklage im Zeitpunkt der Erledigung Erfolg gehabt hätte (vgl. Gerhardt, a.a.O., § 113 Rn. 103, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 24.91 - Wolff in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 113 Rn. 314).

    Eine solche Feststellung kann zwar regelmäßig nicht zum Inhalt einer Fortsetzungsfeststellungsklage gemacht werden, da sich der für die Beurteilung maßgebliche Zeitpunkt nicht mit dem des ursprünglichen Begehrens deckt und somit der Streitgegenstand ausgewechselt bzw. erweitert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 24.91 -, juris Rn. 7 ff.).

  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 79.68

    Anrechnung des Zeitablaufs bei Verhängung einer Veränderungssperre während des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11
    Die Klägerin beruft sich zwar darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Zeitraum, der nach angemessener Bearbeitungsfrist dadurch vergeht, dass ein Bauantrag nicht hinreichend zügig bearbeitet, sonst verzögert oder rechtswidrig abgelehnt wird (sog. faktische Zurückstellung), in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB auf die Geltungsdauer der Veränderungssperre anzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 1970 - IV C 79.68 -, NJW 1971, S. 445, und vom 10. September 1976 - IV C 39.74 -, juris Rn. 43, Beschlüsse vom 27. April 1992 - 4 NB 11.92 -, juris Rn. 19, und vom 5. Mai 2011 - 4 B 12.11 -, juris Rn. 3).

    Andernfalls könnten die Rechtsfolgen einer förmlichen Zurückstellung unschwer unterlaufen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1970, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11
    Der Übergang von einer Verpflichtungs- zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage stellt dabei keine an den Voraussetzungen des § 91 VwGO zu messende Klageänderung dar (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 12. September 1989 - 1 C 40.88 -, juris Rn. 9; Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 C 23.09 -, juris Rn. 47; Gerhardt, a.a.O., § 113 Rn. 79).

    Davon wäre nur dann auszugehen, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar wäre, dass der Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 1.03 -, juris Rn. 21; Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 C 23.09 -, juris Rn. 50).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10

    Untätigkeitsklage; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11
    Diese auf Anfechtungsklagen zugeschnittene Vorschrift ist auf Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 4 C 10.10 -, juris Rn. 7, st. Rspr.; w.N.b. Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 113 Rn. 100).

    Die Erledigung einer Verpflichtungsklage ist anzunehmen, wenn das Verpflichtungsbegehren nach Klageerhebung aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet wurde, also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Klägers liegen, nicht mehr zu erlangen ist, etwa weil eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage zum Erlöschen des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs führt (vgl. m.w.N. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 4 C 10.10 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11
    Ein bordellähnlicher Betrieb in der Form eines Laufhauses kann nach der von der Rechtsprechung bei der Zuordnung von Nutzungen zu einzelnen Baugebieten regelmäßig zugrundegelegten typisierten Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 21.83 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 28. Juli 1988, a.a.O., Rn. 2; w.N.b. Stühler, a.a.O., S. 1024) nicht als wesentlich störend im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO angesehen werden, denn die von einer solchen Einrichtung typischerweise zu erwartenden Nachteile und Belästigungen, vor allem der Lärm des Zu- und Abgangsverkehrs und die zu erwartende sonstige "milieubedingte Unruhe" bis hin zu "milieubedingter Begleitkriminalität" erreichen die damit vorausgesetzte Schwelle der Erheblichkeit nicht.
  • BVerwG, 27.12.1984 - 4 B 278.84

    Baurecht - Rücksichtnahmegebot - Bebauungsplan - Festsetzungen - Abwägung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11
    Betroffenheiten, die der Plangeber in den Blick nehmen musste, weil sie zum notwendigen Abwägungsprogramm gehören und die sich als eine typische planbedingte Folge darstellen, können nicht mehr Gegenstand einer Nach- bzw. Feinsteuerung durch die Anwendung des § 15 BauNVO sein, denn sie sind durch die getroffene Abwägungsentscheidung im Umfang der getroffenen Festsetzungen gleichsam aufgezehrt (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 4. Juni 1998 - 10 A 1318.97 -, juris Rn. 35, und Urteil vom 2. März 1999 - 10 A 64911.96 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 1984 - 4 B 278.84 -, juris Rn. 2; Ziegler in Brügelmann, BauGB, a.a.O., § 15 BauNVO Rn. 12).
  • BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsprozeß; Bauvorbescheid;

