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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - 3 N 8.14   

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https://dejure.org/2014,10056
OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - 3 N 8.14 (https://dejure.org/2014,10056)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2014 - 3 N 8.14 (https://dejure.org/2014,10056)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 3 N 8.14 (https://dejure.org/2014,10056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25a Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 1 Abs 2 Nr 2 AufenthG 2004, § 18 GVG, § 19 GVG, § 27 Abs 2 AufenthV
    Begriff des erlaubten Aufenthalts i.S.d. § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004); Aufenthaltsrecht der Eltern nach Beendigung der Minderjährigkeit der Kinder

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 25a AufenthG
    Erlaubter Aufenthalt; erlaubnisfreier Aufenthalt; Protokollausweis; Diplomaten; Aufenthaltsrecht der Eltern; Minderjährigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung zur Auslegung des Begriffs "erlaubt" i.S.d. § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG bzgl. der Zeiten eines erlaubnisfreien Aufenthalts von Diplomaten u. deren Familienangehörigen; Anforderungen an die Ausstellung von Protokollausweisen für Diplomaten der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AufenthV § 27 Abs. 3
    Erlaubter Aufenthalt, erlaubnisfreier Aufenthalt, Diplomaten, Bleiberechtsregelung, Altfallregelung, Stichtag, stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung, Anrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung zur Auslegung des Begriffs "erlaubt" i.S.d. § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG bzgl. der Zeiten eines erlaubnisfreien Aufenthalts von Diplomaten u. deren Familienangehörigen; Anforderungen an die Ausstellung von Protokollausweisen für Diplomaten der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - 3 N 8.14
    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf das zu § 36 Abs. 1 AufenthG ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - (juris) ausgeführt, dass die akzessorische Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG - ebenso wie das Nachzugsrecht des § 36 Abs. 1 AufenthG - dem Schutz des Minderjährigen und seinem Interesse an der Familieneinheit mit seinen Eltern, nicht jedoch den eigenständigen Interessen der Eltern am Zusammenleben mit dem Kind nach Eintritt dessen Volljährigkeit diene.

    Denn die Betroffenen haben die Möglichkeit, "Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO" zu erheben und/oder ihren Anspruch mit Hilfe einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO rechtzeitig vor Erreichen der Volljährigkeit des Kindes effektiv durchzusetzen (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 a.a.O., juris Rn. 22).

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - 3 N 8.14
    Es muss daher gleichfalls der Klärung im Berufungsverfahren vorbehalten bleiben, ob die wenige Monate umfassende Dauer des erlaubnisfreien Aufenthalts der Kläger zu 2) und 3) nach § 85 AufenthG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 17 ff) oder wegen eines während dieses Zeitraumes bestehenden Anspruchs auf Duldung (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Urteil vom 19. März 2012 - 8 LB 5.11 -, juris Rn. 71; VGH Kassel, Urteil vom 6. Juli 2012 - 7 A 473.11 -, juris Rn. 47) unbeachtlich sein könnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    In diesem Fall ist aufgrund der nachstehenden Erwägungen darauf abzustellen, ob sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG unmittelbar vor Vollendung des 18. Lebensjahrs der Bezugsperson vorlagen (vgl. Röder in: BeckOK, MigR, § 25a AufenthG Rn. 48; Wittmann in: GK-AufenthG, 117. EL , § 25a AufenthG Rn. 262; a.A. wohl OVG B.-Bbg, Beschluss vom 07.05.2014 - OVG 3 N 8.14 -, juris Rn. 3).
  • VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 19641/17

    Notwendigkeit der Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Beantragung der

    Für die Bejahung des Tatbestandsmerkmals der Minderjährigkeit im Sinne des § 25 Abs. 2 genügt es, wenn das Kind, das über die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG verfügt, zum Zeitpunkt der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für die Eltern noch minderjährig ist (vgl. Burr in GK-AufenthG, § 25a AufenthG Rn. 42, 19; Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 25a AufenthG Rn. 12; Göbel-Zimmermann in Huber, AufenthG, 2. Auflage 2016, § 25a AufenthG Rn. 19; aA: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2014 - OVG 3 N 8.14 - juris).
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