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 B 76.04

    Revisionszulassung bezüglich der Frage eines Rechtsschutzinteresses im Rahmen

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09

    Trennungsgebot; Konfliktlösung; Nachsteuerung

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

  • BVerwG, 27.04.1992 - 4 NB 11.92

    Verwaltungsprozeßrecht: Veränderungssperre als Streitgegenstand eines

  • OVG Berlin, 03.01.1991 - 2 A 10.90

    Bauplanungsrecht, Veränderungssperre, faktische Zurückstellung, einstweiliger

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 2 S 69.09

    Einstweilige Anordnung (Stattgabe); Normenkontrolle; Satzung; Veränderungssperre;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 2 S 20.11

    Einstweilige Anordnung; Normenkontrolle; Veränderungssperre;

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 12 A 34.05

    Baurecht: Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 05.05.2011 - 4 B 12.11

    Entsprechende Anwendung von § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 2 B 1.14

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Bordell; bordellähnlicher Betrieb; Mischgebiet;

    Mit Urteil vom 7. Juni 2012 - OVG 2 B 18.11 - (juris) hatte der Senat die Verpflichtungsklage im Hinblick auf die Veränderungssperre abgewiesen.

    a) Legt man der im Baugenehmigungsverfahren nach § 71 Abs. 1, § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 18 und Nr. 8 BauO Bln gebotenen Prüfung, ob das Vorhaben mit den Vorschriften der §§ 29 bis 38 BauGB vereinbar ist (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 7. Juni 2012, a.a.O. Rn. 45), den Bebauungsplan 7-50B zugrunde, so ergibt sich die planungsrechtliche Unzulässigkeit des Vorhabens daraus, dass der Bebauungsplan für das Vorhabengrundstück und die weiteren Grundstücke beidseits der P... Straße zwischen K... und B...straße ein Mischgebiet ausweist.

    Dieser Bebauungsplan ist jedoch, wie sich aus dem bereits im Urteil des Senats vom 7. Juni 2012 (a.a.O. Rn. 56 und 58) beanstandeten Verstoß gegen das Konfliktbewältigungsgebot ergibt, nicht abwägungsfehlerfrei zustande gekommen (aa).

    Unter Würdigung dieser Umstände ist der Senat bereits im Urteil vom 7. Juni 2012 (a.a.O., Rn. 56 und 58) zu der vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandeten Beurteilung gelangt, eine mögliche Strukturveränderung des Plangebiets zu einem "Rotlichtbezirk" habe bereits bei der Festsetzung des Bebauungsplans im Jahre 2006 auf der Hand gelegen.

  • VG Potsdam, 13.11.2015 - 8 K 4253/13

    Pass- und Ausweisrecht

    Maßgeblich ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erledigung (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38, 41 = juris, Rz. 42; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2012 - OVG 2 B 18.11 -, juris, Rz. 42; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, Rz. 314 zu § 113), hier also im Juni 2014.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2015 - 3 S 276/15

    Veränderungssperre unter Beschränkung auf bestimmte Vorhaben - entsprechende

    Das gilt auch in Fällen, in denen der Bauantrag aus anderen Gründen als zur Sicherung einer beabsichtigten Bauleitplanung nicht beschieden oder abgelehnt wurde (a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2012 - 2 B 18.11 - ; Urt. v. 3.1.1991 - 2 A 10.90 - BauR 1991, 188).

    53 Der Senat hält es auch nicht für gerechtfertigt, die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB auf solche faktischen Zurückstellungen zu beschränken, die ebenso wie die spätere Veränderungssperre der Sicherung der Planung dienen, und damit Fälle auszunehmen, in denen der Bauantrag aus anderen Gründen als zur Sicherung einer beabsichtigten Bauleitplanung nicht beschieden oder abgelehnt wurde (dafür OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2012 - 2 B 18.11 - Juris; Urt. v. 3.1.1991 - 2 A 10.90 - BauR 1991, 188).

  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 1 B 20.875

    Abweichender Wortlaut in der Bekanntmachung einer Satzung

    Unabhängig davon, dass höchstrichterlich nicht entschieden ist, ob ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO und eine in diesem Verfahren nach § 47 Abs. 6 zu erlassende einstweilige Anordnung als Rechtsmittel im Sinn von § 839 Abs. 3 BGB anzusehen sind (vgl. BGH, B.v. 21.12.1990 a.a.O.), wäre den Klägern damit nicht gedient (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 7.6.2012 - OVG 2 B 18.11 - juris Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 8 S 1081/19

    Unzulässige Einschränkung durch Festsetzung eines Gewerbegebiets - Anrechnung von

    Eine Ausweitung der Anrechnungsregelung über das Gesetz hinaus auch auf solche Fälle würde die Mittel zur Durchsetzung der kommunalen Planungshoheit unzulässig einschränken, ohne dass die Voraussetzungen für eine richterliche Rechtsfortbildung vorliegen (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012 - 2 B 18.11 -, juris Rn. 34 ff.; OVG Berlin, Urteil vom 03.01.1991 - 2 A 10.90 -, BauR 1991, 188; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 136. Ergl. 2019, § 17 Rn. 20; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.09.2015, a.a.O. = juris Rn. 53; Beschluss vom 21.02.2019 - 3 S 2157/18 - Hornmann, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, 48. Ed. 2020, § 17 Rn 4; Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 17 Rn. 2; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 17 Rn. 5a).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 3 S 642/16

    Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach Wegfall des § 47 Abs 2a VwGO

    Für den Ausschluss von Bordellen einschließlich bordellartiger oder sonstiger Gewerbebetriebe mit dem Zweck der Anbahnung, Vermittlung oder Erbringung von Dienstleistungen sexuellen Charakters gilt - unabhängig von der umstrittenen Frage, ob Bordelle und bordellartige Betriebe ebenfalls zu den Vergnügungsstätten zu rechnen sind (offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 12.9.2013 - 4 C 8.12 - BVerwGE 147, 379 = juris Rn. 14; ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.6.2012 - 2 B 18.11 - juris Rn. 48; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.6.2015 - 2 A 326/15 - BauR 2015, 1973 = juris Rn. 20) oder ob es sich dabei um eine besondere Art eines sonstigen Gewerbebetriebs handelt (dafür: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.3.2012 - 5 S 3239/11 - VBlBW 2012, 345; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.8.2009 - 2 Bs 102/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 13.02.2008 - 15 ZB 08.2200 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.5.2005 - 8 C 10053/05 - juris) - das Gleiche.
  • VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1509/18

    Unzulässigwerden einer Untätigkeitsklage durch Zurückstellungsentscheidung

    Ob die analoge Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB auf Fälle zu beschränken ist, in denen ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans bereits getroffen wurde, eine Veränderungssperre auf Grundlage von § 14 BauGB mithin hätte beschlossen werden können (so OVG Berl.-Brandenbg., Urteil vom 07.06.2012 - 2 B 18.11 -, juris), und ob sie ferner - zum Schutz der gemeindlichen Planungshoheit - nur bei einer Identität von Gemeinde und Baurechtsbehörde zum Tragen kommen kann, bedarf hier keiner Entscheidung, denn beide Voraussetzungen sind vorliegend gegeben.
  • VG Minden, 22.07.2022 - 1 K 1689/20

    Brandschutz Brandschutzkonzept Erfahrung, praktische Sachkunde Sachverständige,

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2012 - OVG 2 B 18.11 -, juris Rn. 42; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Februar 2022, § 113 VwGO, Rn. 151; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 113 Rn. 314.
  • VG Berlin, 18.05.2020 - 19 K 520.17

    Charlottenburg: Bauvorbescheide für Großbordell bestätigt

    Gütern und Dienstleistungen für Besucher und für die Wohnbevölkerung eines größeren Einzugsbereichs, deren Charakter nicht zuletzt wesentlich durch die allgemeine Zulässigkeit von Vergnügungsstätten gekennzeichnet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1988, - 4 B 119.88 -, NVwZ 1989, 50 und Urteil vom 25. November 1983, - 4 C 21/83 -, NJW 1983, S.1574; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2012, - 2 B 18.11 -, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 21.12.2017 - 3 K 757/16

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

    Streitgegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Verpflichtungsklage ist, ob die Verpflichtungsklage im Zeitpunkt der Erledigung Erfolg gehabt hätte (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Juni 2012 - OVG 2 B 18.11 -, juris Rn. 42).
  • VG Würzburg, 11.05.2016 - W 6 K 15.797

    Ablehnung der Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs wegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 2 B 23.17

    Baugenehmigung; bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren; Prüfprogramm;

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